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Übersicht

ab 1789
Französische Revolution. Die neuen Gesetze «Code Civil / Code Napoléon» und «Code pénal» kennen keine Bestimmungen zu mann-männlichen sexuellen Handlungen. Diese Gesetze gelten ab 1798 auch in der Schweiz.
1794
Einführung des §175 im Königreich Preussen, der ab 1871 im gesamten Deutschen Kaiserreich gilt.
ab 1815
Teilweise Restauration der alten Ordnung in der Schweiz. Teilweise Wiedereinführung von Strafbestimmungen für mann-männliche Akte nach dem Vorbild des preussischen/deutschen §175.
1869
Der ungarische Schriftsteller Karl Maria Kertbeny erwähnt zum ersten mal das Wort «homosexual». Später macht er daraus homosexuell und Homosexuelle.
1894
Vorentwurf für ein einheitliches eidgenössisches Strafgesetzbuch
1897
Gründung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) in Berlin.
1898
Volksabstimmung für die Ausarbeitung eines einheitlichen eidgenössischen Strafgesetzbuchs
1919
Strafrechtsrevision in Basel-Stadt mit einer Entkriminalisierung von homosexuellen Akten.
1922
Erste Homosexuellen-Vereinigung in der Schweiz, Luzern. Später Sektion des deutschen Freundschafts-Bundes.
1929–1931
Beratungen im Nationalrat und Ständerat zum StGB, Umschwung zu einer liberalen Fassung u.a. dank dem Vorschlag von Prof. Ernst Hafter
1931
Gründung vom Amicita, Schweizer Freundschafts-Verband
1932
Erste schweizerische Zeitschrift für Homosexuelle erscheint, das Freundschafts-Banner
1935
Aus dem Freundschafts-Verband wird die Liga für Menschenrechte
Verschärfung des §175 unter Hitler zur Legimitation des Nazi-Terrors gegen Homosexuelle.
1937
Aus dem Freundschafts-Banner wird Menschenrecht
1938
Annahme des eidg. SgGB durch das Volk
1942
Das eidgenössisches Strafrecht StGB tritt in Kraft, homosexuelle Akte unter Erwachsenen sind straffrei.

Wissenschaftliche Erkenntnisse haben zu einem neuen Verständnis und einer anderen Sichtweise der Homosexualität geführt.

Ernst Bleuler, Professor an der Universität Zürich und Direktor der Psychiatrischen Klinik Burghölzli in Zürich, hat in teilweiser Zusammenarbeit mit Auguste Forel bahnbrechende Forschungen in der Psychiatrie gemacht und sie publiziert, darunter auch die Erkenntnis, dass Homosexualität keine Krankheit in irgendwelcher Form ist.

Der Strafrechtsprofessor Ernst Hafter von der Universität Zürich konnte aufgrund dieser Erkenntnis und einer Umfrage, angeregt und durchgeführt von Mitgliedern einer der ersten Schweizer Homosexuellen-Organisationen, den Vorschlag für ein fortschrittliches Gesetz mit Straffreiheit homosexueller Akte unter Erwachsenen veröffentlichen. Sein Vorschlag hatte entscheidenden Einfluss auf eine Mehrzahl der schweizerischen Parlamentarier.

«Dem echten, nicht umstellbaren Homosexuellen, dem die Ehe versagt ist und richtigerweise versagt werden muss, für sein ganzes Leben sexuelle Enthaltung zuzumuten, ist eine unerfüllbare Forderung.»

Prof. Dr. iur. Ernst Hafter, 1929