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Hearing der Nationalratskommission und der plötzliche Durchbruch

Der Weg zur Gleichstellung

1988

Im Frühjahr 1988 legte die AG Bundespolitik (Arbeitsgruppe Bundespolitik) als "federführende Politgruppe der HAZ (Homosexuelle Arbeitsgruppen Zürich) ein Konzept über das weitere Vorgehen vor". Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[1] Es hiess "Konzept Öffentlichkeitsarbeit Revision Sexualstrafrechts- und Militärstrafrechtsreform" und wurde anlässlich der HACH-Delegiertenversammlung (Dachorganisation der Homosexuellen Arbeitsgruppen Schweiz) vom 5. März 1988 zur Annahme empfohlen. Beat Gerber schreibt dazu in seiner Lizentiatsarbeit zur Geschichte der HACH:

"Darin wurde das Schwergewicht für die Phase der Behandlung der Gesetzesrevision im Parlament auf das Lobbying bei einzelnen ParlamentarierInnen und bei den Fraktionen gelegt. Ziel sollte die Einbringung von entsprechenden Anträgen in der vorberatenden Kommission und später im Nationalrat sein.

Auf Anraten von Nationalrat Hansjörg Braunschweig (SP, ZH) (…) versuchte die (…) Arbeitsgruppe Bundespolitik der HACH (…) über bürgerliche Kommissionsmitglieder Einfluss zu nehmen. Man war der Ansicht, dass einem von einem linken Politiker eingebrachten Antrag weniger Aussicht auf Erfolg beschieden sein würde. Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[2]

In den Akten findet sich eine Reihe von Briefen an und von NationalrätInnen. Zu einem Treffen im Begegnungszentrum 'Centro' der HAZ kam es schliesslich am 27. April 1988 zwischen Nationalrat Jean-Pierre Bonny (FDP, BE) und Vertretern der AG Bundespolitik. Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[3] Auch an dieser Besprechung erschien ein linker Vorstoss in der Kommission - beispielsweise durch Nationalrat Braunschweig - wenig sinnvoll. Ein Antrag - von bürgerlicher und besonders von weiblicher Seite - würde jedoch 'vermutlich' auf die Unterstützung durch Nationalrat Bonny, den Sprecher der Kommission, zählen können. Im Protokoll der Besprechung sind auch die 'generellen Bemerkungen' von Interesse: Die HACH sollten immer parteipolitisch neutral auftreten, da andernfalls keine Mehrheiten erhältlich sein würden. Und auch auf das Wort 'schwul' sollte nach aussen hin verzichtet werden, 'da unnötig provokativ'!"

Die knappe Ablehnung im Ständerat (SR) am 18. Juni 1987 trotz des Votums von Carlo Schmid (CVP, AI) war einer der Gründe zur Schaffung der Arbeitsgruppe Bundespolitik. Schmid hatte damals argumentiert, man könne homosexuelle Beziehungen unter Erwachsenen nicht unterschiedlich beurteilen je nach dem, ob sie im Zivilleben oder im Militär geschehen; und sollte die Disziplin gestört sein, gehöre das in jenen Bereich. Dazu erinnerte sich Rolf Trechsel in einer Mail 2008: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[4]

"Für die AG Bundespolitik signalisierte der Vorstoss von SR Carlo Schmid im Ständerat und die eher knappe Ablehnung, dass da etwas zu holen war, weil Schmid auch gesellschaftspolitisch als konservativ galt. Wir sind denn auch in den Grundzügen der Argumentation Schmids gefolgt, der als Jurist den Widerspruch des Bundesrates klar herausgearbeitet hat: Wenn es nur ein Disziplinarproblem ist, ist es auch nur im Disziplinarrecht zu regeln. (…) Ohne die AG Bundespolitik wäre der Artikel nicht gestrichen worden, aber ohne Vorarbeit Schmids vielleicht auch nicht…"

Aus der Aktennotiz von Rolf Trechsel (27. September 2006): Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[5]

