1985

Bundesrat antwortet

Keine Namensregister, Aids-Kredit

Zur Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Nationalrat Dr. med. Paul Günter (LdU, BE) berichtete die NZZ vom 4. September 1985 unter dem Titel "Antworten auf parlamentarische Vorstösse":1

"Ein Namensregister von Aids-Kranken und seropositiven Personen wäre nach Auffassung des Bundesrates kontraproduktiv. Erstens stehe zurzeit keine Behandlungsmethode für die erworbene Immunschwäche zur Verfügung, die ein behördliches personenbezogenes Eingreifen rechtfertigen würde. Zweitens würde eine obligatorische Registrierung jegliche Bekämpfung der Krankheit mit epidemiologischen Methoden verunmöglichen und die Personen der Risikogruppen zwangsläufig in die Anonymität drängen, also jegliche Kooperation mit ihnen verhindern, heisst es in der Antwort auf ein Postulat von Nationalrat Günter. Die Landesregierung lehnt denn auch diesen Punkt des Vorstosses des Berner Landesring-Vertreters ab.

Wie der Stellungnahme des Bundesrates weiter zu entnehmen ist, hat das Bundesamt für Gesundheitswesen im ordentlichen Budget für 1986 bereits einen speziellen Kredit zur Bekämpfung der Aids-Krankheit eingesetzt, dies in der Überzeugung, dass finanzielle Mittel schon heute zur Verfügung gestellt werden müssten und nicht erst dann, wenn sich die Situation verschlimmert habe."

Ernst Ostertag, Januar 2008

Quellenverweise
1

Neue Zürcher Zeitung, NZZ, 4. September 1985, Inlandteil