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Prof. Hafters Vorschlag

1929

Prof. Dr. iur. Ernst Hafter
Prof. Dr. iur. Ernst Hafter, 1876–1949

Der klar und unmissverständlich formulierte Aufsatz des Strafrechtsprofessors Ernst Hafter folgte dem Gedanken, Morallehren irgendwelcher Art könnten wohl Basis ethischen Handelns sein, dürften aber nie die Gesetzgebung bestimmen.

Hafters Haltung zu Homosexualität und Gesetzgebung war geleitet von der Überzeugung, dass eine Bestrafung homosexueller Akte wirkungslos ist. Darin bestätigt wurde er durch eine Umfrage unter Homosexuellen, die 86 Lebensbilder anhand eines Fragebogens umfasste, welche ihn - anonymisiert - erreichten.

Wie eine solche Aktion unter offensichtlich organisierten Betroffenen zustande kam und wer sie im genau richtigen Moment durchführte und Ernst Hafter zuspielte, darüber bestehen keine gesicherten Daten, wohl aber nebst wenigen Hinweisen ein paar begründete Vermutungen.

Hafters Aufsatz trug im Sommer 1929 wesentlich zur Meinungsbildung unter Politikern bei und war mitverantwortlich für das positive Abstimmungsergebnis im Nationalrat. Ein Zitat daraus:

"Jedenfalls steht fest, dass die moderne Gesetzgebung den ausserehelichen Beischlaf an sich nicht mehr mit Strafe bedroht. Dann aber ist es ein Gebot der Konsequenz, auch die homosexuelle Betätigung, soweit qualifizierende Momente fehlen, straflos zu lassen."

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, August 2010

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