1789-1942

Zeittafel

ab 1789

Französische Revolution. Die neuen Gesetze "Code Civil / Code Napoléon" und "Code pénal" kennen keine Bestimmungen zu mann-männlichen sexuellen Handlungen. Diese Gesetze gelten ab 1798 auch in der Schweiz

1794

Einführung des §175 im Königreich Preussen. Anstelle der Hinrichtung gelten andere Formen der Bestrafung. Das neue Deutsche Kaiserreich übernimmt ab 1871 den §175. Er gilt nun für das gesamte Reichsgebiet

ab 1815

Teilweise Restauration der alten Ordnung in der Schweiz. Teilweise Wiedereinführung von Strafbestimmungen für mann-männliche Akte nach dem Vorbild des preussischen/deutschen §175

1869

Der ungarische Schriftsteller Karl Maria Kertbeny erfindet das griechisch/lateinische Mischwort "homosexual". Später macht er daraus "homosexuell" und "Homosexuelle"

1894

Vorentwurf für ein einheitliches eidgenössisches Strafgesetzbuch

1897

Gründung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) in Berlin

1898

Per Volksabstimmung wird das Projekt der Ausarbeitung eines einheitlichen eidgenössischen Strafgesetzbuches angenommen

1919

Strafrechtsrevision im Kanton Basel-Stadt: Entkriminalisierung von homosexuellen Akten

Beginn der aktiven Homosexuellen-Emanzipation in der Schweiz

1922

Luzern, 1./2. Juli: Gründung der ersten Homosexuellen-Vereinigung in der Schweiz. Ab Oktober nennt sie sich "Schweizer Freundschaftsbund / société amicale suisse", später wird sie zur "Schweizer Sektion des Deutschen Freundschaftsbundes"

1929-1931

Beratungen zum eidgenössischen Strafgesetzbuch (StGB) im Nationalrat und im Ständerat. Umschwung zu einer liberalen Fassung (Entkriminalisierung homosexueller Akte) unter anderem dank Vorschlag des Experten, Prof. Dr. Ernst Hafter

1931

Gründung einer Vereinigung homosexueller Frauen: "Amicitia, Schweizer Freundschafts-Verband"

1932

Erste schweizerische Zeitschrift für Homosexuelle (bald auch Männer) erscheint hektographiert: Freundschafts-Banner

1933

Der "Schweizer Freundschafts-Verband" öffnet sich für Männer und gibt seine Zeitschrift erneuert und gedruckt heraus unter dem Namen Schweizerisches Freundschafts-Banner

1935

Aus dem "Schweizer Freundschafts-Verband" wird die "Liga für Menschenrechte"

Verschärfung des §175 unter Hitler zur Legimitation des Nazi-Terrors gegen Homosexuelle

1937

Die Zeitschrift Schweizerisches Freundschafts-Banner nennt sich neu Menschenrecht , denn mit einem kämpferischen Namen lässt sich besser für die Volksabstimmung zum Strafgesetz (StGB) eintreten

1938

Annahme des eidgenössischen StGB durch das Volk

1942

Das eidgenössische Strafrecht StGB tritt in Kraft, homosexuelle Akte unter Erwachsenen sind straffrei

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Thomas Voelkin, Juni 2009; Ernst Ostertag, August 2010