"Die Revision des Sexualstrafrechts dauerte sehr lange Zeit. Für die HACH und die SOH standen anfangs vor allem die Angleichung des Schutzalters im Vordergrund. Mit der bundesrätlichen Botschaft von Mitte 1985, welche eine solche Angleichung vorschlug, schien dieses Anliegen auf gutem Wege. Aus diesem Grund konzentrierte sich die Arbeitsgruppe (AG) Bundespolitik auf das Verbot gleichgeschlechtlicher Handlungen im Militär, an dem der Bundesrat in der Botschaft festgehalten hatte.

Wohl erstmals in der Geschichte der neuen Schwulenbewegung wurde auf eidgenössischer Ebene ein recht konsequentes Lobbying betrieben mit Kontakten zu Parlamentarier/innen der vorberatenden Kommission des Nationalrates, mit Telefongesprächen und Briefen. Die Gruppe konnte schliesslich eine Einladung zu einem Hearing erwirken. (…)"

Am 12. Juni 1988 richtete die Arbeitsgruppe Bundespolitik ein Schreiben an Nationalrat Gianfranco Cotti (CVP, TI), Präsident der vorberatenden Kommission zur Strafrechts-Revision, Bern. Unterzeichnet war der Brief von Rolf Trechsel im Namen der HACH (Dachorganisation der Homosexuellen Arbeitsgruppen Schweiz), Martin Abele im Namen der Initiative lesbisch/schwule Jugend Schweiz (ILSJS) und von Markus Gantner für die SOH (Schweizerische Organisation der Homosexuellen). Kopien gingen an die Nationalrätin Rosmarie Bär (Grüne, BE) und die Nationalräte Felix Auer (FDP, BL), Jean-Pierre Bonny (FDP, BE) und Hansjörg Braunschweig (SP, ZH). Im Brief hiess es:

"Von der in Ihrer Kommission zurzeit behandelten Sexual und Militärstrafrechts-Revision (MStG) erhoffen sich auch die Homosexuellen in der Schweiz einiges, geht es doch darum, die letzten reinen Homosexuellen-Artikel aus dem Gesetz zu beseitigen.

Wir richten unser Augenmerk insbesondere auf Art. 157 MStG, der laut dem Vorschlag des Bundesrates weiterhin ein generelles Verbot von homosexuellen Handlungen im Dienst beinhalten soll. In der Beratung im Ständerat vom 18. Juni 1987 wurde ein Antrag von SR Carlo Schmid (CVP, AI) auf Streichung von Absatz 1 knapp abgelehnt. Die grosse Stimmenthaltung damals zeugt von der Unsicherheit im Rat und ist für uns Hinweis, dass eine bessere Information vonnöten gewesen wäre.

(…) Wie wir vernommen haben, finden am 16. August Hearings mit betroffenen Gruppen statt. Wir richten uns nun an Sie als Präsident der vorberatenden Kommission mit der Bitte, uns ebenfalls zu einem solchen Hearing einzuladen. Als direkt Betroffene ist es uns ein Anliegen, uns vor der Kommission formulieren zu können.

Dürfen wir Sie bitten, mit den Kommissions-Mitgliedern noch während der laufenden Session Kontakt aufzunehmen und sie diesbezüglich zu konsultieren."

Die Antwort vom 22. Juni 1988, verfasst durch die Kommissionssekretärin der Parlamentsdienste, war positiv. Ein Vertreter wurde zur Sitzung vom 16. August eingeladen und "sollte der Kommission ca. von 12.10-12.40 Uhr zur Verfügung stehen."

