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Armes, beklagenswertes Österreich

Der Kreis – Le Cercle – The Circle

1955-1995

Eine Art negativer Dauerbrenner war das erzkatholische Österreich. Schon im März 1955 schrieb Erich Lifka «Zur Situation der homophilen Minorität in Österreich». Am 15. Mai desselben Jahres gelang mit dem Staatsvertrag das Ende der Besatzung und die Wiedervereinigung aller österreichischen Länder zur neutralen «Zweiten Österreichischen Republik». Damit bestand theoretisch auch die Chance zu einem aufgeschlossenen Strafgesetz. Sie wurde vertan bis die EU das Mitglied Österreich mehr als 45 Jahre später in die Zange nahm und wenigstens Lockerungen erzwang.

Der Satiriker Karl Kraus (1874–1936) hatte recht mit seinem Schreiben an den österreichischen Justizminister, 1907:

«Sonderbare Schwärmer! Die nicht wissen, dass in Österreich nicht die Menschlichkeit Sexualgesetze macht, sondern die Sittlichkeit, […] nicht der Fortschritt, sondern die Feigheit. […] Die nicht wissen, dass eher die Furcht, für einen Dieb gehalten zu werden, den Gesetzgeber die Freigebung des Diebstahls wagen lassen wird, als die Furcht, für einen Päderasten gehalten zu werden. […] Wahrlich, ich sage euch, es wird noch viel Wasser ins Bassin des Centralbades fliessen, ehe sich die Erkenntnis Bahn bricht, dass kein Staatsbürger für die Richtung seiner Nervenwünsche verantwortlich gemacht werden kann!» Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[1]

Gefangener - le prisonnier
Gefangener

Dieses Zitat druckte Rolf in der März Nummer des Kreis. Im selben Heft ein flammender Aufruf von ihm unter dem Titel «Hilfe für Österreich». Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[2] Darin wird über den «Schandparagraphen 129 Ib» orientiert und auf die anstehenden Prozesse in Feldkirch hingewiesen, wonach weit über 120 Menschen in

«8 Anklagegruppen zu je rund 15 Personen» in einem «voraussichtlich 14 Tage dauernden Prozess» abgeurteilt werden sollen – unter «weitest möglichem Ausschluss der Öffentlichkeit», die man offenbar scheute oder deren Gefühle man nicht verletzen wollte. Jedoch, «ein ritterlicher Kämpfer […], selbst nicht Homoerot, […] will den Strafsenaten eine Denkschrift unterbreiten, die ruhig und sachlich […] ein klärendes Bild der inneren Zusammenhänge des gleichgeschlechtlichen Eros geben soll. Die Druckkosten hat der KREIS als Hilfe über die Grenze in der Weise übernommen, dass er alle Abonnenten und Leser in Österreich», aber auch alle übrigen, «um Beiträge bittet.» Der KREIS werde die dazu nötigen Fr. 1000.– auf jeden Fall überweisen, «denn hier kann vielleicht ein übernationaler Beitrag geleistet werden, der in einem Nachbarland richtungweisend für ein neues, menschlicheres Gesetz wird.»

Der Verfasser dieser Schrift war Dr. Wolfgang Benndorf aus Graz.

Weitere Hinweise zum Öffnet internen Link im aktuellen FensterFeldkirchner Prozess

Ein «Dr. W.H.» schilderte das Geschehen in diesem Prozess mit seinen teilweise grotesken Anklagepunkten ausführlich unter dem Titel «Gericht über Feldkirch» und fügte einen «Dankesbrief aus Österreich» hinzu, gezeichnet mit «Ihr ergebener Alwin»: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[3]

«Gerechterweise muss gesagt werden, dass das Gericht ausserordentlich milde, bisher in dieser verständnisvollen Grosszügigkeit in Österreich kaum bekannte Urteile gefällt hat. […] Dass trotzdem in den weitaus meisten Fällen Schuldsprüche gefällt wurden, hat seinen Grund darin, dass das Gericht eben zur Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist. […] Vor allem aber ist das erfreuliche Ergebnis ohne Zweifel ein Verdienst des Herrn Hofrates Dr. Benndorf, dessen ebenso kluge wie mutige […] Interventionen offensichtlich Eindruck gemacht haben. Sein Name und der Inhalt seiner Broschüre wurden denn auch während der Prozesse wiederholt genannt.»

Die Aprilnummer vom Kreis wies auf die vom KREIS finanzierte, 42 Seiten umfassende Broschüre hin: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[4] «Unvernunft und Unheil im Sexualstrafrecht» von Hofrat Dr. phil. Wolfgang Benndorf, Graz. Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[5] Entstanden sei dieses «Dokument grösster menschlicher Humanität» aus Anlass «des bevorstehenden Riesenprozesses gegen 127 gleichgeschlechtliche Angeklagte im Vorarlberg». […] «Wir aber […] sollten ohne Ausnahme» das wertvolle Büchlein lesen. «Es kann durch den KREIS zum Preis von Fr. 3.– bezogen werden.»

Elf Jahre später musste der Kreis berichten: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[6]

«Der letzte Entwurf des [österreichischen] Justizministers Dr. Broda sah die Straffreiheit gleichgeschlechtlicher Handlungen zwischen Erwachsenen vor. Doch die österreichische Bischofskonferenz plädierte für Bestrafung. Allerdings habe […] Bischof Dr. Laszlo nichts dagegen einzuwenden gehabt, dass Homosexualität künftig nicht mehr so schwer bestraft werde wie bisher.»

Rolf kommentierte bitter:

«Allergnädigst nur als Vergehen geahndet […] betrachtet man in Österreich als Fortschritt im Jahre 1967!! Hat die österreichische Bischofskonferenz den Kardinal-Griffin-Report gelesen, der in England […] mit zum Fall des Gesetzes führen wird? […] Armes, beklagenswertes Österreich!»

Erst mit dem Beitritt zur EU, 1995, musste das Alpenland seine Gesetze der modernen europäischen Rechtsauffassung anpassen, aber eine «Schwulenehe» kennt es bis heute nicht.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, März 2009