Das Strafgesetz Karls V
1532
Etwas Ähnliches wie es tausend Jahre vor ihm Kaiser Justinian getan hatte, wollte Kaiser Karl V, Herr des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation": Die vielfach lokalen und oft widersprüchlichen Gesetze und Traditionen des Gewohnheitsrechts in einem einzigen Codex zusammenfassen, der klar formuliert und im gesamten Reichsgebiet gültig sein sollte. Das geschah und wurde am Reichstag von Regensburg 1532 beschlossen.
Was bei Justinian hiess
"wenn Männer mit Männern Widerwärtiges treiben",
war nun umschrieben:
"mit einem Viehe, Mann mit Mann, Weib mit Weib Unkeusch treibenn".
Hinzugekommen war demnach sexueller Umgang unter Frauen und mit Tieren.
Die Strafe jedoch blieb die selbe: Verbrennen auf dem Scheiterhaufen gemäss der "gemeynen gewohheyt".
Ernst Ostertag, September 2010