Die AG Bundespolitik antwortete am 9. August und gab Rolf Trechsel als ihren Vertreter bekannt. Laut Protokoll der Sitzung AG Bundespolitik vom 10 August galt er offiziell auch als Repräsentant der HACH (Dachorganisation der Homosexuellen Arbeitsgruppen Schweiz), SOH (Schweizerische Organisation der Homosexuellen) und der ILSJS (Initiative lesbisch/schwule Jugend Schweiz). Ein weiterer Punkt: das Wort "schwul" sei am Hearing zu vermeiden. Sein Referat wurde gemeinsam redigiert. Es umfasst sechs Seiten und trägt über dem Text Rolfs handschriftliche Bemerkung: "Nicht zu schnell!" Zudem sind wichtige Begriffe rot markiert und dienten offenbar als Anhaltspunkte beim Lesen: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[6]

Rolf Trechsel
Rolf Trechsel

"Ich möchte Ihnen für die Einladung an dieses Hearing und für die Gelegenheit, einmal kurz die Erfahrungen und Ansichten von Homosexuellen darlegen zu dürfen, herzlich danken.

(…) Zum Artikel 194 (StGB) möchte ich mich nur kurz äussern: Expertenkommission wie Bundesrat haben klar die Aufhebung dieses Artikels beantragt (…).

Die Begründung des Bundesrates dazu ist bemerkenswert klar und eindeutig: Eine besondere Schutzaltersgrenze sei mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von gleich- und verschiedengeschlechtlicher Sexualität unvereinbar, (…). Er erwähnt im Weiteren auch die bekannten Forschungsresultate, wonach im Alter von 16 Jahren die sexuelle Entwicklung der Jugendlichen in hetero-, homo- oder bisexueller Richtung bereits festgelegt, eine 'Verführung' zu homosexueller Anlage oder homosexueller 'Gewohnheit' also unmöglich sei. Es ist höchste Zeit, dass diese Ungleichbehandlung von hetero- und homosexuell veranlagten Menschen, die so viel Unglück und Unrecht hervorgebracht hat, aus der Welt geschafft wird. Dieses Anliegen scheint kaum mehr umstritten, hat doch auch der als konservativ geltende Ständerat einer Streichung (…) diskussionslos zugestimmt.

Trotz des Bekenntnisses des Bundesrates und der Expertenkommission zu einer Gleichbehandlung (…) haben beide am Verbot von homosexuellen Handlungen im Militär festgehalten. (…)"

In seinem Referat fuhr Rolf Trechsel fort und wandte sich nun dem Hauptproblem der homosexuellen Akte im Militär zu:

"Eine Verführung zu Homosexualität als Anlage oder als 'Gewohnheit' ist nicht möglich, zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben das klar bewiesen. Ich möchte hier nur den Speijer-Report Niederlande, den Wolfenden-Report Grossbritannien und den Report des Kinsey-Instituts 1978 erwähnen (…). Es scheint mir nun nicht die Aufgabe des Gesetzgebers zu sein, Soldaten sozusagen vor sich selber zu schützen, vorausgesetzt natürlich, dass ihre Handlungen im gegenseitigen Einvernehmen geschehen und niemanden stören. (…) Wenn schon im Zivilen die Sittlichkeit, bzw. die körperliche oder psychische Integrität durch gleichgeschlechtliche Sexualität auf freiwilliger Basis nicht mehr als bedroht betrachtet wird, dann kann dies im Militär nicht plötzlich anders gesehen werden. Denn Sittlichkeit ist ein unteilbares Rechtsgut.

(…) Zurückzuweisen ist auch die Behauptung, es werde bei der Aufhebung des Verbotes zu einer Lawine von gleichgeschlechtlichen Kontakten im Militär kommen. Dies wird in der Schweiz ebenso wenig der Fall sein wie in der Bundesrepublik Deutschland, wo das Verbot 1969 fiel und nicht wieder eingeführt wurde. (…)

Wenn wir nun also die 'Gefährdung der Sittlichkeit' als Argument für das Verbot verneinen, bleibt noch ein weiteres Argument, jenes der Disziplinstörung. Der Bundesrat begründet denn in seiner Botschaft das Verbot auch ausschliesslich damit, dass homosexuelle Beziehungen mit der militärischen Disziplin unvereinbar seien. (…)

Wenn wir (…) davon ausgehen, dass Homosexualität kein sittliches, sondern ein Disziplinproblem für die Armee darstellt, dann stellen sich automatisch zwei Fragen:

  1. Stellen gleichgeschlechtliche Handlungen in jedem Falle ein Disziplinproblem dar, sodass sie generell verboten werden müssen?
  2. Können nur homosexuelle- und nicht auch heterosexuelle Handlungen ein Disziplinproblem darstellen?

