Diskussion im Nationalrat und Ständerat zur Straffreiheit der Homosexualität
Das einheitliche eidgenössische Strafgesetzbuch (StGB)
1929–1931
Zum Art. 169 des neuen StGB gab es in beiden Räten aufschlussreiche, interessante Voten über Bestrafung oder Freigabe homosexueller Handlungen unter Erwachsenen.
In der Frühjahrs-Session konnte sich der Nationalrat am 13. und 14. März 1929 nicht einigen und vertagte das Geschäft auf die Winter-Session. Während dieser Pause kam es zu Anhörungen von Fachleuten, wobei der Zürcher Strafrechtsprofessor Ernst Hafter mit seinem Aufsatz «Homosexualität und Gesetzgeber» die
eigentliche Wende herbeiführte. Am 3. Dezember 1929 wurde abschliessend die Freigabe unter Erwachsenen mit 73 gegen 47 beschlossen. Der Ständerat folgte in seiner Herbst-Session am 23. September 1931 knapp mit 18 gegen 15 Stimmen.
Aufschlussreich während der teilweise hitzigen Diskussionen sind Äusserungen von Parlamentariern christlicher Parteien, die sich mit Verlautbarungen ähnlicher Kreise bis in unsere Tage decken. Es waren zur Hauptsache nicht juristisch relevante Argumente, sondern «Gefühlsregungen», wie es Prof. Ernst Hafter ausdrückte – doch Gefühle sollten Gesetze nicht bestimmen dürfen.
Die Voten der Befürworter zeugten von Aufgeschlossenheit gegenüber gesellschaftlichen Veränderungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen und vom Willen, sie zu berücksichtigen. Das geht deutlich aus den Reaktionen auf die im Sommer erfolgte Anhörung von Vertretern des Vereins für Psychiatrie und die Lektüre des Aufsatzes von Prof. Ernst Hafter hervor.
Jedoch: Die generelle Linie beider Lager, vor allem im Ständerat, bewegte sich unmissverständlich auf einen Kompromiss hin, wonach mit der Entkriminalisierung homosexueller Akte, mit dem speziellen Schutzalter 20, jegliche «Propagandatätigkeit», jegliches «In die Öffentlichkeit Treten» von Homosexuellengruppen oder Einzelpersonen «nicht mehr nötig» sei und von der «Volksauffassung» auch nicht geduldet würde. Das hiess: Die leidige Lebenstatsache Homosexualität sollte unter den Teppich gekehrt und dort, sozusagen als Tabu, auch verborgen bleiben.
Das hatte entscheidenden Einfluss auf das Leben aller Homosexuellen nach der Einführung des StGB und führte Ende der 50er Jahre, als das Tabu plötzlich aufbrach, in eine menschenunwürdige Zeit polizeilicher und gesellschaftlicher Repression.
Voten von Gegnern
Hans Hoppeler, Dr. med. (EVP, ZH):
«Ich erinnere an die Tatsache, dass ein sexuell normal empfindender Mensch, der mit einem Homosexuellen in Verbindung gebracht und unter die Gewalt eines solchen Abnormalen gekommen ist, in kurzer Zeit auch auf dieses Geleise geraten kann.»
«In der Moral also Rücksicht allein auf ewige geoffenbarte Wahrheiten!»
Emil Grünenfelder (Kath. Konservativ, SG):
«Greift diese Verirrung weiter um sich, so führt sie zur Entartung des Volkes und zum Verfall seiner Kultur.»
«Man hat die Homosexuellen auch damit entschuldigen wollen, dass man erklärte, man könne ihnen die Enthaltsamkeit nicht zumuten.»
Voten von Befürwortern
Paul Logoz, Prof. (UDE, Union de défense économique, GE):
«J'attire spécialement votre attention sur les dangers du chantage. Il ne faut pas multiplier à plaisir les possibilités de chantage – et du plus répugnant de tous. Entre majeurs, l'intervention de la justice pénale risque d'ailleurs de ne pas empêcher grande chose et même de faire, peut-être, plus de mal que de bien.»
