Überblick
Hier wird in geraffter Abfolge die Geschichte der Emanzipation homosexueller Menschen in der Schweiz dargestellt. Der ganze Inhalt der schweizerischen Schwulengeschichte wird somit überschaubar.
Zugleich dient diese Zusammenfassung als Einstieg. Denn von hier aus können über die angegebenen Bezeichnungen oder Namen in blauer Farbe (Links) die entsprechenden ausführlichen Informationen innerhalb der ganzen Website rasch und problemlos angeklickt und aufgeschlagen werden.
Beim Lesen dieser Kurzfassung schweizerischer Schwulengeschichte stellt sich wohl unvermeidbar die Frage: Wie konnte es zu einer dermassen tief sitzenden Ächtung von - unvoreingenommen betrachtet - wenig schädlichen homosexuellen Betätigungen unter Erwachsenen kommen? Dieser Frage wird in den weiteren Kapiteln unter dem Gesamttitel "Ächtung" nachgegangen. Denn mögliche Antworten sind entscheidend für den Denkprozess, der durch die Beschäftigung mit Schwulengeschichte ausgelöst wird oder zumindest ausgelöst werden sollte. spätest
Den definitiven Beginn der Ächtung macht die Gesetzessammlung des Kaisers Justinian, der corpus iuris civilis von 534, in welchem die "Sünde Sodoms" als mit dem Feuertod zu bestrafendes Vergehen festgelegt wird (nach kirchlicher Auffassung war es Ketzerei). Die Ächtung begann aber schon im 4. Jahrhundert in einzelnen Rechtstexten, kirchlichen wie weltlichen, also in den ersten Jahrzehnten, nachdem Kaiser Konstantin 313 das Christentum zur Staatsreligion erklärt hatte.
Ernst Ostertag, August 2010