(…) Werden wir ganz konkret: Ein Rekrut trifft im Ausgang seinen Freund und betätigt sich sexuell. Ist in diesem Fall die Disziplin bedroht? Mir scheint, sie ist es ebenso wenig, wie wenn Rekruten oder Soldaten im Ausgang sich mit ihren Freundinnen (…) sexuell vergnügen.

Ein anderer Fall: Zwei homosexuelle Rekruten betätigen sich sexuell in der Mittagspause an einem stillen Ort. Ist die Disziplin dadurch gestört?

Die Beispiele sind durchaus nicht an den Haaren herbeigezogen. Homosexuelle werden aus bekannten Gründen in der Regel ihre sexuellen Beziehungen so diskret wie möglich gestalten.

(…) Ein nicht unberechtigter Sturm der Entrüstung würde ausbrechen, sollte man die heterosexuellen Handlungen im Militär verbieten, nur weil auch dort, was ja durchaus zutrifft, Gefährdungen der Disziplin denkbar sind.

(…) Es sind, beispielsweise in den Stäben, bei denen auch die Mitglieder des Militärischen Frauendienstes eingeteilt sind, sehr wohl Situationen denkbar, bei denen durch heterosexuelle Handlungen die Disziplin nachhaltig gestört und (…) die offizielle Hierarchie ins Wanken geraten könnte.

Der Art. 157 Abs. 1 ist also zweifach falsch abgegrenzt: Er betrifft fälschlicherweise alle gleichgeschlechtlichen Beziehungen, auch solche, die die Disziplin nicht bedrohen, und er betrifft unrichtigerweise nur gleichgeschlechtliche Handlungen.

Offenbar betrachtete man bei den heterosexuellen Handlungen das Disziplinarrecht und konkreter die Auffangtatbestände am Schluss des Militärstrafrechts als durchaus genügend, um Disziplinstörungen zu begegnen. (…) Unser Vorschlag ist also, dieselbe Regelung für die gleichgeschlechtlichen Handlungen zu treffen und den ersten Absatz Art. 157 zu streichen.

Nun zum Absatz 2 (…): Er verfolgt die Ausnützung der militärischen Stellung (…). Es erscheint uns sinnvoll, hier einen starken Riegel zu schieben. Doch (…) warum die Begrenzung auf die Homosexuellen? Warum soll beispielsweise eine Angehörige des (…) Frauendienstes diesen gesetzlichen Schutz nur gegenüber einer Lesbe geniessen und nicht auch gegenüber ihren männlichen Kollegen? (…) Wir schlagen vor, den Terminus 'einer Person gleichen Geschlechts' mit (…) 'einer anderen Person' zu ersetzen, ihn also (…) 'neutral' zu fassen.

(…) Die Änderung des Art. 157 hätte zudem Wirkung über die Justiz hinaus. Gesetze spiegeln nicht nur gesellschaftliche Realitäten wieder, sie wirken auch in die Bevölkerung zurück. Eine gesetzliche Ungleichbehandlung einer Minderheit wirkt festigend auf die Vorurteile in der Bevölkerung, auch wenn dies vielleicht gar nicht die Absicht ist.

(…) Ein Entscheid Ihrer Kommission (…) kann ein Zeichen setzen; sie kann mit einer strafrechtlichen Gleichsetzung sowohl den weiblichen und männlichen Homosexuellen (…) wie der übrigen Bevölkerung zeigen, dass der Gesetzgeber die gleichgeschlechtliche Sexualität genauso respektiert wie jene der Mehrheit.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit."

