2002

Argumente der Gegner

Den letzten Abschnitt ihrer Matura-Arbeit von 2004/2005 widmete Jeannine Borgo den praktischen Folgen des Gesetzes und widerlegte einige Argumente der Gegner.1

Eines davon war, "dass ein kantonales Gesetz nicht erstrebenswert und ein nationales Gesetz zu bevorzugen sei". In ihrer Widerlegung schrieb sie unter anderem:

"Das kantonale Gesetz

  • bezweckte u.a. eine Signalwirkung auf die Bevölkerung und den Bund. [...]
  • Es macht auf das Problem der Diskriminierung homosexueller Paare aufmerksam und bietet einen [...] Lösungsansatz.
  • Die Befürworter des nationalen Gesetzes können sich heute in ihren Argumenten auf die positiven Erfahrungen mit dem kantonalen Gesetz stützen. [...]
  • In den Medien wurde das Problem in den Wochen vor und nach der Abstimmung viel intensiver behandelt und daher auch von breiteren Bevölkerungsschichten mehr beachtet und vielleicht auch besser verstanden."

Ein anderes Argument der Gegner lautete, das Partnerschaftsgesetz sei "eine Gefahr für die Institution Ehe und Familie" und den Fortbestand des Volkes. Eine Widerlegung, die vorläufig noch gilt:

"[...] Dass registrierte Paare keine Kinder zeugen und somit nichts für den Fortbestand der Gesellschaft tun können, stimmt nur auf den ersten Blick. [...] Der Staat verhindert jede Alternative, die sich gleichgeschlechtlichen Paaren bietet. [...]"

Ein Argument gewisser Gegner brachte die Schöpfungsordnung ins Spiel, die "Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verstosse gegen Gottes Gebote". Dazu die Maturandin:

"Meiner Meinung nach sollte jeder glauben dürfen, was er will, aber im Gegenzug sollte dieser auch akzeptieren, dass es Leute gibt, die andere Dinge glauben und auch anders leben. Aber es geht hier genauso wenig um meine Meinung wie um die eines konservativen Christen. Es geht darum, einer Bevölkerungsgruppe, die seit Jahrhunderten diskriminiert wurde, weil sie nicht der Norm entsprach, endlich ihre Rechte zuzugestehen. [...]"

Die erste Registrierung war auf den 1. Juli 2003 vorgesehen. Bald wurde uns (Ernst Ostertag und Röbi Rapp) mitgeteilt, die lesbisch-schwulen Organisationen und die städtischen Behörden möchten uns beide dazu vorschlagen. Wir hätten mediale Erfahrung, eine lange gemeinsame Geschichte und seien aktiv an der Ausstellung "unverschämt" vom Winter 2002/03 im Zürcher Stadthaus beteiligt gewesen.

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Ernst Ostertag, Oktober 2008

Quellenverweise
1

Jeannine Borgo, Das Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare im Kanton Zürich, Seite 25, Matura-Arbeit