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Titelblatt «Scheinwerfer», Nr. 5, 17. März 1934
Titelseite des Hetzblattes «Scheinwerfer»

Scheinwerfer nannte sich ein kleinformatiges Heft, das von 1911–1914 und 1919–1946 zweiwöchentlich in Zürich erschien. Als Redaktor zeichneten Paul Wirz und Alfred Schlumpf, letzterer von 1934 bis 1936. Das Motto hiess: «Was morsch und faul ist drum und dran, da setzen wir den Hobel an, wohltätig ist der Wahrheit Licht, ob's manchen beisst – wir fragen nicht.»

Guggu war ein verwandtes Produkt in gleicher Grösse und erschien von 1936–1939 als Wochenblatt. Redaktor und Herausgeber war der ehemalige Kantonspolizist und wegen diversen Gesetzesübertretungen wie auch vom Scheinwerfer her sattsam bekannte Alfred Schlumpf (1880–1944). Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[1]

Die beiden Hetz- und Skandalblättchen hatten es u.a. auf Freimaurer, Juden, Kleriker, «Sozialisten» und «Sittenverbrecher» (Prostituierte, Homosexuelle) abgesehen. Das Perfide war, dass sie ihre willkürlich gewählten Gegner meist mit vollem Namen und Adresse in die Öffentlichkeit zerrten, was in den Krisenjahren dem Ruin gleichkommen konnte. Durch die Hetz-Kampagnen ging dem Freundschafts-Verband das Clublokal mehrfach verloren.

Zusammen mit den Erfahrungen der Homosexuellen in Deutschland nach der Machtübernahme der Nazis im Februar 1933 bewogen diese Umstände die meisten Verantwortlichen und Mitglieder des Freundschafts-Verbandes sich mit (mindestens) einem Pseudonym oder mit häufig geänderten Vornamen zu schützen. Dasselbe galt für Redaktoren und Autoren des Freundschafts-Banners und seiner Nachfolgepublikationen Menschenrecht und Der Kreis. Ab September 1934 wurden Pseudonyme konsequent verwendet. Es etablierte sich eine feste Norm, die erst in den 70er Jahren durch einige Mutige aufgebrochen wurde.

Die Scheinwerfer-Kampagnen

Bereits im März 1932 startete Scheinwerfer Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[2] eine erste Kampagne, indem er auf Öffnet internen Link im aktuellen FensterAmicitia und Excentric-Club als Vereinigungen hinwies, wo «widernatürlichen Trieben» gehuldigt werde und durch deren Clublokal «Albis» die Stadt Zürich um «eine Attraktion ersten Ranges» reicher geworden sei. Man solle nur hingehen und selber schauen, «sie kommen ganz bestimmt auf Ihre Rechnung …». Verunsicherung, Besucherrückgang, Austritte, sogar geschürter Verdacht auf Verräter in den eigenen Reihen, waren einige der Gründe für das schnelle Ende des Excentric-Clubs und der Einstellung der Zeitschrift Freundschafts-Banner im Herbst des gleichen Jahres.

Artikel aus «Schweinwerfer»
Bericht über den «1. Internationalen Homosexuellen-Ball, der am 10. Februar, abends 8 Uhr, in den reservierten Räumen der ‹Alhambra› in Zürich stattfand…»

Scheinwerfer 4/1934 eröffnete die zweite Kampagne mit einem Bericht samt Karikatur zum «1. Internationalen Homosexuellen-Ball» vom 10. Februar in «den Räumen der ‹Alhambra› in Zürich»:

«Die Bedienung der privat geladenen Gäste erfolgte durch eigenes Personal unter Anführung des Wirtes, Herrn O. Weibel, mit Beihülfe des ihm ergebenen Chauffeurs Jvele. Es ist nur schade, dass man keine Photographien von den «Grazien» erhalten kann. […] Spitzenhösli, seidene Damenstrümpfe und auch feine wollene Damenwäsche sollen an diesem ‹Maskenball› Anziehungskraft ausgeübt haben. Vom Auslande her sollen eine grosse Anzahl Gäste gekommen sein, deren Reize direkt sensationell gewirkt hätten. […] Trurig, aber wahr.»

