Zeittafel
1789-1942
- ab 1789
- Französische Revolution. Die neuen Gesetze "Code Civil / Code Napoléon" und "Code pénal" kennen keine Bestimmungen zu mann-männlichen sexuellen Handlungen. Diese Gesetze gelten ab 1798 auch in der Schweiz
- 1794
- Einführung des §175 im Königreich Preussen, der ab 1871 im gesamten Deutschen Kaiserreich gilt und mann-männliche Akte unter Strafe stellt
- ab 1815
- Teilweise Restauration der alten Ordnung in der Schweiz. Teilweise Wiedereinführung von Strafbestimmungen für mann-männliche Akte nach dem Vorbild des preussischen/deutschen §175
- 1869
- Der ungarische Schriftsteller Karl Maria Kertbeny erwähnt zum ersten mal das Wort "homosexual". Später macht er daraus homosexuell und Homosexuelle
- 1894
- Vorentwurf für ein einheitliches eidgenössisches Strafgesetzbuch
- 1897
- Gründung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) in Berlin
- 1898
- Volksabstimmung für die Ausarbeitung eines einheitlichen eidgenössischen Strafgesetzbuchs
- 1919
- Strafrechtsrevision in Basel-Stadt mit einer Entkriminalisierung von homosexuellen Akten
- 1922
- Erste Homosexuellen-Vereinigung in der Schweiz, Luzern, später Sektion des deutschen Freundschafts-Bundes
- 1929-1931
- Beratungen im Nationalrat und Ständerat zum Strafgesetzbuch StGB, Umschwung zu einer liberalen Fassung unter anderem dank dem Vorschlag von Prof. Ernst Hafter
- 1931
- Gründung Amicita, Schweizer Freundschafts-Verband
- 1932
- Erste schweizerische Zeitschrift für Homosexuelle erscheint, das Freundschafts-Banner
- 1935
- Aus dem Freundschafts-Verband wird die Liga für Menschenrechte
- Verschärfung des §175 unter Hitler zur Legimitation des Nazi-Terrors gegen Homosexuelle
- 1937
- Aus dem Freundschafts-Banner wird Menschenrecht
- 1938
- Annahme des eidgenössischen StGB durch das Volk
- 1942
- Das eidgenössische Strafrecht StGB tritt in Kraft, homosexuelle Akte unter Erwachsenen sind straffrei
Thomas Voelkin, Juni 2009;
Ernst Ostertag, August 2010