Das Protokoll der Sitzung vom 29. August 1988 (erstes Treffen der Arbeitsgruppe Bundespolitik nach dem Hearing) erwähnt Rolf Trechsels Bericht und dass er vor rund 30 Parlamentariern sprach, also vor mehr als nur jenen, die der vorberatenden Kommission angehörten.

Nach seinem Referat habe er auf Fragen aus der Zuhörerschaft "diplomatische Antworten" gegeben, "ohne von unseren Zielvorstellungen abzurücken." Zur Zwischenbilanz jener Mitglieder des Parlaments, die den Antrag zur Streichung von Art. 157 MStG sicher stellen würden, könne einzig Rosmarie Bär (Grüne, BE) gezählt werden. "Im äussersten Fall böte sich Hansjörg Braunschweig an", was aus taktischen Gründen zu vermeiden sei, da er als Mann der SP bürgerliche Parlamentarier zur Ablehnung herausfordern könnte. Man wollte nun mit Felix Auer (FDP, BL) und Judith Stamm (CVP, LU) in Kontakt treten.

Rolf Trechsel werde die Schwulenpresse orientieren (u.a. Anderschume/Kontiki und Dialogai Info, Genf).

Das geschah am 3. September als "Mitteilung an die Schwulenpresse". Darin wurde u.a. betont, dass dieses Hearing "ein Novum in der Geschichte der Schwulenbewegung" gewesen sei. Nach dem Zitat von zwei/drei Sätzen des Referats folgten Hinweise auf die nächsten Schritte:

"Während die Streichung des speziellen Schutzalters für Schwule unumstritten scheint (der Ständerat hat sie im Juni 87 diskussionslos genehmigt) wird die Kommission wohl gegen Ende Jahr über das Sex-Verbot für Schwule im Militär zu befinden haben. Bleibt sie beim Verbot, will die AG Bundespolitik der HACH mit Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und mit weiteren Gesprächen mit ParlamentarierInnen versuchen, den Paragraphen im Nationalrat selbst zu Fall zu bringen."

"Plötzlich ging alles sehr schnell" (1989/1990)

In seiner Lizentiatsarbeit zur Geschichte der HACH (Dachorgaisation der Homosexuellen Arbeitsgruppen Schweiz) schrieb Beat Gerber zur Tätigkeit der Arbeitsgruppe Bundespolitik 1989 u.a.:

"Im Verlauf des nächsten Jahres (1989) intensivierte die Arbeitsgemeinschaft (AG) Bundespolitik ihre Kontakte zu den ParlamentarierInnen." Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[7]

Das Protokoll der HACH-Sitzung vom 28. Januar 1989 hielt fest:

"Nationalrat Felix Auer erklärte sich bereit, in der nationalrätlichen Kommission einen Antrag zur Streichung von Art. 157 MStG zu stellen." Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[8]

Nach einem Brief des Oberauditorats der Armee an die AG Bundespolitik vom 23. August 1989 kam laut Beat Gerber

"dem Artikel in der Praxis kaum mehr Bedeutung zu. (…) Seit 1970 waren keine Personen durch Militärgerichte aufgrund dieses Artikels verurteilt worden." Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[9]

Beat Gerber zur weiteren Entwicklung:

"Nachdem im Frühjahr 1990 die vorberatende Kommission des Nationalrats der Streichung des Art.157 MStG zugestimmt hatte, beurteilten die HACH (an ihrer Sitzung vom 26. Mai 1990) die Chancen der Streichung im Nationalrat als 'sehr gross'. Im November, wenige Tage vor der Behandlung im Nationalrat, gelangten die HACH schriftlich an sämtliche NationalrätInnen." Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[10]

