- Index
- Menschenrecht 1942
- Keine Insel für alle
- Homosexuelle Flüchtlinge
- Keine Insel für alle
- Mühsame Spurensuche
Keine Insel für alle …
Insel Schweiz und «Geistige Landesverteidigung»
1933–1945
Schon damals wusste man um viele an der Grenze Abgewiesene. Nur, wie viele und dass es so viele waren, das wusste man erst sehr viel später. Langsam und zögerlich wurde die unmenschliche Politik gewisser Behörden und ihrer Exponenten gelüftet.
Ganz besonders gefährdet waren nebst Juden alle Homosexuellen. Sie wurden als nicht vollwertige, unschweizerische Bürger angesehen, deren «Anwesenheit in der Schweiz höchst unerwünscht» sei, so Giuseppe Motta, Bundesrat TI, kath. Kons., von 1920–1940 Vorsteher des Politischen Departements, Aussenministerium.
Der «krasse Fall» Leopold Obermayer (1892–1943)
Stellvertretend für viele sei das Schicksal des abgewiesenen Schweizers und homosexuellen Juden angeführt, welches die Weltwoche vom 8. August 2001 in einem Bericht von Laurenz Müller unter dem Titel «Aufhaltsam dem Tod entgegen» veröffentlichte. Eine Zusammenfassung:
Leopold Obermayer, dessen Vater, aus Bayern eingewandert, 1868 das Bürgerrecht von Siblingen (SH) erwarb, war Schweizer (sein Pass ist heute noch in der Verfolgungsakte enthalten). Er lebte als promovierter Jurist in Würzburg und wurde dort Ende Oktober 1934 verhaftet, weil er «bemerkte, dass seine Post geöffnet wurde» und sich «wegen Verletzung des Briefgeheimnisses bei der Polizei» beschwert hatte.
[1]
Die Politische Polizei ermittelte gegen Obermayer als Juden und fand belastendes Material, das ihn zudem als homosexuell veranlagt auswies.
Zu Beginn des Jahres 1935 wurde er ins Konzentrationslager Dachau überführt und blieb dort völlig rechtlos bis zum 23. September. «Für Obermayer begann nun eine neun Monate […] dauernde Zeit von Folter, Dunkelhaft, unzureichender Ernährung, Hygiene und medizinischer Versorgung, von Verhören, üblen Beschimpfungen, Todesdrohungen und der Ungewissheit, den Ort je wieder verlassen zu können.»
[2] Verschärften Dunkelarrest erhielt er, «weil er Papier und Briefkuvert, das sein Anwalt ihm geschickt hatte, zu einem Brief an das Schweizer Konsulat zu nutzen suchte, ein andermal, weil er sich über die unmenschliche Behandlung zu beschweren wagte.»
[3]
Der zuständige schweizerische Generalkonsul in München, Friedrich Kästli, berichtete an den Schweizerischen Gesandten in Berlin, Paul Dinichert, dass seine Erkundigung bei der Politischen Polizei «ein sehr ungünstiges Bild über die Persönlichkeit unseres Landsmannes ergeben» habe und blieb daraufhin untätig.
Aus einem Bericht Obermayers vom September 1935:
[4]
«Am 7. Februar (1935) erschien Gerum mit Völkel zur Vernehmung. Im Zimmer […] liest Völkel in Gegenwart von 6 SS-Leuten [aus der Anklage] vor und zeigt Aktbilder [die offenbar bei der Wohnungsdurchsuchung gefunden wurden]. Ich verweigere jede Aussage und verlange, dem Richter überstellt zu werden. Gerum: ‹Was, Gericht? Wir sind selbst Richter. Das fehlt noch, einem jüdischen Anwalt Geld zu verdienen geben! – Wie ich sehe, geht es Ihnen hier noch zu gut. Lebend kommen Sie aus Dachau doch nicht mehr heraus…› ».