Ilustration aus «Schweinwerfer»
Bericht über den «1. Internationalen Homosexuellen-Ball, der am 10. Februar, abends 8 Uhr, in den reservierten Räumen der ‹Alhambra› in Zürich stattfand…»

Das wollte die kämpferische und stets auf Gerechtigkeit bedachte Anna Vock keineswegs so einfach hinnehmen. Sie erhob beim Bezirksgericht Zürich Anklage wegen Ehrverletzung und erläuterte ihr Vorgehen im wieder erscheinenden Freundschafts-Banner 6/1934:

«Es muss endlich ein Exempel statuiert werden, dass wir Homosexuellen nicht ‹vogelfrei› sind und sich von jeder schmutzigen und perversen Schreiber- und Zeichnerseele anspeien lassen. Auch wir haben das Recht auf den Schutz der Gesetze.»

In der nächsten Ausgabe bat sie um Spenden für den Prozess und fuhr dann weiter:

«Am liebsten würden uns diese Leute wohl samt und sonders aufhängen, wenn sie die Macht hätten. Immerhin haben uns die zahlreichen Briefe und Bestellungen aus allen Teilen der Schweiz […] bewiesen, dass die ‹Gratis-Reklame› auch gute Früchte getragen hat.»

Was wohl übertrieben sein mochte und eher dem Verhindern von Rücktritten galt.

Scheinwerfer 5/1934 schoss prompt zurück:

«Durch Kampf zum Sieg! So heisst die Parole des schweizerischen Freundschaftsverbandes, des Bundes der homosexuellen Männer und der lesbischen Frauen. Ihr offizielles Organ nennt sich Öffnet internen Link im aktuellen FensterSchweizerisches Freundschafts-Banner; […]»

Nun folgte Name, Adresse, Postcheck- und Telefonnummer von Anna Vock als Verlag und Redaktion, «beziehbar in den Vereinslokalen ‹Albis›, Ecke Roland-Zinistrasse und ‹Promenade›, Alfred-Escherstr. Clublokal: Badergasse 6, 1. Stock. Man könnte ja stillschweigend über diese staatszersetzende Vereinigung hinwegsehen. […] Aber der Verband verlangt vollständige Gleichberechtigung wie jeder andere Schiess- und Turnverein. […] Durch ‹aufklärende› Druckschriften und Vorträge will er diese Gleichberechtigung begründen. […] Es würde einem gar nicht wunder nehmen, wenn hinter dieser Bewegung der schon bald mehr berüchtigte als berühmte jüdische Sexualforscher Dr. Magnus Hirschfeld stecken würde. […] Wir machen jetzt vorläufig Schluss; aber Obacht, Ihr ‹herrlichen› Damen und ‹dämlichen› Herren, – der Scheinwerfer hat scharf geladen!»

Der Freundschaftsverband wehrt sich

Nun doppelte Anna Vock nach: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[3]

«Als Verfasser des verleumderischen Artikels in Nr. 4 des Scheinwerfers hat sich ein gewisser Fredy Schlumpf, wohnhaft Elsastr. 20 (Ecke Badenerstr. 7), Tel. 72 163, bekannt. Derselbe ist vorläufiger Redaktor dieses Blättchens […] und alles, was gegenwärtig an Gift und Galle gegen uns in diesem steht, stammt aus der trüben Quelle dieses ‹Literarischen Studio›. […] Der Umstand, dass er auf die vagen Aussagen eines Schneider, Automechaniker, abstellt, dessen nähere Adresse er nicht einmal kennt (wie er in der Verhandlung angab), und der am betreffenden Ball Fr. 200.– durch Prostitution verdient haben will. (??) Also ein professioneller ‹Strich›, den die Sittenpolizei hoffentlich in ihre Obhut nimmt. – Wie hoch das geistige und moralische Niveau dieses ‹Studio› überhaupt steht, beweist der fade Blödsinn, der seit dem Tode von Herrn Wirz sen. im Scheinwerfer verzapft wird. Um doch noch etwas Zugkraft in die Sache zu bringen, dafür sind ihm die Homosexuellen nun gerade gut genug. Aber auch dieses Mittel wird mit der Zeit versagen und dann heisst es ‹Absterbis und Amen›.»

