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Gesetze in der Schweiz

Begonnen mit der Helvetischen Republik von 1798 dauerte es 200 Jahre, bis sich bei einer Mehrheit unserer Bevölkerung der Gedanke durchgesetzt hatte, homosexuelles Verhalten sei nicht unmoralischer als heterosexuelles und brauche darum weder bestraft noch ärztlich, psychiatrisch oder seelsorgerlich speziell behandelt zu werden.

Da es in einer direkten Demokratie (ab 1848) auf das Denken und Meinungsbilden des Volkes ankommt, steht der Gesetzesprozess nicht immer am Anfang. Es ist möglich, ihn von oben, von Regierenden und ihren politischen Parteien anzustossen und vorzudenken. Gesetze aber werden vom "Souverän", dem Volk, angenommen oder verworfen. Und das dauert so lange, bis der Denkprozess eine Mehrheit der Bevölkerung durchdrungen hat.

Dieser Prozess aber kann von Aussenseitern und einer Minderheit, wie es die Homosexuellen sind, angeworfen und beschleunigt werden. Davon zeugt die Schwulengeschichte ab 1988, als es um die Revision des Strafgesetzes (StGB) ging.

Aber schon viel früher, bei der Schaffung des StGB 1929, war eine Gruppe von Homosexuellen beteiligt. Der damaligen Lage entsprechend völlig verdeckt und anonym. Das StGB trat nach der Volksabstimmung von 1938 Anfang 1942 in Kraft. Im deutschsprachigen Raum war die Schweiz damals der erste Staat, der homosexuelle Akte unter Erwachsenen legalisierte. Dennoch begann ein breites Umdenken erst in den 70er Jahren. Es erforderte intensive Arbeit aller organisierten Homosexuellen, die schliesslich ab 1992 bei Volksabstimmungen Früchte zu tragen begann.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, September 2010

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