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Menschenrecht

Im Bann der Abstimmung über StGB

1938

"Kampf ist angesagt."

So begann ein "Aufruf an alle" im dritten Heft. Es ging um die Volksabstimmung über das neue Strafgesetz (StGB), die am 3. Juli durchgeführt werden sollte. Weitere Beiträge und Argumente für jedes konstruktive Gespräch mit anderen Stimmbürgern folgten. Eine klare Stellungnahme sei der blosse Hinweis auf die herrschende Willkür im "Neuen Deutschland": Wollen wir das? Ein Skandal in St.Gallen führte zu Urteilen, wie sie im Kanton Zürich nicht ausgesprochen würden. Ein weiteres Argument.

Nach der gewonnenen Abstimmung setzte Karl Meier einen Artikel ins Heft von Ende Oktober mit dem Titel "Aufgaben und Ziele". Darin forderte er, "wenn das Odium der sittlichen Verfehlung von uns genommen wird", haben wir "uns menschlich und kulturell zu bewähren". Denn "Nicht bewähren" hiess nach dem neuen Gesetz jeder Verkehr mit Minderjährigen und mit Strichern. Das war weiterhin sittliche Verfehlung und wurde bestraft. Ein seriöser Mann hatte solches zu meiden.

Ein Bericht über die letzte Generalversammlung der Liga für Menschenrechte vom 6. November beendete die Eintragungen im "Protocollbuch", welche am 6. August 1931 mit der Gründung des Damen-Clubs Amicitia begonnen hatten. Zugleich kam ein Antrag nach getrennten Abenden für Frauen und Männer durch. Mit der gewonnenen Abstimmung schien sich die bisherige gemeinsame Solidarität aufzulösen.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, September 2010