Richtlinien

... für Mittwochtreffs und in der Öffentlichkeit

An der Sommerhalbjahresversammlung 1944 wurden die Statuten definitiv in Kraft gesetzt und dazu ergänzt durch einen Verhaltenskodex mit dem Titel: "Richtlinien für die Mittwochabende des 'KREIS', Zürich" Er war geschrieben im August 1944 und unterzeichnet von Rolf als Präsident (Karl Meier / Rolf). Daraus einige Abschnitte (die Richtlinien gehören zu den Beständen des Schwulenarchivs Schweiz, sas):

1.)

[...] In das Adressenmaterial haben nur die den Behörden gegenüber verantwortlichen Vertrauensleute Einsicht. Abonnenten, die mehr als ein halbes Jahr zu uns gehören und sich als einwandfreie Kameraden erwiesen haben, kann ausnahmsweise gestattet werden, Interessenten am Abend einzuführen. [...] Sofortiger Zutritt ins Klublokal ist Nicht-Abonnenten [...] auf keinen Fall gestattet.

2.)

Aufnahme: Interessenten für unseren Klub, der nur für Herren gedacht ist, werden beim zweiten Besuch eines Abends gebeten, den Halbjahresbeitrag in der darauf folgenden Woche auf das Konto einzuzahlen. Ohne Einzahlung wird ein dritter Besuch auf keinen Fall gestattet.

5.)

Probezeit: In Zukunft gilt das erste Halbjahr des Abonnements als Probezeit. Erst nach Ablauf dieser Frist gilt die Aufnahme als endgültig. Nach sechs Monaten fällt der Abonnent unter die Bestimmungen der üblichen Statuten.

7.)

Über das Verhalten in der Öffentlichkeit:

Diskretion ist in allen Dingen Ehrensache. Auch noch so vertrauenswürdigen aussenstehenden Kameraden gegenüber dürfen weder Namen genannt noch interne Angelegenheiten erwähnt werden. [...]

Grüssen auf der Strasse: Da wir auch unter dem neuen Gesetz sicher auf Jahrzehnte hinaus als Aussenseiter der Gesellschaft gelten, soll das Grüssen auf der Strasse niemals eine Pflicht sein und dort unterbleiben, wo sich der eine Kamerad in Begleitung einer zweiten Person befindet. Für viele Kameraden ist es beruflich und gesellschaftlich entscheidend, in ihrer Art unerkannt zu bleiben und es gilt als selbstverständliche Ehrenpflicht, sie von uns aus in jeder Beziehung zu schützen. [...]

8.)

Durchführung der Mittwoch-Abende:

An jedem Klub-Abend sollte, wenn irgend möglich, mindestens eine halbe Stunde kurzen Vorträgen (später gab es auch mit Dias illustrierte Berichte), Rezitationen, künstlerischen Darbietungen über ein Thema reserviert werden, in der Regel von 21 Uhr bis 21.30. [...] Abonnenten, die mehr als ein halbes Jahr dem "Kreis" angehören, übernehmen die Verpflichtung, einmal im halben Jahr bei den notwendigen Vorarbeiten am Mittwoch wie Saalwache, Grammophon-Bedienung, Dekoration, Einpacken usw. mitzuhelfen. [...]

9.)

Klub-Namen:

Um die Diskretion besser wahren zu können, empfehlen wir allen Kameraden dringend, ähnlich wie in Studenten-Vereinigungen Klub-Namen zu wählen und sie bei den Veranstaltungen als Plaketten am Revers zu tragen. Sie können am Büchertisch bestellt werden, wo auch Namensvorschläge bereit liegen. Der ständige Gebrauch dieser Namen schützt vor allem bei Gesprächen ausserhalb des Klubraums [...].

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Ernst Ostertag, Juni 2008