1931-1938

StGB-Abstimmung

Der Weg zur StGB-Abstimmung

Eine mühsame Geschichte:

Das Gesetz war mit drei unheilvollen, von Oppositionellen eingebrachten Kompromissen belastet, die erst bei der Revision volle 61 Jahre später aufgehoben wurden (1992). Trotzdem dehnten die konservativ und föderalistisch denkenden Gegner ihre Verzögerungstaktik über Jahre aus. Die parlamentarische Verabschiedung geschah erst 1937.

Folgerichtig ergriffen sie sofort das Referendum und brachten es zustande. Die Volksabstimmung vom Sommer 1938 schaffte schliesslich die Annahme, allerdings sehr knapp.

Nun musste die vorgesehene Übergangsfrist auf dreieinhalb Jahre verlängert werden, bis alle Kantone ihre je eigenen Strafgesetze und -verordnungen in Einstimmung mit dem jetzt übergeordneten StGB gebracht hatten. Per 1. Januar 1942 trat das Eidgenössische Strafgesetzbuch endlich in Kraft.

Ernst Ostertag, August 2010