- Index
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Es geht um Liebe
- 1. Es geht um Liebe
- Inhalt
- Vorkämpfer und Opfer
- 3. Die Schweiz wird zur Insel
- 8. Hin zur Gleichstellung
- Inhaltsverzeichnis
Das Zeitalter der Erkenntnis und die schwule Selbstwerdung
Es geht um Liebe
Übersicht
- ab 1789
- Französische Revolution. Die neuen Gesetze «Code Civil / Code Napoléon» und «Code pénal» kennen keine Bestimmungen zu mann-männlichen sexuellen Handlungen. Diese Gesetze gelten ab 1798 auch in der Schweiz.
- 1794
- Einführung des §175 im Königreich Preussen, der ab 1871 im gesamten Deutschen Kaiserreich gilt.
- ab 1815
- Teilweise Restauration der alten Ordnung in der Schweiz. Teilweise Wiedereinführung von Strafbestimmungen für mann-männliche Akte nach dem Vorbild des preussischen/deutschen §175.
- 1869
- Der ungarische Schriftsteller Karl Maria Kertbeny erwähnt zum ersten mal das Wort «homosexual». Später macht er daraus homosexuell und Homosexuelle.
- 1894
- Vorentwurf für ein einheitliches eidgenössisches Strafgesetzbuch
- 1897
- Gründung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) in Berlin.
- 1898
- Volksabstimmung für die Ausarbeitung eines einheitlichen eidgenössischen Strafgesetzbuchs
- 1919
- Strafrechtsrevision in Basel-Stadt mit einer Entkriminalisierung von homosexuellen Akten.
- 1922
- Erste Homosexuellen-Vereinigung in der Schweiz, Luzern. Später Sektion des deutschen Freundschafts-Bundes.
- 1929–1931
- Beratungen im Nationalrat und Ständerat zum StGB, Umschwung zu einer liberalen Fassung u.a. dank dem Vorschlag von Prof. Ernst Hafter
- 1931
- Gründung vom Amicita, Schweizer Freundschafts-Verband
- 1932
- Erste schweizerische Zeitschrift für Homosexuelle erscheint, das Freundschafts-Banner
- 1935
- Aus dem Freundschafts-Verband wird die Liga für Menschenrechte
- Verschärfung des §175 unter Hitler zur Legimitation des Nazi-Terrors gegen Homosexuelle.
- 1937
- Aus dem Freundschafts-Banner wird Menschenrecht
- 1938
- Annahme des eidg. SgGB durch das Volk
- 1942
- Das eidgenössisches Strafrecht StGB tritt in Kraft, homosexuelle Akte unter Erwachsenen sind straffrei.
Wissenschaftliche Erkenntnisse haben zu einem neuen Verständnis und einer anderen Sichtweise der Homosexualität geführt.
Ernst Bleuler, Professor an der Universität Zürich und Direktor der Psychiatrischen Klinik Burghölzli in Zürich, hat in teilweiser Zusammenarbeit mit Auguste Forel bahnbrechende Forschungen in der Psychiatrie gemacht und sie publiziert, darunter auch die Erkenntnis, dass Homosexualität keine Krankheit in irgendwelcher Form ist.
Der Strafrechtsprofessor Ernst Hafter von der Universität Zürich konnte aufgrund dieser Erkenntnis und einer Umfrage, angeregt und durchgeführt von Mitgliedern einer der ersten Schweizer Homosexuellen-Organisationen, den Vorschlag für ein fortschrittliches Gesetz mit Straffreiheit homosexueller Akte unter Erwachsenen veröffentlichen. Sein Vorschlag hatte entscheidenden Einfluss auf eine Mehrzahl der schweizerischen Parlamentarier.
«Dem echten, nicht umstellbaren Homosexuellen, dem die Ehe versagt ist und richtigerweise versagt werden muss, für sein ganzes Leben sexuelle Enthaltung zuzumuten, ist eine unerfüllbare Forderung.»
Prof. Dr. iur. Ernst Hafter, 1929
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