Jacob Rudolf Forster
Vorkämpfer und Opfer
1853–1926
Ein St. Galler-Autodidakt als wortgewaltiger Pionier. Aus seinen Lebensbericht:
Seite 12
«Ich habe es mir zur Pflicht gemacht, meine Stimme zu erheben, um nach Kräften mitzuwirken gegen 1000-jähriges Unrecht, vollzogen an einer Menschenklasse, die gleich euch berechtigt ist, zu leben.»
Seite 14
«Diese Menschenklasse existiert wohl von Anbeginn der Welt und wird existieren, solange es Menschen gibt. Man nannte diese Klasse Sodomiten. […] Aber wenn Gott damals und jetzt alle Städte und Ortschaften mit der gleichen Strafe heimsuchen würde, wie er es mit der Stadt Sodom getan, so hätte die ganze Welt bis heute in Brand geraten müssen.»
Seite 18
«Bei der eintretenden Pubertät fragt sich doch kein Geschöpf: ‹Was will ich lieben?› sondern die Natur lehrt, was die Natur in den Körper, in die Seele gelegt. Und das soll niemand bestreiten noch gewaltsam unterdrücken wollen.»
Seite 19
«Die Frage nach der Existenzberechtigung der Urninge verlangt eine Lösung und zwar eine versöhnende. Sie verlangt eine solche nicht wegen eines einzelnen Individuums, sondern im allgemeinen öffentlichen Interesse. Stark genug ist die Klasse der Urninge, um ihre Ebenbürtigkeit und Gleichberechtigung geltend zu machen.»
Seite 19
«Gestützt auf das Schild der Gerechtigkeit unserer Sache müssen wir es wagen, aus der bisherigen Zurückhaltung und Vereinzelung mutig hervorzutreten! Auf, Genossen. Wir erwarten, dass die Gesetze, welche uns verfolgen, revidiert werden; wir wünschen zu leben, wie uns die Natur lehrt; wir wollen frei sein von Hohn, Verfolgungen und skandalösen Untersuchungen, frei sein von ungerechter Haft, frei sein von jenen Schurken, die uns hetzen, prellen und bestehlen, oft bis aufs Blut aussaugen, oder, wenn wir diesen Menschen nicht nachgeben, diese uns einfach anklagen, wobei ihnen meistens nichts geschieht, wir aber, wir Unschuldigen, geknechtet werden ‹von Rechts wegen›.»
Seite 20
«Wie viel Unglück könnte man verhüten, wie viele Selbstmorde […] würden nicht geschehen, wenn man endlich Aufklärung gäbe über unsere angeborene Naturgabe.»
Seite 27
«Jedes menschliche Wesen hat den Anspruch, seine Triebe nicht bloss befriedigen zu dürfen, sondern befriedigen zu können, ja, befriedigen zu müssen, welche mit seinem innersten Sein aufs innigste verknüpft, das Sein selbst sind. Wird es daran verhindert, wird ihm dies durch die gesellschaftlichen Einrichtungen oder Vorurteile unmöglich gemacht, so folgt daraus, dass es in der Entwicklung seines Seins gehemmt […] ist. Was die Folgen davon sind, darüber wissen unsere Ärzte, die Spitäler, Irrenhäuser, Gefängnisse zu erzählen, von den Tausenden gestörten Familienleben zu schweigen.»
Seite 30
«Mit welchem Recht, frage ich, wollt ihr zwei Menschen hindern mit Leib und Seele einander anzugehören, um dadurch ihren Anteil zu erlangen an der irdischen Glückseligkeit, wozu doch alle Menschen berufen sind.»
Seite 35
«Es ist gewiss edler, menschlicher und christlicher, wenn solchen Menschen erlaubt wäre, den Bund der Ehe schliessen zu dürfen, als dass die Fürsten die Macht haben, zu befehlen, dass die Männer unter Gottes schönem Himmel auf der so herrlichen Erde gleich wilden Tieren einander (im Krieg) zerfleischen und verkrüppeln?!»
1898 veröffentlichte der Heiratsvermittler von Brunnadern, Kanton St. Gallen, J. R. Forster, seine höchst bemerkenswerte, tragische Lebensgeschichte im Selbstverlag in Zürich.
Auf 174 Seiten enthält sie erstaunlich «moderne» Gedanken zur Schwulenemanzipation und ähnliche Ansätze wie die Schriften von
Heinrich Hössli und
Karl Heinrich Ulrichs. Die acht oben angeführten Beispiele beweisen, dass Forster, der bis heute kaum bekannt ist, durchaus in die Reihe der grossen Pioniere gehört. Von diesem Buch ist im Staatsarchiv des Kantons St. Gallen das einzige noch existierende Exemplar erhalten.
