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Das Referendum und die Abstimmung
Der Weg zur Gleichstellung
1991–1992
Rasch hatten sich die Gegner des revidierten Sexualstrafrechts formiert. Sie setzten zum Referendum an und brachten es zustande. Nun hiess es: Sich erneut zusammenschliessen und kämpfen. Die Abstimmung musste gewonnen werden; es ging um alles oder nichts.
Im Namen der HACH und der AG Bundespolitik sandte Adrian Ramsauer, Winterthur, ein (undatiertes) Rundschreiben an alle «Interessierten», die sich aktiv beteiligen wollten:
«Referendum revidiertes Sexualstrafrecht
Liebe Freundinnen und Freunde
Schwarze Wolken erscheinen am rosaroten Himmel: Religiös-konservative Kreise um die EDU (Eidgenössische Demokratische Union) und die ‹Aktion Recht auf Leben› haben insgesamt 130'000 (!) Unterschriften gesammelt. Damit erzwingen sie eine Volksabstimmung über das revidierte Sexualstrafrecht. Sie wird voraussichtlich im Mai 1992 stattfinden.
Das revidierte Recht sieht unter anderem die völlige Gleichstellung homosexueller und heterosexueller Verhaltensweisen vor. Uns Schwule und Lesben würde eine Ablehnung […] deshalb an einem zentralen Punkt treffen. Der diskriminierende Ist-Zustand […] würde beibehalten.
Die HACH haben deshalb beschlossen, ihre Kräfte auf den Abstimmungskampf zu konzentrieren und alle übrigen Projekte zurückzustellen.
Ich lade Euch daher alle zu einer Sitzung der AG Bundespolitik auf
Donnerstag, 14. November 1991, 20.15 Uhr im Begegnungszentrum, Sihlquai 67, Zürich.
Vorschlag für die zu besprechenden Themen:
- Was bisher geschah
- Wie sollen sich die Schwulen- und Lesbengruppen im Abstimmungskampf verhalten?
- Bildung von Arbeitsgruppen, beispielsweise
- Public Relations (Betreuung der Presse, Plakataushang etc.)
- Fundraising (Beschaffung von Spendengeldern)
- Lobbying (Kontakte zu einem allfälligen Abstimmungskomitee und Organisationen ausserhalb der Bewegung)
- Koordination (Kontakte zu Schwulen- und Lesbengruppen, Koordination von Aktionen)
- Terminplanung
- Verschiedenes
Zeigen wir den Ewiggestrigen, dass die Schwulen- und Lesbenbewegung nicht schläft!»
An diesem Treffen wurde beschlossen, es könnten die vielen anfallenden Handlungsabläufe und Aktionsebenen nur durch einen extra für den Abstimmungskampf gegründeten Verein wirklich effizient organisiert, koordiniert und durchgeführt werden.
Dieser Verein wurde am 6. Dezember 1991 gegründet. Er hiess SLS, Schwule und Lesben für ein neues Sexualstrafrecht. Die Versammlung wählte Adrian Ramsauer als Präsident. Gemäss Statuten bestand der Verein aus Einzelmitgliedern. «Organisationen konnten nur als Fördermitglieder (Gönner) ohne Stimmrecht den Verein unterstützen.»
[1]
Neben der Organisation von Informationsveranstaltungen, Mittelbeschaffung, Durchführung von Leserbrief-Aktionen verfolgte der SLS
«die Strategie der Zusammenarbeit mit den Parteien und dem breit abgestützten Aktionskomitee Ja für ein ehrliches Sexualstrafrecht, welchem PolitikerInnen aus allen Bundesparteien angehörten. Ausser der Autopartei, den Schweizer Demokraten (SD) und der EDU beschlossen alle Parteien die Ja-Parole. Trotzdem wurde von den Verantwortlichen des SLS wie auch der Parteien im Abstimmungskampf Wert darauf gelegt, dass die Schwulen- und Lesbenorganisationen ‹aus taktischen Gründen im Hintergrund› (Christian Kauter, Generalsekretär FDP Schweiz) bleiben sollten, da ‹in der breiten Öffentlichkeit nur ansatzweise aufgearbeitete Be- und oft auch Verurteilungen lesbischer und schwuler Lebensformen (zu) einer zusätzlichen Ablehnung der Reform führen› könnten (Iwan Rickenbacher, Generalsekretär CVP Schweiz). Auch beim PR-Büro des Aktionskomitees bestand ‹eine gewisse Angst, wir könnten öffentlich auftreten›. […] Andererseits waren dem Aktionskomitee […] Geldmittel aus homosexuellen Kreisen willkommen (Brief des Präsidenten des SLS an die Vorstandsmitglieder, 22. April 1992). Das vom SLS an das Aktionskomitee überwiesene ‹Gay money› belief sich schliesslich auf Fr. 4'400.– (gemäss Abrechnung SLS-Buchhaltung vom 4. Oktober 1992). […] Da im Abstimmungskampf das Thema Homosexualität nur eine kleine Rolle spielte, beschränkten sich die Aktivitäten des SLS primär auf Fundraising und Standaktionen.»
Aus einem Werbeflugblatt:
Schwule und Lesben für das neue Sexualstrafrecht (SLS):
Am 17. Mai an die Urnen!
