Im Banne der Abstimmung über das eidg. Strafgesetzbuch

Die Zeitschrift Menschenrecht und ihre Organisation «Liga für Menschenrechte»

Zur Jahreswende

Das Zeitschrift blickte unter dem Titel «Zur Jahreswende 1938» auf die Weihnachtsfeier zurück und schloss mit einer Aufforderung zur Werbung neuer Abonnenten: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[1]

«Noch klingen die schönen Weisen unserer Weihnachtslieder in uns nach. Auch uns zuliebe erscholl einst die Weihnachtsbotschaft: ‹Friede den Menschen auf Erden, die eines guten Willens sind!› […] Wir haben in unserem schönen und geräumigen Klublokal Weihnachten gefeiert, trotzdem der bittere Wermutstropfen baldigen Scheidens in den Becher der Freude fiel . Und dennoch! […] Unser Kampfblatt tritt mit dem Neuen Jahre seinen 6. Jahrgang an; es wird auch im kommenden 1938 manchem Lichtblick und Freund sein in einer Welt und Umgebung, wo man ihn nicht verstehen und begreifen will. Artkollegen und Artkolleginnen, bewahrt ihm die alte Treue, sucht dem Menschenrecht neue Freunde und Abonnenten. Nicht damit, dass Ihr die Zeitung möglichst manchem zum Lesen gebt oder sie weitersendet, ist dem Verlage geholfen, sondern damit, dass Ihr ihm neue und gute Abonnenten zuführt.»

Mit dem Wermutstropfen des Scheidens war die Aufgabe des Lokals aus finanziellen Gründen per Ende Februar.

Referendum und Abstimmungskampf StGB

Am 1. Dezember 1937 war das neue StGB von den Eidgenössischen Räten bereinigt und endlich endgültig abgeschlossen worden. Dagegen ergriffen politisch und gesellschaftlich konservative Kreise und die christlichen Parteien und Gruppierungen sofort das Referendum und wurden dabei durch alle Kirchen offiziell unterstützt, vor allem in der Ablehnung des uns betreffenden Artikels. Unter der Überschrift «Sturmzeichen» schrieb Max Rüedi  dazu einen «Aufruf an alle»: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[2]

«Der Kampf ist angesagt. Das Referendum […] ist aufgenommen worden. […] Wahrscheinlich wird man über den Weg der Kantönli-Wirtschaft, der kirchlichen Engherzigkeit und des politischen Rowdytums jeder Schattierung versuchen, die wissenschaftliche Arbeit von 40 Jahren zunichte zu machen. Das muss mit allen ritterlichen Waffen des Geistes verhindert werden. Zugegeben: […] Das Schicksal einer kleinen Minderheit der Gesamtbevölkerung wird die Frage von Ja und Nein nicht allein beeinflussen. […] Aussenstehende werden auch kaum erwähnen, dass bereits um die Mitte des vorigen Jahrhunderts ein biederer Schweizer, Heinrich Hössli in Glarus, eine grossangelegte Verteidigung der griechischen Männerliebe geschrieben hat, lange bevor die ‹ausländische Invasion der Homosexualität die ruhsame Schweiz überflutet hat›! […]

Darum ist es für jeden denkenden Homoeroten notwendig, in diesem Jahre, das über das Menschenrecht von Generationen entscheiden wird, bereit zu sein für die Verteidigung seines Lebensgefühls. […] Wenn der Schweizer sich ein Urteil bilden will, so liest er auch heute noch meistens zwei ideologisch völlig entgegengesetzte Zeitungen. […] Er hört sich beide an. […] Und so dürfen wir auch in unserer Sache – mag sie einstweilen noch so prekär aussehen – dem demokratischen Sinn unserer Mitbürger vertrauen. Durch den Hinweis auf eine von den höchsten schweizerischen Behörden anerkannte wissenschaftliche Arbeit Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[3]Öffnet internen Link im aktuellen Fenster vergeben wir uns ja nichts, demaskieren wir uns noch nicht. […]

Eine Verteidigungsformel aber sollte jedem […] geläufig sein; Prof. Dr. Eugen Bleuler hat sie in seinem ‹Lehrbuch der Psychiatrie› geprägt: ‹Der echte Homosexuelle ist nicht krank. […] Er ist zurechnungsfähig. Die ethischen Gefühle und die Intelligenz sind ebenso nuanciert und verschieden wie beim normalen Menschen.› Diese lapidare und alles Wesentliche umschliessende Formel sollte jedem Wähler mitgeteilt werden können. […] In dem uns zugemessenen Leben wird kaum noch einmal ein Jahr von derartiger Tragweite für unser Schicksal auf der Weltenuhr erscheinen.»

