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Das Partnerschaftsgesetz im Kanton Zürich

Der Weg zur Gleichstellung

1999–2008

Bewusst stütze ich mich hier in etlichen Abschnitten auf den Bericht einer jungen Frau, die unbeschwert von homosexueller Veranlagung ihre Maturarbeit 2004/05 verfasste und dazu die Überschrift wählte: «Das Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare im Kanton Zürich». Bei der Maturandin handelt es sich um Jeannine Borgo von der Kantonsschule Zürcher Unterland (KZU).

Im ersten Teil ihrer Arbeit, «Materialsammlung», nannte sie die parlamentarische Initiative von Bettina Volland (Kantonsrätin, SP, Zürich) vom 30. August 1999 betreffend «Besserstellung nichtehelicher Partnerschaften» und zitierte aus der Begründung: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[1]

«Seit vielen Jahren zeigt sich ein Wandel in den Lebensstilen westeuropäischer Bürgerinnen und Bürger. Immer mehr Menschen leben ohne Trauschein dauerhaft zusammen, sei dies in einer hetero- oder homosexuellen Partnerschaft. Diese Konkubinate stehen heute bezüglich Dauer und Intensität einer Ehe oft in nichts nach.

Stossend ist deshalb die rechtliche Benachteiligung nichtehelicher Partnerschaften in einigen Bereichen des Alltags: Etwa dem Besuchs- und Auskunftsrecht, dem Zeugnisverweigerungsrecht oder dem Erbrecht. […]»

Im zweiten Teil, «Geschichte des kantonalen zürcherischen Gesetzes», beschrieb Jeannine Borgo den «Weg von der Initiative zum heutigen Gesetz»: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[2]

«Nachdem die Initiative von Frau Volland eingereicht worden war, wurde sie dem Kantonsrat vorgelegt und in der Ratssitzung vom 3. Januar 2000 trotz Widerstand von Seiten der SVP und EDU vorläufig unterstützt. Darauf wurde die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit damit beauftragt, einen Bericht […] zu verfassen. […]

Am 22. Mai 2001 legte die Kommission ihren Bericht mit dem Antrag vor, die Initiative abzulehnen. Eine Minderheit der Kommission hatte unterdessen einen Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet. Dieser […] lässt nur eine Registrierung für gleichgeschlechtliche Paare zu […] mit der Begründung, dass Konkubinatspaare die Möglichkeit zu heiraten haben. Da durch den Gegenvorschlag die Befürchtungen eines ‹Zivilstandes Light› beseitigt worden waren und der Handlungsbedarf bei gleichgeschlechtlichen Paaren vom Regierungsrat in einer ersten Stellungnahme allgemein anerkannt worden war, wurde der Gegenvorschlag angenommen.  […] Der Gegenvorschlag wurde daraufhin an den Redaktionsausschuss weitergegeben. Dieser hat die Aufgabe, einen Vorschlag in eine Gesetzesvorlage einzukleiden. […]

In der Kantonsratssitzung vom 21. Januar 2002 präsentierte der Redaktionsausschuss seine Änderungen […]. SP, FDP und AL (Alternative Liste) rieten das Gesetz anzunehmen, die CVP entschied sich für Meinungsfreiheit, in der EVP zeigte sich eine Pattsituation und die EDU und SVP rieten, das Gesetz abzulehnen. […] Nach der Detailberatung stimmte der Rat dem Gesetz […] mit 93 zu 43 Stimmen zu. […]

[…] Die EDU und EVP lancierten das Referendum und das ‹Komitee gegen die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare› reichte am 27. März über 9000 Unterschriften ein. […] Die Volksabstimmung vom 22. September 2002 […] ergab ein Ergebnis von 239'328 annehmenden zu 142'356 verwerfenden Stimmen. Das Gesetz war also mit einer deutlichen Mehrheit von 62,7% angenommen.

Daraufhin wurde das ‹Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare› […] per 1. Juli 2003 in Kraft gesetzt. […]

Somit war es am 1. Juli 2003 für gleichgeschlechtliche Paare zum ersten Mal möglich, sich im Kanton Zürich registrieren zu lassen. Nach mehr als drei Jahren intensiver Arbeit am Gesetz und der Verordnung über die Registrierung […] konnten die betroffenen und bis anhin massiv diskriminierten Menschen […] davon Gebrauch machen.»