In diesen Briefen vom 11. November 1990 setzte sich die AG Bundespolitik im Namen der HACH, SOH (Schweizerische Organisation der Homosexuellen) und ILSJS (Initiative lesbisch/schwule Jugend Schweiz) dafür ein, die Parlamentarier möchten dem Entscheid der vorbereitenden Kommission folgen und Art. 157 MStG streichen, wobei Argumente aus Rolf Trechsels Referat zur Begründung angeführt wurden. Beat Gerber zu den Beratungen im Nationalrat vom 12. November 1990: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[11]

"Der Nationalrat schloss sich der in den Briefen der AG Bundespolitik (Arbeitsgruppe der HACH) angeführten Argumentation an und folgte dem Antrag der Kommission. Die HACH begrüssten den Entscheid, habe der Nationalrat mit der Streichung der Art. 194 StGB und 157 MStG doch ein 'Signal für die Gleichstellung von Lesben und Schwulen gesetzt, welches die Akzeptanz der mindestens 500'000 Homosexuellen in der Bevölkerung fördern kann.' Die mit dem Entscheid geschaffene Differenz zum Ständerat wurde vom Ständerat schliesslich im Frühjahr 1991 behoben." 

Zum 12. November 1990 sei hier aus einem Augenzeugen-Bericht samt Kommentar zitiert (der allerdings mit falsch angegebenem Monat verfasst worden ist).  Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[12] Seine Überschrift: "Klammheimlich weggeputzt. Nationalrat beseitigte die letzten Homosexuellenartikel":

"Zwei Tage hatten wir reserviert. Nichts wollten wir verpassen, während das Sexualstrafrecht durchberaten wird; schliesslich konnte jederzeit die Diskussion über uns, die Schwulen und Lesben - oder für NationalrätInnen wohl eher die 'Homosexuellen' - losgehen. Das Eisen war ja auch weiss Gott heiss genug: Die Homosexuellen forderten die totale Gleichstellung!

Und so sassen wir da und hörten uns ellenlange, durchaus auch interessante Diskussionen zu Jugendliebe, Vergewaltigung in der Ehe und Pornographie an und warteten auf unser Anliegen, für das wir so lange gekämpft hatten.

Doch es kam ganz anders, plötzlich ging alles sehr schnell. Die Sitzung war auf einmal beendet und die Artikel waren weg. Keiner hatte was zu den Homosexuellen zu sagen, zu unwichtig war dieser Punkt. Es war fast, als wäre unsere Existenz nie ein Problem gewesen. Dabei hatte der Ständerat noch bei seiner letzten Beratung die Abschaffung von Artikel 157 abgelehnt.

Aber was wollen wir uns wundern und fragend den Kopf schütteln. Wir sind offenbar inzwischen immerhin schon so weit, dass man sich lieber nicht mehr am Thema Homosexualität die Finger verbrennt. Diskriminierungen, Schlechterstellungen und Ausgrenzungen sind bei dieser Konstellation weiterhin möglich und sind auch allerorts anzutreffen. So wird der Zürcher Jugendgruppe Spot25 bereits zum zweiten Mal ein Plakataushang in Trams und Bussen verweigert, wird die Hochschulgruppe 'Forum beider Hochschwulen - zart & heftig' nach wie vor nicht als offizielle studentische Vereinigung anerkannt und windet sich die Schweizer Sektion von Amnesty International, ein verbindliches Mandat für aufgrund ihrer Homosexualität Inhaftierte zu übernehmen. Allen Fällen gemeinsam ist, dass die Verantwortlichen beteuern, nichts gegen Schwule und Lesben zu haben; sie schieben andere Gründe vor.

Freuen wir uns über diesen ersten Erfolg im Bundesparlament! Ein Meilenstein ist getan. (…) Der Kampf um unsere Rechte und für Gleichberechtigung sowohl im Gesetz wie in der Gesellschaft darf nun nicht nachlassen. Wichtige Themen stehen an und sind in Bearbeitung: Ehe für Schwule und Lesben oder verbesserte Rechte für Lebensgemeinschaften, Antidiskriminierungsgesetz (…) usw."

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, April 2008