Die 20er und 30er Jahre
Erkenntnis und Selbstbestimmung
Überblick
Wie homosexuelles Leben gestaltet werden kann, wird von der Gesetzgebung eines Staates zu wesentlichen Teilen mitbestimmt.
Im Zuge der Französischen Revolution 1789 wurden die Vorrechte des Adels und der Kirche aufgehoben. Die Bürger konnten in Freiheit leben. Die «gottgewollte Ordnung» gab es nicht mehr und die Gerichtsbarkeit, welche diese Ordnung sanktionierte, wurde durch den «Code civil» ersetzt, welchen man später «Code Napoléon» nannte. Darin waren keine Bestimmungen über «Sodomie» und «Ketzerei» enthalten. In heutiger Sprache heisst das, Sonderartikel für Schwule waren abgeschafft. Nach der Besetzung durch die napoleonischen Truppen 1798 galt das Französische Recht auch in der Schweiz. Aber die teilweise Restauration der alten Ordnung nach 1815 erbrachte für jeden Kanton ein eigenes Strafgesetz, worin zumeist Bestimmungen über «Unzucht», homosexuelle Handlungen, wieder eingeführt wurden. Dies hauptsächlich in der Deutschschweiz und im Tessin.
Mit zunehmender Bevölkerungsdichte, Industrialisierung und Mobilität wurden diese unterschiedlichen Strafgesetze jedoch als Belastung, Rechtsungleichheit und Hemmung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen empfunden. Ab 1890 diskutierte man über ein einheitliches, zeitgemässes eidgenössisches Strafgesetzbuch. Die folgenden Kapitel schildern das Vorgehen um den Teilaspekt der Strafbestimmungen für homosexuelle Handlungen.
Im Zuge des nach dem 1. Weltkrieg von 1914-1918 erfolgenden allgemeinen Aufbruchs in eine liberalere Zeit bildeten sich in der Schweiz erste homosexuelle Gruppierungen nach deutschem Vorbild, welche anonym an die Öffentlichkeit traten, um die Beratungen zum neuen Gesetz in ihrem Sinne zu beeinflussen. Nach Verabschiedung des Gesetzes im Nationalrat 1929 und Ständerat 1931 getrauten sich solche Gruppen auch direkt in der Öffentlichkeit sichtbar zu werden. Für Leute, die mit den Nationalsozialisten sympathisierten, wurden sie jedoch rasch zur willkommenen Zielscheibe. In den nachfolgenden Kapiteln wird diese schwierige Zeit beleuchtet.
Erst seit der allgemeinen
Revision des Sexualstrafrechts 1992 sind die Schwulen in der Schweiz strafrechtlich gleichgestellt. Mehr als 200 Jahre nach der französischen Revolution.
Ernst Ostertag, Mai 2004

