1988

Vor dem Hearing

Aus einer Aktennotiz von Rolf Trechsel (27. September 2006):1

"Die Revision des Sexualstrafrechts dauerte sehr lange Zeit. Für die HACH und die SOH standen anfangs vor allem die Angleichung des Schutzalters im Vordergrund. Mit der bundesrätlichen Botschaft [von Mitte 1985], welche eine solche Angleichung vorschlug, schien dieses Anliegen auf gutem Wege. Aus diesem Grund konzentrierte sich die Arbeitsgruppe (AG) Bundespolitik auf das Verbot gleichgeschlechtlicher Handlungen im Militär, an dem der Bundesrat in der Botschaft festgehalten hatte.

Wohl erstmals in der Geschichte der neuen Schwulenbewegung wurde auf eidgenössischer Ebene ein recht konsequentes Lobbying betrieben mit Kontakten zu Parlamentarier/innen der vorberatenden Kommission des Nationalrates, mit Telefongesprächen und Briefen. Die Gruppe konnte schliesslich eine Einladung zu einem Hearing erwirken. [...]"

Am 12. Juni 1988 richtete die Arbeitsgruppe Bundespolitik ein Schreiben an Nationalrat Gianfranco Cotti (CVP, TI), Präsident der vorberatenden Kommission zur Strafrechts-Revision, Bern. Unterzeichnet war der Brief von Rolf Trechsel im Namen der HACH (Dachorganisation der Homosexuellen Arbeitsgruppen Schweiz), Martin Abele im Namen der Initiative lesbisch/schwule Jugend Schweiz (ILSJS) und von Markus Gantner für die SOH (Schweizerische Organisation der Homosexuellen). Kopien gingen an die Nationalrätin Rosmarie Bär (Grüne, BE) und die Nationalräte Felix Auer (FDP, BL), Jean-Pierre Bonny (FDP, BE) und Hansjörg Braunschweig (SP, ZH). Im Brief hiess es:

"Von der in Ihrer Kommission zurzeit behandelten Sexual und Militärstrafrechts-Revision (MStG) erhoffen sich auch die Homosexuellen in der Schweiz einiges, geht es doch darum, die letzten reinen Homosexuellen-Artikel aus dem Gesetz zu beseitigen.

Wir richten unser Augenmerk insbesondere auf Art. 157 MStG, der laut dem Vorschlag des Bundesrates weiterhin ein generelles Verbot von homosexuellen Handlungen im Dienst beinhalten soll. In der Beratung im Ständerat vom 18. Juni 1987 wurde ein Antrag von SR Carlo Schmid (CVP, AI) auf Streichung von Absatz 1 knapp abgelehnt. Die grosse Stimmenthaltung damals zeugt von der Unsicherheit im Rat und ist für uns Hinweis, dass eine bessere Information vonnöten gewesen wäre.

[...] Wie wir vernommen haben, finden am 16. August Hearings mit betroffenen Gruppen statt. Wir richten uns nun an Sie als Präsident der vorberatenden Kommission mit der Bitte, uns ebenfalls zu einem solchen Hearing einzuladen. Als direkt Betroffene ist es uns ein Anliegen, uns vor der Kommission formulieren zu können.

Dürfen wir Sie bitten, mit den Kommissions-Mitgliedern noch während der laufenden Session Kontakt aufzunehmen und sie diesbezüglich zu konsultieren."

Die Antwort vom 22. Juni 1988, verfasst durch die Kommissionssekretärin der Parlamentsdienste, war positiv. Ein Vertreter wurde zur Sitzung vom 16. August eingeladen und

"sollte der Kommission ca. von 12.10-12.40 Uhr zur Verfügung stehen."

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Ernst Ostertag, April 2008

Quellenverweise
1

Aktennotiz von Rolf Trechsel: zu Handen des Schwulenarchivs (27. September 2006)