[5]
«Am 20. Mai kam ein älterer SS-Führer, Abzeichen Eichenlaub. Ich sagte ihm, dass ich am 15. Mai in Gegenwart des Lagerkommandanten blutig geschlagen worden sei. Er meinte: ‹Ja, man geht eben jetzt wegen §175 in Deutschland streng vor.› »
[6]
Auf das Gerücht, eine ausländische Delegation würde das Konzentrationslager besichtigen, wollte Obermayer unbedingt auf sich aufmerksam machen.
«Ich suchte mich durch starkes Pochen an der Zellentür dem Oberführer Deubel bemerkbar zu machen. … Nutzlos! Nur Lang kam wütend und kündigte mir Hiebe an […]. Lang drosselte mich am Hals, Dessloch zog dabei den Revolver um mich niederzuschiessen, wenn ich die geringste Miene gemacht hätte, Widerstand zu leisten. ‹Du Hund musst verrecken, Du darfst nicht mehr lebend hier herauskommen›, schrie Dessloch immer wieder!»
[7]
Der Gesandte Dinichert in Berlin gelangte an Bern mit dem Vorschlag, eine Demarche zu verfassen. Der dortige Vorsteher der Abteilung für Auswärtiges, der berüchtigte Hans Frölicher, lehnte das ab mit dem Hinweis «auf die Natur des Angeklagten». Und Bundesrat Giuseppe Motta informierte den Gesandten, dass «angesichts der Leopold Obermayer zur Last gelegten sittlichen Verfehlungen […] eine Intervention zu Gunsten dieses in moralischer wie auch politischer Hinsicht schwer kompromittierten Schweizerbürgers besser unterbleibt.»
Im August 1935 schrieb Dinichert noch einmal nach Bern, dass ein Schweizer völkerrechtlich nicht in Schutzhaft genommen und schon gar nicht in ein Konzentrationslager eingewiesen und ohne Zugang zu einem Gericht festgehalten werden dürfe, das sei «grausam». Mottas Antwort: «Bekanntlich sind die Verfehlungen Obermayers derart, dass […] die Bekundung eines allzu grossen Interesses für den Fall den allgemeinen schweizerischen Interessen kaum förderlich sein kann» und eine Woche später: man dürfe den deutschen Behörden keinen Vorwand liefern, «unbequeme Schweizer aus nichtigen Vorwänden oder auf blosse Denunziation hin auszuweisen», denn bei diesen handle es sich vielfach um Leute, «deren Anwesenheit in der Schweiz höchst unerwünscht wäre.»
So nahm das Unheil seinen Lauf. Am 23. September kam Obermayer aus Dachau ins Würzburger Untersuchungsgefängnis. Hier verfasste er seinen Bericht über die Haft im KZ. «Es gelang Obermayer nicht, das Dokument seinem Rechtsanwalt zu übergeben. Es wurde einkassiert und ruht seither – in flüchtiger Schrift auf Butterbrotpapier – in seinen Gestapoakten. Mit allen Mitteln versuchte Gerum, an das Schriftstück heranzukommen. Der Nachdruck […] deutet darauf hin, wie sehr er sich doch vor dessen Bekanntwerden fürchtete.»
[8] Nach zwei Wochen hatte Gerum gesiegt und vom 12. Oktober 1935 bis 24. September 1936 war Obermayer wieder in Dachau, rechtlos versenkt.
Im Februar 1936 wurde formal Anklage wegen Verstosses gegen den §175 erhoben und im Juli machte man plötzlich geltend, Obermayers Vater sei damals nicht rechtsgültig aus dem bayrischen Staatsverband entlassen worden, der Sohn sei daher als deutscher Staatsbürger zu betrachten. Nun konnte er als völlig schutzloser homosexueller Jude behandelt, beliebig mit Essensentzug bestraft und auf jede Weise misshandelt und gefoltert werden.