Neues Sexualstrafrecht:
JA
Alle Basler Organisationen von u.a. den HABS über die Lesben, Studenten, HuK und Jugendgruppen bis zu Gay-Sport, Isola Club, Männerchor Fliedertafel und Aids-Hilfe (AHbB) vereinigten sich, um einen Flyer herauszugeben. Er lautete:
alle lesben und schwule an die urnen!
am 15. bis 17. mai 1992 entscheiden die schweizerinnen und schweizer über das neue sexualstrafrecht, das unter anderem endlich die strafrechtliche gleichstellung von homo- und heterosexualität bringen würde.
kirchlich-fundamentalistische kreise haben das referendum gegen dieses neue sexualstrafgesetz ergriffen. […]
Motivert alle eure freundinnen und freunde, bekannte, verwandte usw. an die urnen zu gehen. […]
Die Abstimmung endete mit 73,1 % Ja-Stimmen als klare «Niederlage der religiösen Eiferer».
[2]
In ihrem Pressecommuniqué vom 17. Mai 1992 äusserten sich die HACH:
«[…] Das Schweizer Volk hat mit der Abstimmung […] in Bezug auf die Gleichstellung der Homo- und Heterosexualität eine liberale, die Menschenwürde in den Mittelpunkt stellende Haltung an den Tag gelegt. Politikerinnen und Politiker werden dieser Willensäusserung in Zukunft Rechnung tragen müssen.
Danken möchten die HACH der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU) und den anderen Trägern des Referendums. Durch ihre Unterschriftensammlung haben sie das für die schweizerische Schwulen-Lesbenbewegung einzigartige Plebiszit ermöglicht.»
Auch der SLS veröffentlichte eine Pressemitteilung:
«Mit dem neuen Sexualstrafrecht werden […] für Homosexuelle die gleichen Massstäbe wie für Heterosexuelle bezüglich Schutzalter, Prostitution und geschlechtliche Handlungen im Militär gesetzt.
[…] Gemäss Statuten wird sich der SLS, da das Vereinsziel erreicht worden ist, auflösen. Seine Vorstands- und Aktivmitglieder werden in ihre angestammten Organisationen zurückkehren und dort die gemachten Erfahrungen einbringen (es war das erste Mal, dass in der Schweiz Schwule und Lesben über alle Partei-, Glaubens- und Interessengrenzen hinweg eng zusammengearbeitet haben).»
Am 2. Juni kündigte Adrian Ramsauer die Auflösung des SLS auf Dienstag, 23. Juni 1992 an, indem er zur letzten Generalversammlung des Vereins einlud; sie fand in Olten statt. In diesem Schreiben äusserte er sich u.a.:
«Es ist geschafft: Das neue Sexualstrafrecht ist vom Volk mit überwältigendem Mehr angenommen worden und tritt möglicherweise schon auf den kommenden Nationalfeiertag (1. August) in Kraft. […] Im schweizerischen Recht gibt es keine Sonderbestimmungen gegen Homosexuelle mehr.
Das Resultat vom 17. Mai ist ein wenig auch als Plebiszit für die Homosexualität zu verstehen. Die Abscheulichkeiten die im Zischtigs Club vor der Abstimmung geäussert worden sind, haben vermutlich zu einer Solidarisierung der Gesamtbevölkerung mit Lesben und Schwulen geführt. […]»
Rückblick und Ausblick
Auffällig ist der ganz grosse Unterschied zu 1929 und 1931, als die aktive Betätigung von Homosexuellen am Gesetzgebungsprozess nur indirekt über eine anonyme Enquete via Strafrechtsfachmann möglich war. Der damalige Bundespräsident und Justizminister, Heinrich Häberlin (TG, FDP) konnte 1931 im Ständerat zu Recht sagen:
«Haben Sie schon jemanden in der Schweiz offen auftreten und sagen sehen, ich bin homosexuell? Sie werden mir keinen einzigen Menschen nennen können.»
Die kontroversen Beratungen zur Straffreiheit der Homosexualität im Parlament 1929
Der knappe Ausgang der Referendumsabstimmung 1938
Auf diesem Hintergrund wird ablesbar, welch starker Gesinnungswandel innerhalb einer Bevölkerungsmehrheit stattgefunden hatte. Dass dieser Wandel nicht von selbst geschehen, sondern unter anderem den konstanten, jahrzehntelangen Bemühungen der Betroffenen, also der Homosexuellen, zu verdanken ist, kann an der Abnahme des Einflusses jener mehr oder weniger gleich gebliebenen Äusserungen der Gegner gemessen werden. Die Gesellschaft ist ein wesentliches Stück offener und damit mündiger geworden.
Die nach dieser Abstimmung noch anstehenden Emanzipationsziele wie Partnerschafts- und Antidiskriminierungsgesetze, Aufklärung an Schulen und im Sportbereich usw. hatten eines gemeinsam: sie betrafen die Homosexuellen mehrheitlich allein und waren nicht, wie beim Strafrecht, auch – und vor allem – mit Bestimmungen für Heterosexuelle gekoppelt. Um diese Ziele nicht nur auf politischer Ebene, sondern bei Volksabstimmungen durchzubringen, waren andere Organisationsformen mit gut eingespielten Vernetzungen unumgänglich. Solche Strukturen schaffen und zum Funktionieren bringen, das war die Aufgabe der nächsten Jahre.
Ernst Ostertag, April 2008
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