Zu der erwähnten Verhandlung steht im Protokollbuch vom 3. Mai:

Am 2. Mai hat eine Referentenkonferenz stattgefunden, an welcher der Scheinwerfer durch Wirz jun. vertreten war. […] Als Verfasser des eingeklagten Artikels kommt Interimsredaktor Schlumpf vom Scheinwerfer in Frage. Dieser erklärte, dass er nicht den Schweiz. Freundschaftsverband bekämpfe, sondern das System der Homosexualität, die Prostitution und die Verführung Minderjähriger. Auf dieses Bekenntnis hin erwiderte unser Anwalt: «Dann sind Sie ja mit dem S.Fr.V. verassoziiert, denn das gleiche Ziel hat sich dieser Verband gestellt.»

In 9/1934 ging der Scheinwerfer aber noch weiter:

«Die Homosexuellen werden frech! Die ‹Art-Genossen› haben gegen die Redaktion des Scheinwerfers Klage wegen Ehrverletzung erhoben. Es haben als Kläger gezeichnet:» Es folgten nach Anna Vock fünf Herren, alle mit Namen und Adresse. Dann hiess es weiter: «Wir kamen in den Besitz der Liste der übrigen Teilnehmer an dem denkwürdigen Anlasse […] Wir würden es ungern sehen, wenn wir gehalten wären, die Teilnehmerliste in einer unserer nächsten Nummern in allen Details bekannt geben zu müssen, denn wir wissen, dass es unter diesen Leuten viele Unglückliche gibt, denen eine öffentliche Publikation ihrer Familien und ihrer geschäftlichen Beziehungen wegen äusserst peinlich sein müsste.»

Die Folgen der Scheinwerfer-Schmutzkampagne

Dieses Vorgehen von Denunziation und Erpressung in aller Öffentlichkeit blieb nicht ohne Folgen. Das Clublokal ging verloren, Mitglieder und Gäste blieben den übrigen Veranstaltungen fern, etliche traten aus. Das Protokollbuch verzeichnete bereits am 3. Mai 1934:

Frl. Vock kann die Erklärung abgeben, dass Herr Wolf (der Wirt) nicht aus Antipathie uns gegenüber den Saal nicht mehr zur Verfügung stellte, sondern weil er von ‹guten› Nachbarn und Geschäftsfreunden quasi dazu gezwungen worden war.

Im selben Monat endete der Prozess mit einem Vergleich. Beide Seiten mussten die «Pressefehde» einstellen und der Scheinwerfer hatte die Gerichtskosten zu bezahlen. Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[4] Das Protokollbuch erwähnt mit Datum vom 12. Juli 1934:

Der Entscheid des Bezirksgerichts wird verlesen. Es wird beschlossen, denselben in extenso […] dem Freundschaftsbanner beizulegen, da unsere Mitglieder und Abonnenten ein Recht darauf haben, zu vernehmen, wie der Prozess erledigt worden ist. Die Beilage wird den für den freien Verkauf bestimmten Exemplaren nicht beigelegt.» Man hielt sich also korrekt an den Vergleich.

