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Überblick

Mit der Diskussion um ein gesamtschweizerisches Strafgesetz (StGB) - der Entscheid, ein solches zu schaffen fiel in der Volksabstimmung 1898 - ging auch der juristisch richtige Ansatz einher, dass (homo)sexuelle Handlungen unter Erwachsenen nicht der Einmischung des Staates bedürfen. Dieser Einsicht zum Durchbruch zu verhelfen, war bereits Ende des 19. Jahrhunderts ein Hauptanliegen homosexueller Einzelpersonen. Die Arbeit daran und die Vorbilder von deutschen Gruppierungen führten zu verborgenen ähnlichen Freundeskreisen in der Schweiz. Nach der offenen Diskussion ab 1918, als der Bundesrat seinen Entwurf präsentierte, kam es auch zu ersten grösseren schweizerischen Vereinigungen.

Wir haben im "Überblick" mit der Gesetzgebung begonnen, um danach zu den Gruppierungen zu kommen. Historisch verlief beides parallel.

Im eigentlichen Text mit seinen diversen Kapiteln stellen wir jedoch die Geschichte der ersten Gruppierungen voran. Denn sie ergibt sich nahtlos aus den vorangegangenen Kapiteln über Magnus Hirschfeld und sein Wissenschaftlich-humanitäres Komitee wie über Adolf Brand mit dem Schweizer Mitarbeiter Karl Meier, welcher ab 1934 zum führenden Kopf der Bewegung in unserem Land wurde.

Die Schaffung des StGB mit seiner ganzen Geschichte folgt in einem selbständigen Abschnitt von mehreren Kapiteln, den wir dort in die Schilderung der schweizerischen Gruppierungen einfügen, wo das Wissen um den Gesetzesprozess besonders wichtig ist.

Danach behandeln die weiteren Kapitel unter dem Titel "Freundschafts-Banner 1933-1937" die Schaffung und Entwicklung dieser Organisation von schweizerischen Homosexuellen.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, September 2010

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