Stimmungsbild vor einer der entscheidenden Kantonsratssitzungen, beschrieben von Ruedi Baumann im Tages-Anzeiger: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[3]

«[…] Da schlenderte zum Beispiel die SVP-Fraktion vom Morgenkaffee Richtung Rathaus. ‹Schon wieder eine Demo›, murrte der eine. ‹Das sind die Riesbach-Schüler›, brummte der zweite. Und dann fiel's im Chor ein: ‹Nein, das sind doch die Schwulen.› 100 Frauen und Männer demonstrierten auf der Strasse für die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, darunter auch Kantonsrat Hans-Peter Portmann (FDP, Kilchberg). […]

Und da standen ganz hinten auch zwei ältere, zufriedene Männer mit dem Transparent ‹Ein Paar seit 45 Jahren – rechtlos›: Ernst Ostertag und Röbi Rapp, beide 71-jährig und seit 50 Jahren in Schwulenorganisationen aktiv. […] Öffentlich bekennen sie sich zu ihrer Partnerschaft aber erst seit der Pensionierung. […] 1942 sei die Schweiz punkto Gesetz gegenüber gleichgeschlechtlicher Liebe Spitze gewesen, ‹heute sind wir im westlichen Europa am Schwanz›, sagt Rapp, ‹wenn man das so sagen darf›.

Was geschickte Medienarbeit betrifft, sind die Schwulen und Lesbenorganisationen den Ärzten und Apothekern mindestens ebenbürtig. In den Zeitungen erschienen Vorschauen, eine handvoll TV-Kameras filmte, ebenso viele Radiostationen sammelten O-Töne und die Zeitungsreporter interviewten fleissig. Dabei figurierten die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in der Traktandenliste des Rats weit hinten. […] So mussten schliesslich die Schwulen auf der Tribüne von Ratspräsident Martin Bornhauser auf den 29. Oktober vertröstet werden.»

Auf den Beschluss des Rates an diesem 29. Oktober gab es u.a. Reaktionen in Form von Leserbriefen, zwei davon aus dem Tages-Anzeiger «Zürich setzt Zeichen»: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[4]

«Was soll man davon halten, dass der Zürcher Kantonsrat mit 88 gegen 56 Stimmen guthiess, dass gleichgeschlechtliche Paare ähnliche Rechte wie Ehepaare haben sollen? […] Manche Argumente der Befürworter waren verdrehte Tatsachen. Der Mensch werde hetero- oder homosexuell geboren, das ist längst widerlegt. Sogar wurde behauptet, es sei von Gott gegeben. Gott ist aber sicher nicht absurd. […] Ich habe ungezählte Berichte gelesen von Menschen, die erkannten, dass ihre gleichgeschlechtliche Sexualität unnatürlich und schöpfungswidrig war. Viele bekamen durch den Glauben an Jesus die Motivation, davon loszukommen; sie haben gesagt, dass die gehabten Beziehungen nicht wirklich erfüllend gewesen seien.»

Ursula Lörcher

«[…] Das Parlament bewies Toleranz und Offenheit. Mit seinem zukunftweisenden Ja […] legt der Kantonsrat ein Bekenntnis zur modernen Gesellschaft, zur Vielfalt möglicher Lebensentwürfe sowie zur persönlichen Freiheit des Einzelnen ab. Er setzte aber auch ein Zeichen für Solidarität und gegenseitige Verantwortung. […] Nicht offen gelebte, staatlich geschützte homosexuelle Partnerschaften bedrohen die Familie, sondern versteckte und unterdrückte Neigungen. Wer seine Liebe offen lebt, bereichert den sozialen Zusammenhalt. Und das ist weder subversiv noch anstössig, sondern richtig.»

Susann Birrer

Kampagne zur Abstimmung über das Kantonal Zürcherische Partnerschaftsgesetz
Kampagne zur Abstimmung über das Kantonal Zürcherische Partnerschaftsgesetz vom 22.9.2002. «J A, Wir gehören zusammen: Ja zum Partnerschaftsgesetz am 22. September»

In den Network News wurde zum Abstimmungskampf u.a. berichtet: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[5]

«Die offizielle Kampagne für ein ‹Ja zum Partnerschaftsgesetz› wird von einem extra für diesen Zweck gegründeten Verein koordiniert.»

