1794-1945

Geschichte bis 1945

1794 wurde in Preussen nach dem Vorbild des vorrevolutionären Frankreich die Todesstrafe für "Sodomie" abgeschafft und durch den §175 ersetzt, der als Strafe Zuchthaus, Prügel oder Verbannung vorsah.

Derselbe §175 erlangte nach der Reichsgründung von 1871 Gültigkeit für das gesamte deutsche Staatsgebiet. Er lautete:

"Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen des männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden."

Zahllose Vorschläge, Petitionen und Manifestationen von 1897 bis 1932 und dann 1952, 1957 und 1961, alle zur Abschaffung oder Umwandlung des §175, blieben erfolglos.

Mit dem "Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs" vom 28. Juni 1935 verschärfte ihn die Nazionalsozialistische Hitlerdiktatur. Der bis dahin erforderliche Nachweis beischlafähnlicher Handlungen fiel weg.

"Bestraft wird, wer [...] nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient."

Der hinzugefügte §175a verlangte Zuchthaus bis zu zehn Jahre bei Abhängigkeitsverhältnis oder "Verführung" von unter 21-Jährigen - und beide Beteiligten waren zu bestrafen. Eine zusätzliche Änderung: Alle homosexuellen Handlungen wurden als "unzüchtig" erklärt und jede Absicht zu einer solchen Handlung konnte bestraft werden. Damit stand nicht die Tat als solche, sondern gemäss der Nazi-Rassentheorie der "den Volkskörper verunreinigende Artfremde", in diesem Fall der homosexuell Veranlagte, im Mittelpunkt der Strafverfolgung.

Im Hinblick auf die Geschichte der Verfolgung gleichgeschlechtlicher Handlungen hat das Naziregime die althergebrachte "sündhafte Sodomie" mit dem neuen Etikett "rassistische Verunreinigung" versehen. Die Willkür einer ideologiegeprägten Begründung, gemessen an heutigem Rechtsempfinden, blieb sich jedoch gleich: Ohne die jahrhundertelange Tradition kirchlicher Verfemung von Juden und Homosexuellen hätte der nationalsozialistische Rassenwahn und Rassenterror kaum innert kürzester Zeit halb Europa erfassende Aktionen ungebremster Verfolgung und Vernichtung durchführen können. Latent im Bewusstsein der Massen verankerte Vorurteile und Phobien liessen keinen wirksamen Widerstand aufkommen.

Infolge dieser 1935 neugefassten Paragraphen wurden Tausende verfolgt, verhaftet, gefoltert und in Konzentrationslager gebracht. Dort wurden gegen 20'000 Homosexuelle grausam gequält und ermordet.

Nebst dem verschärften Gesetz - und durch dessen Schwammigkeit gedeckt - führte Gestapo-Chef und Reichsführer SS, Heinrich Himmler, zudem die "Schutzhaft" der Gestapo und die "Vorbeugehaft" der Kriminalpolizei ein. Damit konnte willkürlich jeder denunziert und verhaftet werden und regulär Strafentlassene waren erneuter Verhaftung und dann der Verschleppung in die KZ ausgesetzt. Opfer dieses Staatsterrors waren auch - aber nicht nur - viele Homosexuelle.1

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Ernst Ostertag, Februar 2006

Quellenverweise
1

Silvan Schönbächler: Nationalsozialistischer Terror gegen homosexuelle Menschen, Matura-Arbeit, 2005.