1989-2002

Vorgeschichte

Die Vorgeschichte zum eidgenössischen Partnerschaftsgesetz lässt sich - zumindest in ihren Anfängen - in zwei Phasen aufteilen.

Ab 1989 beschäftigten sich die Schwulenorganisationen mit Formen einer gesetzlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Zehn Jahre später erschien ein Bericht des Bundesamtes für Justiz zur "rechtlichen Situation gleichgeschlechtlicher Paare".

Ab 1994 nahmen sich einzelne Politiker dieser Frage an. Ständerat Claude Janiak stellte uns (Ernst Ostertag und Röbi Rapp) ein Referat zur Verfügung, worin er den "Weg zum Partnerschaftsgesetz" darlegte, dies hauptsächlich in Bezug auf Tätigkeiten von Politikern.

Darin weist er auf die Petition der Schwulen und Lesben wie auch auf jene ihrer Gegner hin und zeichnet die weiteren Schritte nach bis zur Formulierung eines ersten Entwurfs durch das eidgenössische Justizdepartement. Dann folgt die Schilderung der Vernehmlassungen, die 2002 zur Botschaft des Bundesrates an die eidgenössischen Räte (beide Kammern des Parlaments) führten.

Ernst Ostertag, März 2012