vor 1930

Genf

Gemäss den "Mitteilungen des Wissenschaftlich-humanitären Komitees"1 vom März/April 1931, gab es in Genf Ende der 20er Jahre einen Kreis von Homosexuellen um einen gewissen Charles Rappaport (höchst wahrscheinlich ein Pseudonym). Es scheint sich dabei um den ersten Zirkel von Gleichgesinnten in der Romandie zu handeln, über den es einen schriftlichen Hinweis gibt. Von wann bis wann er existierte, ist - zumindest bis heute - unbekannt.

Charles Rappaport hat, so in den "Mitteilungen", dem WhK Berlin den Vorwurf gemacht, es sei bei den Beratungen des Strafgesetzbuches in den Eidgenössischen Räten nicht aktiv geworden. Es hätte seine Mitglieder und Vertrauensleute in der Schweiz mit Argumenten bedienen und zu konkretem Eingreifen auffordern müssen und es hätte dazu eine Koordinationsstelle schaffen oder wenigstens anregen sollen.

Offenbar waren Herr Rappaport und seine Freunde gut informiert ohne Mitglieder des WhK zu sein. Sie wollten eine eidgenössische Gesetzesform, die dem Kanton Genf keinen Rückschritt bringen würde. Denn Genf hatte (seit Napoleon) ein Strafgesetz ohne Artikel zur Homosexualität, weswegen ihnen auch der Vorschlag Hafter zu wenig weit ging - und mit dem nationalrätlichen Kompromiss von 1929 mochten sie erst recht nicht leben.

Aus verständlichen Gründen vertraten sie die radikalste Position: Keinen Artikel über Homosexuelle und gleiches Schutzalter für beide Geschlechter! Letzteres gehöre zudem in die Bestimmungen des Jugendschutzes. Solche Vorstellungen waren zu jener Zeit nicht mehrheitsfähig, weder im Parlament noch bei einer Volksabstimmung. Die Positionen Rappaports und seiner Freunde wurden erst 1992 mit der StGB-Reform in ihren Grundzügen verwirklicht.

Das Ganze wirft ein interessantes Licht nicht nur auf gewisse Kreise in der Romandie, sondern auch auf das Verhältnis homosexueller Romands zu Deutschland und zu den wegweisenden Bestrebungen des WhK.

Noch fehlte ein gewisses Verständnis für Homosexuelle in der Gesamtbevölkerung. Noch fehlte auf Jahrzehnte hinaus die entschlossene Bereitschaft einer Grosszahl von Betroffenen zur Gründung aktiver Organisationen in der Schweiz, die Informationen verbreiten, Zusammenarbeit organisieren, gemeinsame Anliegen öffentlich vertreten und sie schliesslich mit gezieltem Lobbying durchsetzen würden.

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Ernst Ostertag, Mai 2004

Quellenverweise
1

Mitteilungen des Wissenschaftlich-humanitären Komitees, Nr. 30 vom März/April 1931, Seite 305 bis 309.