Das theologische Konstrukt des «Sodomiten» und seine menschenverachtenden Folgen
Inquisition und Verfolgung
Die Geschichte von Sodom und Gomorra
Die Bibel erzählt die Geschichte von
Sodom und Gomorra in den Kapiteln 18 und 19 des ersten Buches Mose. In Kp.18, Vers 20 heisst es «ihre Sünde, die ist gar schwer»
(Zwingli) oder «ihre Sünden sind sehr schwer»
(Luther) – ohne Angabe, worin diese «Sünden» bestehen. In Kp.19, Vers 4 und 5 ziehen «die Männer von Sodom, jung und alt, alle insgesamt» (Zwingli) oder «die Leute der Stadt Sodom, jung und alt, das ganze Volk aus allen Enden» (Luther) vor das Haus des Lot, denn Lot hat zwei ihn und seine Familie besuchende Männer im Haus. Die Leute fordern, er solle die beiden ausliefern, «dass wir ihnen beiwohnen» (Zwingli) oder «dass wir sie erkennen» (Luther). Die Gäste Lots sind zwei Engel Gottes. Offensichtlich sollen sie sexuell missbraucht werden. Bei Zwingli in homosexuellem Sinn, bei Luther gehören zum «ganzen Volk» sicher auch Frauen, also wäre zusätzlich ein Missbrauch in heterosexuellem Sinn nicht auszuschliessen.
Um die traditionelle Ehre der Gastfreundschaft zu retten, schlägt Lot einen Kompromiss vor. Er will den Leuten seine beiden noch jungfräulichen Töchter statt der Gäste zur Verfügung stellen. Das wird jedoch abgelehnt. Nun bringen die Engel Lot und seine Familie in Sicherheit, während Gott hinter ihnen Sodom und Gomorra mit «Schwefel und Feuer» total zerstört «mit allen Einwohnern und was auf dem Lande gewachsen war» (Zwingli und Luther). Auf der Flucht blickt Lots Frau verbotenerweise zurück und erstarrt zur Salzsäule (Verse 24 bis 26). Kaum an einem unversehrten Ort angekommen, begeben sich die beiden Töchter zu ihrem Vater, machen ihn betrunken und lassen sich in den nächsten beiden Nächten von ihm schwängern (Verse 30 bis 38).
Warum der strafende Gott die Preisgabe von Leib und Ehre der Töchter duldete und bei den späteren Inzesthandlungen nicht einschritt und warum er die durch Entehrung ihrer Kinder gedemütigte und verunsicherte Mutter bestrafte, das alles bleibt unausgesprochen, ungelöst.
Ein theologisches Konstrukt wird Kriterium der Gesetzgebung
Völlig unverständlich bleibt vor allem die willkürliche Auslegung dieser Familientragödie durch spätere jüdische und christliche Theologen vom 1. Jahrhundert bis zur (christlichen) Theologenschule von Alexandria im 3. Jahrhundert: Denn da wurde konstruiert, dass es sich bei den «Sünden von Sodom» hauptsächlich um gleichgeschlechtliche sexuelle Akte und zusätzlich, in der biblischen Sodomgeschichte nicht erwähnt, auch um Unzucht mit Tieren gehandelt habe. (Das letztere Vergehen wird noch heute
«Sodomie» genannt.) Erstmals wurde Sodomie (gleichgeschlechtliche Akte) an der Synode von Elvira bei Granada 305 bis 306 in den dort aufgestellten 81 Canones zur Kirchenzucht offiziell erwähnt und als Delikt bezeichnet.
Auf die Theologen folgten bald die Gesetzgeber. In seinem «Erlass an die Einwohner von Konstantinopel über Ausschweifungen wider die Natur» liess Kaiser Justinian (483–565, Kaiser ab 527) u.a. verkünden:
[1]
«Wir meinen diejenigen, die so verkommen sind, indem Männer mit Männern Widerwärtiges treiben. Denn wir wissen aus der Heiligen Schrift, wie Gott die Einwohner von Sodom wegen ihrer sexuellen Ausschweifung bestraft hat, so dass die Umgebung der Stadt noch heute vom Feuer gesengt ist.»
Diese von den Theologen übernommene «Wahrheit» über die «Sünde der Sodomiten» fand als offizielle Bezeichnung Eingang in die unter Justinian von 528 bis 534 erstellte Sammlung und Vereinheitlichung von Gesetzen, den
Corpus iuris, und gelangte dadurch auch in die europäische Gesetzgebung, wo sich die juristische (Corpus iuris gemässe) Beurteilung der «Sodomie» bis ins 20. Jahrhundert auswirkte. Die Geschichte des deutschen §175, dem
«Homosexuellenparagrafen» zeigt dies exemplarisch.
Menschenverachtende Folgen
Als Strafe für homosexuelle Handlungen galt in den kommenden Jahrhunderten analog zur Vernichtung Sodoms – und allermeist auch mit dieser Geschichte begründet – der Tod durch Verbrennen. (Oder gemäss rabbinischer Auslegung die Steinigung vor versammeltem Volk, was auch in die islamische
Sharia übernommen und beispielsweise durch die afghanischen
Taliban Anfangs des 21. Jahrhunderts mehrfach praktiziert wurde!)
Auch die Verbrennungen von «Hexen» und «Hexer» (darunter viele gleichgeschlechtlicher Betätigungen verdächtigte Frauen und Männer) wurden mit «Sodom» begründet. Dies alles trotz des 6. Gebotes, «Du sollst nicht töten», und in Anwendung grausamster Folterpraktiken, die aus den Opfern, beispielsweise der
Inquisition jedes gewünschte Geständnis pressten. Offenbar waren diese Tätigkeiten weniger verachtet und sündhaft als Homosexualität. Später wurden für Homosexuelle andere Todesstrafen eingeführt: Erhängen, Ersäufen, Enthaupten. England etwa kannte die Todesstrafe für «Sodomie» bis 1825.