Francesco Borella (SP, TI):
«[…] nella maggior parte dei casi questi esseri non sono dei viziosi, […] non dei pervertiti, ma degli invertiti. […] Sono […] infelici è gente che non deve essere punita per la inversione della loro natura.»
Johannes Huber (SP, ZH):
«Die Sexualprobleme gehören zweifellos zu den kompliziertesten Dingen, die es gibt.»
«[…] als ob Strafrecht und Sittlichkeit identische Begriffe wären. Sie haben gemeinsame Aufgaben, aber sie decken sich nicht.»
«Wenn zwei junge Burschen in der kritischen Zeit von 17 oder 18 Jahren eine unzüchtige Handlung vornehmen, beispielsweise eine Betastung, […] dann sollen diese Leute ins Gefängnis gesperrt werden … ?»
Heinrich Häberlin, Bundesrat, Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements (FDP, TG):
«Ich beneide […] alle Leute, die wie Herr Nationalrat Hoppeler auf einer […] ungebrochenen Linie an ein solches Problem herantreten können. […] wenn er von einem religiösen Gebot ausgehend, einfach daraus das Sittengebot und daraus wieder das Rechtsgebot ableiten kann und die strafrechtliche Konsequenz ohne alle Rücksicht zu ziehen vermag.»
«[…] aber allgemein zu verurteilen sind sie doch nicht, […]. Sie sind anormal, aber Mutter Natur hat ihnen das mitgegeben, dieses böse, böse Geschenk verkehrter Instinkte. Dürfen wir einen solchen […] zwangsweise mit mindestens drei Monaten bestrafen?»
Robert Wagner, Dr. jur. et phil. (SP, BE):
«Das, was die Verschärfungsanträge wollen, haben wir einst jahrhundertelang in viel stärkerem Masse gehabt. […] Widernatürliche Unzucht war z.B. auch die geschlechtliche Vermischung eines Christen mit einer Jüdin oder umgekehrt. Auch darauf war Todesstrafe gesetzt. Man sieht, wie sich die Anschauungen verändert haben.»
«Es gibt vielleicht kein Gebiet des Strafrechtes, auf dem die Gefahr des Justizirrtums so gross ist wie hier. […] wie unzuverlässig gerade die Aussagen von Jugendlichen in der Entwicklungszeit sind, das hat jeder Richter […] schon mit Bedauern […] wahrgenommen.»
Voten für ein gesellschaftliches Tabu
Emil Grünenfelder (Kath. Konservativ, SG):
«Es ist schon jetzt zu beachten, dass Männer, die dem gleichgeschlechtlichen Verkehr ergeben sind, sich zusammenschliessen, durch eigene Zeitschriften und gesellige Veranstaltungen eine rege Propaganda entfalten […].»
Heinrich Häberlin, Bundespräsident 1931, Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements (FDP, TG):
«Wenn auch die Strafe diesen armen Leuten weggenommen wird, so bleibt nach unserer Volksauffassung die gesellschaftliche Ächtung ja doch auf ihnen lasten. Es bekennt sich kein einziger offen zu dem, was wir als Laster betrachten. Oder haben Sie schon jemand gesehen in der Schweiz offen auftreten und sagen, ich bin homosexuell? Sie werden mir keinen einzigen Menschen nennen können.»
«[…] dass diese Homosexuellen sogar eine eigene Literatur besitzen. Man hat in der nationalrätlichen Kommission diese Literatur vorgezeigt, Schriften von Magnus Hirschfeld, […]. Dieser Literatur graben wir die Existenzberechtigung ab, […]. Sobald der Staat anerkennt, dass sie keine Verbrecher sind und sobald er sie nicht vor Gericht zieht, haben sie keine Berechtigung mehr, diese Literatur weiter zu produzieren und zu vertreiben.»
Ernst Ostertag, Mai 2005



