1977-1981

Vorentwurf

Die Abstimmung vom Februar 1978 im Nationalrat wirkte sich aus wie ein Bremsklotz. Denn die Expertenkommission hatte ihren Bericht und den recht progressiven Vorentwurf für das revidierte StGB

"bereits 1977 fertig gestellt. Das brisante Dokument, welches vom eidgenössischen Justizdepartement zurückbehalten worden war, wurde jedoch erst im Dezember 1980 durch eine Indiskretion der Boulevardzeitung Blick publik."

So Beat Gerber in seiner Lizentiatsarbeit über die HACH (Dachorganisation der Homosexuellen Arbeitsgruppen Schweiz).1 Er fuhr fort :

[...] Neben der Art und Weise der Veröffentlichung stiess auch der liberale Inhalt - namentlich die Herabsetzung des Schutzalters auf 14 Jahre - in der Öffentlichkeit auf Kritik. Einen Hinweis für die breite Ablehnung lieferte eine 1981 mit nahezu 150'000 Unterschriften eingereichte Petition gegen die Strafrechtsreform. Der Vorentwurf hatte zudem die Streichung des Art. 194 vorgesehen [...]."

Im Militärstrafgesetz allerdings liess der Vorentwurf den Art. 157 unverändert. Vor dem Gedanken einer Abschaffung schreckten Experten und Politiker offenbar zurück. Hier gab es noch viel zu tun.

Im Januar 1981 wurde, sozusagen gezwungenermassen, der Vorentwurf veröffentlicht, womit die Zeit der Vernehmlassung beginnen konnte. Das Papier trug den komplizierten Titel

"Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend die strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, gegen Sittlichkeit und gegen die Familie; Vorentwurf der Expertenkommission für die Revision des Strafgesetzbuches".

Ernst Ostertag, April 2008

Quellenverweise
1

Beat Gerber, Lila ist die Farbe des Regenbogens, Schwestern, die Farbe der Befreiung ist rot. Die Homosexuellen Arbeitsgruppen der Schweiz (HACH) von 1974-1995, Seite 73