Im Mai waren noch 15 Personen an der regelmässigen Sitzung anwesend. Im Juli gab es viele Austritte. Im Oktober waren acht Personen anwesend, die Weihnachtsfeier und der Silvesterball wurden gestrichen. Zur Generalversammlung vom 1. Januar 1935 erschienen zwei Vorstands- und vier gewöhnliche Mitglieder. Zuvor hatte man festgestellt, dass «unsere heutige schwere Lage ausschliesslich dem Scheinwerfer zu verdanken» sei und beschlossen, die richtigen Namen nicht mehr zu verwenden und künftig «keine Verbandsmitteilungen sowie Versammlungsorte in unserer Zeitung» zu publizieren. Schliesslich wurde an der Generalversammlung vom 1. Januar 1935 der Name geändert: Ab sofort hiess die Vereinigung «Liga für Menschenrechte». Das «verdächtige» Wort Freundschaft war gestrichen. Scheinwerfer hatte fast alle seine Ziele erreicht.

Aber: Das neue Wort «Menschenrecht» stand für viel mehr. Es war Anspielung auf den ehemals mächtigen gleichnamigen Verband in Deutschland, der jetzt von den Nazis zerstört war. Es ging also um Übernahme und Fortsetzung jener Ziele. Es ging nicht nur um Freundschaft(en) unter Gleichgesinnten, sondern um Kampf für das Recht aller Menschen. Statt abzutauchen entschloss sich eine kleine Gruppe für ein mutiges Trotzdem, jetzt erst recht!

Die Guggu-Kampagnen

Titelblatt «GUGGU»
Titelblatt des Hetzblattes «GUGGU», mit Leitartikel «Der homosexuelle Pfarrer von der Lukas-Kapelle (Zürich)», mit Nennung des vollen Namens und Adresse des Angeschuldigten
Illustration im «GUGGU»
«Der moderne Rattenfänger von Hameln!» Bildlegende zu einem nationalsozialistisch geprägten Hetzartikel aufgrund eines wegen Sittlichkeitsdelikten an Knaben angeklagten Pfarrers der «evangelischen Gesellschaft» der Lukas-Kapelle in Zürich 4
Moorsoldaten
«Die Moorsoldaten» von Wolfgang Langhoff, 1935

1936 wagte es Guggu, das eben herausgekommene neue Hetzblättchen, eine echt naziähnliche dritte Kampagne unter dem Titel «Die Homosexuellen in Zürich» zu starten. Dies unter Federführung desselben Herrn Schlumpf, der sich mit der neuen Publikation nicht mehr an den damaligen Vergleich mit dem Scheinwerfer gebunden glaubte. Nach einem geschichtlichen Rückblick folgte die Aufzählung von Mordfällen, Erpressungen und anderer Delikte, um auf diesem düsteren Hintergrund die eindeutigen Forderungen plausibel zu machen: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[5]

«Am Ende aller Enden wird man auch in Zürich zu scharfen Massnahmen greifen müssen, denn der Polizei sind ja durch eine Liste der Homosexuellen, […] die nach allerdings etwas unverbürgten Aussagen über 10'000 Namen umfassen soll, allerhand Mittel in die Hand gegeben. […] Vielleicht müssten wir uns doch die Konsequenzen des ‹Dritten Reiches› zum Vorbild nehmen. […] Im Interesse der Arterhaltung wird im heutigen Deutschland mit den Homosexuellen kurzer Prozess gemacht. Sie werden aufgestöbert, massenweise in die Spitäler befördert und – kastriert! Dann werden sie einige Jahre ins Konzentrationslager gesteckt und als ‹Moorsoldaten› betätigt, wo ihnen der perverse Trieb, falls er noch bestehen sollte, gründlich ausgetrieben wird. Eine Kur, die wirklich ganze Arbeit macht, aber in Dezennien wohl noch als notwendig und nützlich gepriesen wird, wenn das einstige Laster gänzlich ausgerottet sein wird.»