Auf diese Meldung riet Dinichert, das Konsulat in München solle umgehend Erkundigungen bei der Bürgergemeinde Siblingen anstellen. Aber Berufsvizekonsul Friedrich Kästli antwortete, aufgrund von Obermayers Verbindung zur «Liga für Menschenrechte» würden «starke Verdachtsgründe» vorliegen, «dass der Häftling der kommunistischen Seite nahegestanden habe: Ich füge diesen Passus hier ein, da ich ihn als Beweis dafür erachte, wie kolossal fremd Obermayer einer normalen schweizerischen Einstellung gegenübersteht.»
Es ist möglich, dass Obermayer Mitglied der schweizerischen Liga für Menschenrechte war, seit der deutsche Bund für Menschenrechte sich nach zehnjährigem Bestehen 1933 auflösen musste. Akten, welche die Mitgliedschaft in einer der beiden Gruppierungen belegten, wurden wohl bei der Wohnungsdurchsuchung gefunden. Darin kommunistischen Einfluss zu sehen, lässt auf wenig seriöses Überprüfen von Nachrichten im Schweizerischen Konsulat schliessen. «Kästli entzog sich sogar dem Auftrag, den ‹schizophrenen psychopathen Querulanten› zu besuchen, dessen Gefängnis dem Konsulat gleich gegenüber lag.»
[9]
Im Dezember 1936 wurde Obermayer zu zehn Jahren Zuchthaus, zehn Jahren Ehrverlust und anschliessender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Vom Prozess ausgeschlossen waren ausländische Journalisten und der Schaffhauser Anwalt, Fritz Rippmann, welcher seit Oktober desselben Jahres als Schweizer Vormund des Angeklagten amtete. Irgendeine Stellungnahme aus Bern erfolgte nicht. Dies, obwohl man auch in Bern die Nürnberger Ausgabe des Naziblattes Der Stürmer kennen musste. Dort titelte die Nr. 52 vom Dezember 1936: «Satan vor Gericht – Der Prozess gegen den jüdischen Männerverderber Obermayer – Schauerliche Schandtaten eines echten Talmudjuden.» Bis 1942 blieb der Verurteilte Strafgefangener, dann wurde er mit Schutzhafteinweisung ins berüchtigte KZ Mauthausen überführt.
Auf seine dringende Anfrage erhielt Rippmann schliesslich im Frühjahr 1937 aus Schaffhausen die Urkunde, dass Vater Obermayer seinerzeit rechtmässig aus dem bayrischen Staatsverband entlassen worden sei. Aber auch dieses Dokument löste im Departement in Bern keine wesentliche Reaktion aus. Rippmann bemühte sich nun um ein Gutachten des Basler Staatsrechtsprofessors Erwin Ruck und erhielt endlich im September 1942 die klare Antwort, dass «Dr. Leopold Obermayer ausschliesslich als Schweizer und nicht als deutscher Staatsangehöriger zu betrachten ist».
Die Verlautbarung aus Bern zu diesen klaren Fakten erfolgte im November 1942 und war entmutigend: «Wir stellen Ihnen anheim, uns diesen Straffall in Erinnerung zu rufen, wenn die Strafdauer abgelaufen sein wird.» (Also ab Dezember 1946.)
Das war nicht nur entmutigend, das war ein Todesurteil. Denn zu diesem Zeitpunkt hatte die nationalsozialistische Vernichtungsmaschinerie ihren Höhepunkt erreicht und das war den schweizerischen Behörden sehr wohl bekannt. Obermayer, der noch im Januar 1943 an Rippmann geschrieben hatte, dass er krank sei und dass es ihm in jeder Beziehung schlecht gehe, starb im Konzentrationslager Mauthausen am 22. Februar 1943.
Der Vermerk auf dem Beiblatt der im Bundesarchiv abgelegten Dokumente
[10] lautet: «Da Jude, Anschuldigung nicht glaubwürdig. Krasser Fall.»
Krasser Fall von Versagen - tragischer Fall eines Opfers.
Ernst Ostertag, September 2006
- Index
- Menschenrecht 1942
- Keine Insel für alle
- Homosexuelle Flüchtlinge
- Keine Insel für alle
- Mühsame Spurensuche