Das Co-Präsidium dieses Vereins führten Gioia Hofmann und Rolf Trechsel. Letzterer orientierte in derselben Ausgabe der News über Hauptpunkte der Kampagne, was auch Gioia Hofmann am 28. August bei einem Network Apero tat. Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[6] Dabei erwähnte sie die Werbeagentur Euro RSCG, die unentgeltlich eine Kampagne ausgearbeitet habe, «welche sich sehen lassen kann» und fuhr fort:

«Neben den JA-Artikeln, ein schwarzes ‹J› auf Weiss und ein weisses ‹A› auf Schwarz, welches sich paarweise als Fähnchen, T-Shirt, Caps, Ballone, Pin-Knöpfe, Plakate, als Flyer mit Vorder- und Rückseite dem Publikum präsentiert, sind weiter drei Plakat-Sujets entstanden mit einem Frauenpaar, Männerpaar (der beliebte Komiker Erich Vock mit seinem Lebens- und Berufspartner Hubert Spiess) und einem Heti-Paar, gekleidet in den genannten T-Shirts. Alle erklären kurz und prägnant, warum sie für ein Ja […] sind.»

Rolf Trechsel zu Hauptpunkten des Programms: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[7]

Mehrere Hundert Plakate im ganzen Kanton, besonders in den ländlichen Gebieten

Inserate in 16 verschiedenen Kantonszeitungen mit […] professionellen Fotos und kurzem Begleittext

Testimonial-Inserate von Politiker/innen, die im  Komitee vertreten sind

Medienkontakte, damit auch möglichst viele redaktionelle Beiträge zu unserem Standpunkt erscheinen […]

Standaktionen in praktisch allen wichtigen Orten des Kantons

Die Vote-in-Party, welche tolerante, aber politisch eher passive Partyleute aus dem Busch und an den Briefkasten holen wird

Eine Seniorenveranstaltung mit Walter Andreas Müller für die sozial denkenden und fleissig stimmenden Senioren

Ein Sternmarsch in den Mittelpunkt des Kantons, welcher den Medien zeigen soll, dass Lesben, Schwule und ihre Familien hinter dem Gesetz stehen.

Gioia Hofmann zu den übrigen Punkten: Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[8]

Postkarten- und E-Mail-Aktion:

Auf einfache Weise soll jeder […] Werbung für ein Ja […] machen. […] Die offiziellen JA-Postkarten sind via JA-Voting-Room und JA-Shop zu beziehen.

Budget:

Fr. 290'000,

an Spendengeldern sind bis jetzt 260'000 zusammengekommen, von Network Fonds Max und seinen Mitgliedern zusammen fast ein Drittel.

Sternmarsch:

Sonntag, 8. September, ‹Rainbow-Walk of Love – Liebe kennt viele Wege›. Wanderung aus sechs verschiedenen Richtungen in die biedere Kantonsmitte Wangen bei Dübendorf. Je nach Route anderer Dresscode: Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Violett – die Farben des schwul-lesbischen Regenbogens.

Auch wir nahmen am Sternmarsch teil. Es war bewegend zu sehen, wie aus allen Richtungen sechs Kolonnen wie rote, gelbe, grüne, violette, blaue und orangefarbene. Raupen durch die Wiesen auf jene sanfte Höhe krochen, um oben in einen bunten Haufen von fröhlich schwatzenden Leuten zu zerfallen. Dann formierten sich alle wieder gruppenweise. Es entstand ein Kreis in den Regenbogenfarben rund um ein Rednerpult und daran sprach pro Gruppe je ein im Voraus bestimmtes Paar oder ein Single ihr kurzes, persönliches Mundart-Votum ins Mikrofon, etwa:

R: «Bi jedem Volk, egal wo, weltwiit, liit de Aateil vo Homosexuelle so um 6%. I de Schwiiz läbed also mindestens 360'000 Lesbe und Schwuli. Meh als d'Stadt Züri Iiwohner hät.»