Karl Meier fasste einen erläuternden Vortrag zusammen, den ein Rechtsanwalt im Klubraum über das StGB hielt und verband ihn mit dem Aufruf zur aktiven Stimmbeteiligung: «Vor der Entscheidung!»: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[4]

«Es gibt Tage im Leben des Einzelnen und in der Geschichte eines Staates, die über Jahrzehnte, über ein Jahrhundert entscheiden. Was in einer solchen Schicksalsstunde versäumt wird, büssen nachher Generationen. So wird der 3. Juli 1938 dem erwachsenen Homoeroten – entweder das Kainszeichen des sittlichen Verbrechers von der Stirne wischen oder – es ihm noch tiefer einbrennen, wenn die Mehrheit des Volkes die schweizerische Strafrechtseinheit verwirft! […]

In unserem Kreise referierte am 1, Juni Herr Dr. Ernst Rüegg, der ausgezeichnete zürcherische Rechtsanwalt. […] Er entwickelte in mehr als einstündiger Rede den Gedankenbau des neuen eidgenössischen Strafgesetzes. Die grundlegende Idee – Keine Strafe ohne Schuld – ist bei der Behandlung aller Fragen, nicht nur den uns berührenden, in erfreulichem Masse gegen dogmatisch-kirchliche und kleinbürgerliche Vorurteile durchgedrungen. […]

[…] Man braucht nur über die Grenzpfähle zu blicken und zu hören  – und jeder Artkollege wird hoffentlich wissen, wie sein Stimmzettel am 3. Juli auszusehen hat. Jeder Einwand ist angesichts dieser Vergleiche sofort hinfällig.

An das Referat schloss sich eine Diskussion […] über zwei Stunden, die in unserem Klubraum noch selten so anregend verliefen, […].»

Nach der Abstimmung StGB

Titelblatt «Menschenrecht»
Titelblatt «Menschenrecht»

Im Juli folgte eine kurze erste Notiz zum Ausgang der Abstimmung und einen klaren Dank an die Wissenschafter, deren eindeutige Stellungnahmen den Umschwung bei aufgeschlossenen Politikern herbeigeführt hatten: «Es ist Wirklichkeit geworden!» Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[5]

Im Oktober wies Öffnet internen Link im aktuellen FensterKarl Meier auf die neue Lage und besondere Verantwortung der Homosexuellen hin. Er gab dem Artikel den Titel «Aufgaben und Ziele»: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[6]

«Das eidgenössische Strafgesetz hat in mancher Beziehung eine veränderte Situation geschaffen. Wenn die neuen Bestimmungen, die dem erwachsenen Homoeroten endlich selbstverständliche Lebensrechte gewähren, auch erst nach Ablauf von drei Jahren in Kraft treten, so wirken sie doch schon heute richtunggebend in der rechtlichen und menschlichen Beurteilung unserer Artung. Sie stellen aber auch uns selbst vor neue Aufgaben. […] Wenn das Odium der sittlichen Verfehlung von uns genommen wird, verlegt sich das Gewicht unseres Kampfes auf eine andere Ebene, […] auf die Pflicht, uns menschlich und kulturell zu bewähren. […] Viele geniessen jetzt gedankenlos eine Freiheit, die für Angehörige anderer Nationen nur ein sagenhaft ferner Wunschtraum ist. […] Wer nur wenige Augenblicke darüber nachdenkt, der kann nicht anders, als dankbar erfüllt sein […] gegen das Land, in dessen Grenzen er dieses Dasein erleben darf. […]»