«Justizmorde im 19. Jahrhundert», Forsters Autobiografie
Forster war kein einfacher Bürger. Aber er wurde zum Widerborstigen gemacht durch Schicksalsschläge und die fast dauernde Verfolgung seitens uneinsichtiger staatlicher Organe. Darum gab er seinem Buch den Titel «Justizmorde im 19. Jahrhundert« und den Untertitel «Wahrheitsgetreue Darstellung des fast unglaublich verfolgten Schweizers J. R. Forster – Ein Notschrei an das Volk».
[1]
Als er 18 Jahre alt war starb sein Vater (1871). Um Mutter und Schwester durchzubringen, führte er des Vaters Handel mit
Kunsthonig und
Latwerge weiter. 1875 geriet er in Konkurs. Zugleich wurde seine Homosexualität bekannt.
Sofort betätigte er sich aktiv und öffentlich an der Aufklärung über diese ihm «angeborene Naturgabe», indem er sich auf die Schriften von Heinrich Hössli und Karl Heinrich Ulrichs bezog. Das brachte ihm behördliche Verfolgung, denn nach Gesetz waren homosexuelle Handlungen und Schriften verboten. 1877 wanderte er nach Deutschland aus, traf in Friedrichshafen mit Ulrichs zusammen und versuchte sich als Hausierer durchzuschlagen. Kurz darauf eröffnete er im Zürcher Seefeld ein neues Geschäft als Heirats- und Arbeitsvermittler nebst der ihm geläufigen Kunsthonig- und Latwerge-Herstellung.
Seite 60
«Dass ich auch in Zürich einen Liebling hatte, brauche ich kaum zu erwähnen, wohl aber, dass ich dem Studium über urnische Liebe ziemlich oblag, auch viele, recht viele Genossen kennen lernte, nicht nur Zürcher, sondern auch aus anderen Gegenden, hübsch und weniger hübsch geformte Gestalten, Arme und Reiche, Zivil und Militär, auch einen gar liebenswürdigen Zürcher Polizisten.»
1879 kehrte er wieder, zusammen mit einem seiner «Lieblinge», nach St. Gallen zurück, weil ihn die Mutter dazu gedrängt hatte. Er begann dieselben Geschäfte zu betreiben wie in Zürich. Bereits sechs Wochen später jedoch wurde er mit seinem Freund verhaftet, alles Hab und Gut liessen die Behörden einziehen, auch die persönlichsten Dinge. Die Mutter starb und nicht einmal zum Begräbnis wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Im Prozess 1880 verteidigte er sich unerschrocken mit den Schriften von Hössli und Ulrichs. Das Urteil lautete auf 18 Monate Zuchthaus wegen «Unsittlichkeit, Konkurs und unredlichem Lebenswandel».
Zehnjährige gnadenlose Verfolgung
Nun begann eine kaum vorstellbare Folge von Verhaftung, Erniedrigung, Einkerkerung, Ausstossung und erneuter Verfolgung. Auch ein auf acht Seiten begründetes Begnadigungsgesuch
[2] an den Landammann und Regierungsrat des Kantons St. Gallen, verfasst von Karl Heinrich Ulrichs am 11. Juli 1881 im Exil bei Neapel, blieb unberücksichtigt.
Forster wurde in Gefängnisse, Besserungsanstalten und Irrenhäuser gesteckt. Nach jeder Entlassung begann er wieder an anderen Orten wie Zürich, Bern, Genf und in verschiedenen Gemeinden des Kantons St. Gallen sein Geschäft neu aufzubauen. Hatte er es über kürzere oder etwas längere Zeit betrieben, wurde er erneut steckbrieflich gesucht, verhaftet und wiederum nach denselben Kriterien gerichtet, enteignet und eingesperrt. Die Kantone Bern und Zürich verhängten die Ausschaffung. Die Stadt St. Gallen entzog ihm, dem Kantons- und Schweizerbürger, sogar die Niederlassung.
Seine Beschwerden, Gesuche und Rekurse wurden alle abgeschmettert, selbst vom Bundesrat, Bern 1887. Aus der Begründung des Regierungsrats des Kantons St. Gallen vom 7. November 1887:
«[…] namentlich angesichts des Umstandes, dass Forster als entschieden geistig abnorm beanlagter, an konträrer Sexualempfindung leidender Mensch für die Moralität einer Gemeinde als besonders gefährlich bezeichnet werden muss; […] wird beschlossen: Der Rekurs sei als unbegründet abgewiesen.»
Dies war die «Rache», weil Forster ein Jahr zuvor das von den Behörden gemachte Angebot einer staatlich bezahlten Auswanderung nach Buenos Aires abgeschlagen hatte. Auf ein wiederum offizielles, späteres Angebot der Ausreise nach Italien ging er ebenfalls nicht ein, auch nicht auf die schriftliche Begründung, in Argentinien oder Italien gäbe es keinerlei Strafe für seine Sexualempfindung.
