Kompromiss

Die Zugeständnisse an konservative Kreise

Gegen das neue eidgenössische Gesetz von 1931 wurden vor allem föderalistische Argumente eingebracht. So mehrheitlich aus der Katholisch-konservativen Partei und den von ihr dominierten Kantonen.

Klerikale und evangelische Kreise mit ihnen nahestehenden Politikern störten sich an der Straffreiheit der weiblichen Prostitution und der Zulassung der Abtreibung bei einer medizinischen oder forensischen Indikation (Vergewaltigung). Im Artikel über Homosexualität lehnten sie alles ab, auch die von konservativen Kreisen durchgesetzten drei Kompromiss-Bestimmungen:

  • Das Schutzalter von 20 (statt 18 wie bei heterosexuellen Beziehungen)
  • Die Bestrafung (nur) bei "Verführung"1
  • Das Verbot der männlichen Prostitution (im Gegensatz zur weiblichen)

Ernst Ostertag, Mai 2004

Anmerkungen
1

Mit diesem unheilvollen Kompromiss setzten die Konservativen die Grauzone "Verführung" ins Strafgesetz, also einen willkürlich dehnbaren Tatbestand. Dies steht im Widerspruch zur wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Homosexualität Veranlagung ist. Damit demonstrierten die konservativen Kreise ihre Ablehnung dieser Erkenntnis.