Skandal in St. Gallen

Zur selben Zeit kam ein langer Skandal in St. Gallen zum Abschluss und veranlasste die Redaktion zu einer Stellungnahme: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[7]

«Die ausgedehntesten Untersuchungen, Verhaftungen und oft wochenlangen Freiheitsberaubungen anlässlich des St. Galler Skandals haben aufs Neue bewiesen, dass es nur ein verschwindend kleiner Prozentsatz war, der sich wirklich strafbarer Handlungen wie Verführung Jugendlicher oder Päderastie schuldig gemacht hat. […] Dennoch haben viele nach zürcherischem Gesetz Unschuldige Existenz und Stellung verloren. Die meisten davon verdanken das Hineingerissen werden der Angeberei der Strichjungen. Sollten da unseren Homoeroten nicht endlich die Augen aufgehen?»

Dieser Stellungnahme vorangestellt war ein Aufruf zur Gründung eines eigenen St. Galler Klubs:

«St. Galler, merke auf!

Auch wir haben ein Recht zu leben und wir fordern dieses Recht! […] Es ist die Anregung gefallen, trotz allem einen St. Galler Klub zu gründen und zwar auf solider und wohlanständiger Grundlage. […] (Es sollen) Menschen unserer Art [zusammenkommen für] ein geselliges, frohes Beisammensein. [Der Klub] soll uns Vorträge zur Belehrung, Ausflüge, Unterhaltung und mehr Freude am Leben geben. […] St. Galler! Es ist Deine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, für Dich, für unsere Art etwas zu tun! […] Vorerst möchten wir eine Rundfrage eröffnen. Deine ganz persönliche Meinung ist uns da sehr wertvoll.»

Das Ganze blieb offenbar ein Versuch. Weder eine St. Galler Gruppe noch Rückmeldungen auf die Rundfrage wurden in weiteren Heften des Menschenrecht erwähnt.

Die letzten Eintragungen im Protokollbuch der Liga für Menschenrechte:

«2. September 1938 […] 1. Die Präsidentin Öffnet internen Link im aktuellen FensterMammina begrüsst die wenigen anwesenden Mitglieder und legt in einem knappen Umriss die Gründe dar, weshalb so lange keine Versammlung der Liga möglich war.» Heinz, ein früheres «zuverlässiges» Mitglied, wurde als wieder aufgenommen und zum Aktuar «in Vertretung» gewählt. «4. Über die etwas ungewöhnliche Situation, dass Clubführung und Liga einstweilen noch getrennt nebeneinander herlaufen, entwickelt sich eine lebhafte Diskussion» […] Rolf schlug folgendes vor: «Bis zum 1. Oktober den bisherigen Modus noch weiter bestehen zu lassen. […] Es soll aber bis Ende September eine weitere Mitgliederversammlung» das Verhältnis «zwischen Club und Liga» klären. Das geschah am 28. September und Mammina gab gerne die Klub-Verantwortlichkeiten und wenig transparenten finanziellen Verflechtungen von Klub, Liga und Redaktion/Verlag ab, für die sie auch kritisiert wurde. Die Verantwortung für den Klub wurde vom Kassier übernommen.

Die letzte Generalversammlung der Liga für Menschenrechte fand am 6. November 1938 statt. Mit dem Protokoll dieser Versammlung verstummt das Protokollbuch endgültig. Man schloss den Kassier in Abwesenheit aus, weil «er nicht fähig war». Zudem wurden die Austritte von vier Frauen angenommen, darunter Öffnet internen Link im aktuellen FensterLaura Thoma. Es liessen sich zwei Männer neu als Kassier und Aktuar wählen und Karl Meier schlug getrennte Abende für Frauen und Männer vor:

«Rolf beantragt, man möchte einmal den Versuch machen, spezielle Herrenabende einzuführen z. B. den ersten und dritten Samstag im Monat unter dem Vorsitz des Präsidiums, für die Damen möchte man ebenfalls 2 Tage einräumen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.»

Das kam offensichtlich den Bedürfnissen sowohl der Frauen wie der Männer entgegen und zeigt, dass die enge Solidarität und Zielsetzung früherer Jahre sich mehr und mehr aufgelöst hatte. 

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, August 2004