So kam es zur endgültigen und letzten Ausweisung vom 1. Juli 1889. Er wohnte in der Gemeinde Tablat (heute St. Gallen Ost) «Laut Mitteilung des eidgen. Justiz- und Polizeidepartements in Bern sind Sie mit Ihrem Rekurs gegen den Ausweisungsbeschluss des Gemeinderates von Tablat abgewiesen worden, und ist somit der letztere in Kraft erwachsen. Es wird daher verfügt, dass Sie die Gemeinde Tablat bis kommenden Donnerstag, den 11. Juli abends, zu verlassen haben, ansonst die polizeiliche Abschiebung erfolgen wird.»
Forster zog nach Aussersihl, Zürich. Dort fand er Freunde, ging wieder neu seinen gewohnten Geschäften nach und erwarb sich bald ein kleines Vermögen. Die Zeiten schienen sich endlich geändert zu haben, auch wenn er, vorübergehend ins
Burghölzli (Irrenanstalt) zur Untersuchung eingewiesen, den Wohnort in Zürich noch einmal wechselte. Darauf blieb er im Wesentlichen unbehelligt bis zur Veröffentlichung seines Buches 1898.
Seite 165
«Allein ich glaube, dass man eben gar keinen Anhaltspunkt findet, mich zu verscheuchen und obendrein einen öffentlichen Skandal befürchtet, wenn man hinter mich geraten wollte, da ich eben die hiesige Urningswelt so ziemlich kenne und Personen darunter sind, bei deren Namen die liebe gute Obrigkeit gezwungen wäre, stehen zu bleiben, was ja nur zu loben wäre, wenn man den armen Teufel auch seiner Natur huldigen liesse.»
Wie ein Mensch das verkraftete und erfolgreich weiterlebte und weiterkämpfte
Das erlittene Unrecht aber, alle die grausamen Vergehen an einem, der nie kriminell war, es gelang nicht, sie zu vergessen, immer wieder stiegen die Erinnerungen quälend hoch. Im unglücklichen König Ludwig II von Bayern (1845–1886) und dessen vermutlichem Freitod fand er einen verwandten Art- und Leidensgenossen: Mit der Schrift «König Ludwig II und J. R. Forster» versuchte er sich zu befreien und ruhig zu werden.
Seinen psychischen Gesundungsprozess schloss er 1890, 37 jährig, mit einer Wallfahrt ab:
Seite 163
«Am 16. April begab ich mich nach München an das Grab meines so teuren geliebten geistigen Freundes, um dort einen Kranz niederzulegen. […] Ach, ich hätte die Gitter über dem Grabesgewölbe gewaltsam entfernen mögen, um hinunter zu fallen und ewig dort zu bleiben bei ihm, meinem Gotte, denn einen andern kann ich nicht mehr lieben, mag an keinen anderen glauben. […] Was dir begegnet, schwebte mir stets vor Augen. Und nun hätte ich mein Gelübde erfüllt und habe Ruhe.»
Forster wäre aber nicht Forster gewesen, wenn er den guten Moment verpasst hätte, als die Eidgenössischen Räte 1893 eine Kommission zu Studien über ein einheitliches Strafgesetz ins Leben riefen. Es war ihm sofort klar, dass sich hier die erste echte Chance bot zu einer endgültigen Abschaffung aller Verbote homosexueller Akte unter Erwachsenen.
Er sandte die damals neueste Publikation, das 1891 erschienene Werk des jungen Berliner Arztes Dr. Albert Moll (1862–1939) «Die Conträre Sexualempfindung», an das Justizdepartement in Bern und begründete sein Vorgehen:
Seite 167
«[…] da in diesem Land ebenfalls eine grosse Zahl wirklicher Urninge (Zwischenstufen und solcher, die sich den Urningen hergeben, ist ‹Legion›, ohne zu übertreiben) argen und mannigfaltigen Verfolgungen ausgesetzt sind, namentlich durch die bestehenden Gesetze […]. Ich selbst Urning, wurde von kantonalen und eidgenössischen Behörden s. Z. verfolgt, weil ich unerschrocken seit zirka 12 Jahren für meine Genossen eintrete und das, was im beiliegenden Buche enthalten, teilweise vor zirka 10 Jahren schon an kantonale und eidgenössische Behörden schrieb. Das Licht kommt nun von Deutschland, denn der Prophet gilt nicht in seinem Lande. Es soll mich herzlich freuen, so man in Sachen schnell handelt, namentlich inhaftierte Urninge der Freiheit zurückgibt.»
Das schrieb Forster am 20. April 1893. Es dauerte noch ein halbes Jahrhundert, bis das Schweizerische Strafgesetz am 1. Januar 1942 in Kraft treten konnte mit Freigabe für Erwachsene – und ein volles Jahrhundert bis zur endgültigen Tilgung aller Sonderbestimmungen im StGB.
Jakob Rudolf Forster starb 62-jährig am 8. Oktober 1926 in Zürich.
Ernst Ostertag, Januar 2004