«Die Moorsoldaten», erschienen 1935, darin schilderte der Autor und Schauspieler Wolfgang Langhoff erstmals die menschliche Erniedrigung und der brutale Terror in der Hölle der nationalsozialistischen Konzentrationslager authentisch auf Grund seiner eigenen Erfahrungen während einer 13 Monate langen Haft 1933/34 als «Politischer» (Kommunist) im KZ Lichtenburg und KZ Börgermoor. Danach gelang ihm die Flucht in die Schweiz, wo er von 1934 bis 1945 am Zürcher Schauspielhaus wirkte, um danach in Berlin (Ost) seine Karriere fortzusetzen. Die «Moorsoldaten» war einer der ersten im freien Ausland veröffentlichten Berichte über die Verbrechen der KZ-Verantwortlichen und die systematische Menschenverachtung in den Nazi-Lagern. Es fand daher grosse Beachtung, vorallem in den angelsächsichen Ländern.

In der nächsten Ausgabe vom 6. November 1936 betrieb Guggu offene Denunziation. Dazu zeigte der weitere Text unter dem Titel «Vom Verein der homosexuellen Männer und der ‹warmen› Frauen» typische Merkmale der Nazi-Technik, durch verleumderische Hinweise auf «Fäulnisherde» im Staatsapparat die ganze Gesellschaft und den Staat selbst zu destabilisieren und die eigene Machtergreifung vorzubereiten:

«Vielen Fragern zur Mitteilung, dass das gegenwärtige Vereinslokal dieses unerwünschten Vereins im Restaurant Stüssihof ist. […] Präsidentin des Vereins und Herausgeberin der Vereinszeitschrift Freundschaftsbanner ist immer noch Fräulein Anny Vock, Anwandstr. 5, in Zürich 4. Einer der Hauptkorrespondenten dieses Blattes ist der ‹Cornichon›-spieler Reiner. […] Die ‹höher gestellten› Mitglieder zeigen sich selten in den Versammlungen, sie ‹leben› für sich. In Zürich wird die Ausrottung dieser sittlich Kranken auf schweren Widerstand stossen, denn es sitzen in den Behörden und in erzieherischen Ämtern gar viele Homosexuelle, welche die Bestrebungen der gesund Denkenden durchkreuzen werden. Wenn man die Eiterbeule aufschneiden will, dann muss man zuerst die Bazillen im eigenen Verwaltungskörper töten, um zum Herd der Krankheit gelangen zu können.»

Die Auswirkungen dieser dritten Kampagne von 1936 zeigten sich auch in Zuschriften an die Redaktion, worin diese und allgemein alle homosexuellen Frauen und Männer mit diffamierenden Worten beschimpft und mit Andeutungen konkreter Taten bedroht wurden. Im FB 21/1936 erschien eine Stellungnahme dazu unter dem Titel «Zu was die Homosexuellen alles gut sind»:

«[…] Wenn heute sämtliche Homoeroten, Männer und Frauen, kastriert und unfruchtbar gemacht würden, zeugten morgen schon Heterosexuelle (sog. Normale) wieder Homosexuelle. Also derselbe Kreislauf wie seit Jahrtausenden bis ans Ende der Zeiten. […] ‹Die Natur schafft nichts, was sie nicht verantworten kann›. […] Es liegt klar auf der Hand, dass durch solche Artikel der Moral nicht gedient wird. Sondern im Gegenteil: durch Wort und Bild an die niedrigsten Instinkte eines gewissen Mobs appelliert wird. […] Wir glauben auch nicht, dass die Behörden sich derart brüskieren lassen und einem solchen Skribenten nicht auf die langen Finger klopfen und konkrete Beweise verlangen, statt allgemein sich verdächtigen zu lassen.»

