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Zeittafel

1789-1942

ab 1789
Französische Revolution. Die neuen Gesetze "Code Civil / Code Napoléon" und "Code pénal" kennen keine Bestimmungen zu mann-männlichen sexuellen Handlungen. Diese Gesetze gelten ab 1798 auch in der Schweiz
1794
Einführung des §175 im Königreich Preussen, der ab 1871 im gesamten Deutschen Kaiserreich gilt und mann-männliche Akte unter Strafe stellt
ab 1815
Teilweise Restauration der alten Ordnung in der Schweiz. Teilweise Wiedereinführung von Strafbestimmungen für mann-männliche Akte nach dem Vorbild des preussischen/deutschen §175
1869
Der ungarische Schriftsteller Karl Maria Kertbeny erwähnt zum ersten mal das Wort "homosexual". Später macht er daraus homosexuell und Homosexuelle
1894
Vorentwurf für ein einheitliches eidgenössisches Strafgesetzbuch
1897
Gründung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) in Berlin
1898
Volksabstimmung für die Ausarbeitung eines einheitlichen eidgenössischen Strafgesetzbuchs
1919
Strafrechtsrevision in Basel-Stadt mit einer Entkriminalisierung von homosexuellen Akten
1922
Erste Homosexuellen-Vereinigung in der Schweiz, Luzern, später Sektion des deutschen Freundschafts-Bundes
1929-1931
Beratungen im Nationalrat und Ständerat zum Strafgesetzbuch StGB, Umschwung zu einer liberalen Fassung unter anderem dank dem Vorschlag von Prof. Ernst Hafter
1931
Gründung Amicita, Schweizer Freundschafts-Verband
1932
Erste schweizerische Zeitschrift für Homosexuelle erscheint, das Freundschafts-Banner
1935
Aus dem Freundschafts-Verband wird die Liga für Menschenrechte
Verschärfung des §175 unter Hitler zur Legimitation des Nazi-Terrors gegen Homosexuelle
1937
Aus dem Freundschafts-Banner wird Menschenrecht
1938
Annahme des eidgenössischen StGB durch das Volk
1942
Das eidgenössische Strafrecht StGB tritt in Kraft, homosexuelle Akte unter Erwachsenen sind straffrei

Thomas Voelkin, Juni 2009; Ernst Ostertag, August 2010