Abschliessend einige Passagen aus «Lust, Angst und Provokation, Homosexualität in der Gesellschaft» von Helmut Puff und Wolfram Schneider-Lastin, 1993:
«Die Begriffe peccatum sodomiticum und ketzerie, heresis […] werden von der Hochscholastik bis ins 19. Jahrhundert in erster Linie zur Kennzeichnung homosexueller Handlungen verwendet. […] Zur Vermengung von «Sodomie» und «Häresie» (Ketzertum) kommt es, als im Zuge der Ketzerverfolgungen des 13. Jahrhunderts häretische Gruppen durch die Inquisition beschuldigt wurden, homosexuelle und andere «widernatürliche» Praktiken auszuüben. […] Die Stigmatisierung und Verdammung von gleichgeschlechtlicher Sexualität in Bussvorschriften, Predigten und Traktaten von den Kirchenvätern der Spätantike bis zur scholastischen Theologie lieferte der weltlichen Obrigkeit erst die ideologische Grundlage und Legitimation für ihr Handeln. […] Erst die unselige Verbindung von kirchlicher Lehre und weltlichem Regiment bringt für die Homosexuellen die Gefährdung von Leib und Leben.»
Zu den erwähnten Kirchenvätern zählten vor allem
Augustinus (354–430) und
Thomas von Aquin (1225–1274) mit ihrer rigiden Sicht der Sexualität:
«Da der Geschlechtsakt von Natur aus auf Zeugung und Fortpflanzung ausgerichtet ist, sind logischerweise alle sexuellen Akte, die dieses Ziel nicht erreichen, wider die Natur.»
Darauf basierend zählte die sodomitische Sünde im Katechismus von
Petrus Canisius (1555) nebst Selbsttötung, Betrug und Unterdrückung der Armen zu den «vier himmelschreienden Sünden», welche die Rache Gottes auf die Menschen herab rufen.
«Sodomie» war schliesslich dermassen negativ besetzt, dass der Begriff zur Brandmarkung von Gegnern verwendet wurde (Andersgläubige, anderer Rasse, Sprache Zugehörige).
Martin Luther (1483–1546) und weitere reformatorische Theologen beispielsweise gebrauchten den Begriff in ihrer Polemik gegen alles «Römische», indem sie gegen «sodomitische Welsche» wetterten, deren Oberhaupt der Papst sei. So beispielsweise Luther in:
«Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet».
Das Konstrukt der Missdeutung von Naturkatastrophen
Der Erfindung des «Sodomiten» folgte sofort ein weiteres theologisches Konstrukt: Die über Jahrhunderte betriebene Deutung von Naturkatastrophen als Sodom-artige Aktionen des rächenden Gottes gegenüber «sündigen» Menschen und, damit verbunden, ein einträgliches «Tut Busse!»-Geschäft. Erstmals kam dieses Konstrukt massiv ins Wanken mit dem
Erdbeben von Lissabon, das mindestens 30'000 Menschenleben forderte. Es ereignete sich an «Allerheiligen», 1. November 1755, kurz vor zehn Uhr vormittags, als viele Leute auf dem Weg zur Kirche Opfer der Katastrophe wurden oder in zusammenbrechenden Gebäuden, auch Kirchen, starben. Darüber wurde in ganz Europa berichtet und die Nachricht wirkte aufwühlend und aufklärend.
Die Aufhebung des Konstrukts nach der Französischen Revolution, 1791
Die Verknüpfung von Naturereignissen oder Naturgegebenheiten – wie Homosexualität – mit Moral und davon abgeleiteter Wertung ist widernatürlich, nicht statthaft und zutiefst menschenverachtend. Aber es waren keine kirchlichen Verantwortungsträger, die das einsahen und ihren Einfluss etwa für eine Änderung der Strafgesetzgebung geltend machten. Das taten aufgeklärte Abgeordnete der durch die
Französische Revolution geschaffenen Nationalversammlung. Im September 1791 verabschiedeten sie ein neues Strafgesetz, in welchem nicht nur der Begriff Sodomie völlig fehlte, sondern auch andere «unechte Vergehen», die durch «Aberglauben», also die Religion, durch Feudalismus und Despotismus zu Unrecht in ein Strafgesetz gekommen waren, wie u.a. Ketzerei, Hexerei, Gottesleugnung.
Und heute?
Im Evangelischen Kirchenlexikon
[2] wird Homosexualität nicht mehr als Gotteslästerung, Sünde oder Laster taxiert, sondern gilt als unverschuldetes Schicksal, «als eine – wenn auch in mancherlei Hinsicht defizitäre – mitmenschliche Existenzmöglichkeit.»
Im
römisch-katholischen Weltkatechismus
[3] von 1992 heisst es: «Unter Berufung auf die Heilige Schrift, hat die Tradition der Kirche erklärt, dass die Akte der Homosexualität in sich ungeordnet sind. Sie stehen im Gegensatz zum Naturgesetz. Die Homosexuellen sind aufgerufen zur Keuschheit. Mit Hilfe der Selbstbeherrschung, mit Gebet und sakramentaler Gnade können und müssen sie sich schrittweise und entschlossen der christlichen Vollkommenheit nähern.»
Beide Texte machen aus gleichgeschlechtlich liebenden Mitmenschen – unter ihnen auch Mitchristen – unvollständige bis abnorme Wesen, die wohl christlicher Barmherzigkeit aber ebenso christlicher Belehrung, christlicher Zucht und, wo immer möglich, christlich orientierter Gesetzgebung bedürfen.
Ernst Ostertag, Oktober 2005