Die Folgen der Guggu-Schmutzkampagne

Mit Sarkasmus versuchte man die Gefährlichkeit der Gesamtsituation erträglicher zu machen. Aber Misstrauen gegenüber einzelnen Leuten in den eigenen Reihen und Angst vor Fremden, die sich einschleichen könnten, vor «Spitzel, Verräter und Judasse» Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[6] nagten an vielen der verunsicherten Mitglieder schon vor der Guggu-Kampagne. Für manche war der Austritt und Rückzug in diskrete private Einsamkeit der einzige in dieser Lage vernünftig scheinende Ausweg.

Im selben Jahr kam es auch zum Bruch mit Laura Thoma: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[7]

«Trakt. 5. Die Präsidentin gab die Verdankung an die gew(esene) Akt(uarin) Frl. Thoma zu verlesen, gegen die Protest erhoben wurde. Es bedauern keine Mitglieder, speziell Freunde und Gönner ihren Austritt, sie habe es sich selbst zuzuschreiben, dass es so gekommen sei.» Laura Thoma war ebenso kämpferisch und mutig wie Anna Vock. Sie vertrat konsequent eine Haltung, die heute feministisch genannt würde. Sie war keine «Mammina», sondern kompromisslos und männerfeindlich, was aus ihrer Lebensgeschichte verständlich wird. Sie war schon öfter im Protest ausgetreten und hatte auch eine Konkurrenzgruppe für Frauen allein zu gründen versucht. Offenbar hatte sie in der Liga keine Freunde mehr.

Guggu traf eine bereits wenig stabile Gruppe und hätte wohl die gänzliche Auflösung bewirkt. Aber da war, einmal mehr, der harte Kern von ein paar fest Entschlossenen, der sich einem klaren Ziel verpflichtet fühlte. Dieses Ziel war die Würde und volle Freiheit des Menschen nicht nur als Homosexueller, sondern allgemein und allgemein gültig, weil das Menschenrecht ist. Dem Untergang in Deutschland durfte kein Untergang in der Schweiz folgen. Mit diesem Ziel war man nicht allein, da gab es Mitkämpfer, überall.

Anna Vock reagierte mit einem Offenen Brief: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[8]

«An die Gross-Schlächterei für Homosexuelle, alias Alfr. Schlumpf, Red. des ‹Güggü›, Dufourstr. 140, Zürich 8. Nachdem Sie mich in den letzten Nummern Ihres ‹Schmierblättli› wieder in ‹empfehlende› Erinnerung bringen, indem Sie meine Adresse in grosser Aufmachung veröffentlichen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass sie dies weiter im Abonnement tun können. Menschen Ihrer Qualität können mich nicht beleidigen! […] Ihr ins Pathologische gehender Hass auf mich und unseren Verein rührt ja nur daher, weil Sie vor zwei Jahren als Redaktor des Scheinwerfers den Prozess verloren haben. […] Mit ihrem neuen ‹Güggü› sind sie ja nun nicht mehr an die damalige schriftliche Verpflichtung gebunden? […] Vor mir liegt ein sehr ‹interessantes Dossier› Ihres Wirkens […] und ich kann Ihnen nur verraten, dass ich keinen Anstand nehme, dasselbe Ihren ‹Güggü›-Lesern zur Kenntnis zu bringen, wenn Sie mich und unseren Verein noch weiter in die Gosse Ihres ‹Elaborates› hinunter ziehen. Ich fürchte Ihre giftige Feder nicht, denn ich habe nichts mehr zu verlieren. Um Stelle und Brot haben Sie mich bereits gebracht und ich kann nun va banque spielen.»

Auf den 1. Januar 1937 erschien die Zeitschrift neu und adäquat zur Organisation mit dem offensiven (aber auch neutraleren) Namen Menschenrecht.

Auf Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zürich vom 23. Juni 1939 musste Guggu das Erscheinen einstellen. Das Urteil kommentierte die NZZ vom 25. Juni Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[9] und ebenso das Menschenrecht vom 12. Juli Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[10]. Es ging um den gesetzlich anerkannten «Schutz der Privatsphäre», der durch Guggu in vielen Fällen erheblich verletzt worden sei.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, Juni 2004