E: «Und es sind gliichvil Familie, wo e lesbischi Tochter oder en schwule Sohn händ. Die vile Eltere wänd doch au, das ihri Chind emal chönd gsicheret und akzeptiert zämmeläbe mit ere Partneri oder emene Partner, so wie alli andere. Das Gsetz isch es Familierächt und nimmt niemerem öppis wäg, im Gägeteil, es feschtiget vili Familie.»

R: «Das isch es Gsetz für meh Solidarität, meh Sicherheit, meh Respäkt zunenand und fürenand. Und das sind doch eigentlich christlichi und überhaupt menschlichi Wert. Für die lohnt sich es überzügts JA!»

Den letzten Abschnitt ihrer Maturarbeit widmete Jeannine Borgo den praktischen Folgen des Gesetzes und widerlegte einige Argumente der Gegner. Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[9]

Eines davon war, «dass ein kantonales Gesetz nicht erstrebenswert und ein nationales Gesetz zu bevorzugen sei». In ihrer Widerlegung schrieb sie u.a.:

«Das kantonale Gesetz bezweckte u.a. eine Signalwirkung auf die Bevölkerung und den Bund. […]

Es macht auf das Problem der Diskriminierung homosexueller Paare aufmerksam und bietet einen […] Lösungsansatz.

Die Befürworter des nationalen Gesetzes können sich heute in ihren Argumenten auf die positiven Erfahrungen mit dem kantonalen Gesetz stützen. […]

In den Medien wurde das Problem in den Wochen vor und nach der Abstimmung viel intensiver behandelt und daher auch von breiteren Bevölkerungsschichten mehr beachtet und vielleicht auch besser verstanden.»

Ein anderes Argument der Gegner lautete, das Partnerschaftsgesetz sei «eine Gefahr für die Institution Ehe und Familie» und den Fortbestand des Volkes. Eine Widerlegung, die vorläufig noch gilt:

«[…] Dass registrierte Paare keine Kinder zeugen und somit nichts für den Fortbestand der Gesellschaft tun können, stimmt nur auf den ersten Blick. […] Der Staat verhindert jede Alternative, die sich gleichgeschlechtlichen Paaren bietet. […]»

Ein Argument gewisser Gegner brachte die Schöpfungsordnung ins Spiel, die «Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verstosse gegen Gottes Gebote». Dazu die Maturandin:

«Meiner Meinung nach sollte jeder glauben dürfen, was er will, aber im Gegenzug sollte dieser auch akzeptieren, dass es Leute gibt, die andere Dinge glauben und auch anders leben. Aber es geht hier genauso wenig um meine Meinung wie um die eines konservativen Christen. Es geht darum, einer Bevölkerungsgruppe, die seit Jahrhunderten diskriminiert wurde, weil sie nicht der Norm entsprach, endlich ihre Rechte zuzugestehen. […]»

Die erste Registrierung war auf den 1. Juli 2003 vorgesehen. Bald wurde uns mitgeteilt, die lesbisch-schwulen Organisationen und die städtischen Behörden möchten uns beide dazu vorschlagen. Wir hätten mediale Erfahrung, eine lange gemeinsame Geschichte und seien aktiv an der Ausstellung «unverschämt» vom Winter 2002/03 im Zürcher Stadthaus beteiligt gewesen.

Röbi Rapp und Ernst Ostertag vor ihrer Registrierung als erstes Männerpaar
Röbi Rapp und Ernst Ostertag vor ihrer Registrierung als erstes Männerpaar gemäss neuem Gesetz im Kanton Zürich
Bei der Registrierung am Trautisch im Musiksaal des Stadthauses Zürich, 1. Juli 2003
Röbi Rapp und Ernst Ostertag bei der Registrierung am Trautisch im Musiksaal des Stadthauses Zürich, 1. Juli 2003

Wir hätten es lieber in kleinem Rahmen nur unter uns gehabt und besprachen diese Lage. Dann fassten wir den Entschluss, wenn ja, dann müssten eindeutige Zeichen gesetzt werden. Eine plötzliche Verschiebung auf 08.30, weil Winterthur bereits eine Registrierung um 09.00 angesetzt habe, demonstrierte den Stellenwert des Anlasses. Stadtpräsident Elmar Ledergerber wollte das Ganze persönlich begleiten und festlich gestalten mit Ansprache, einem Toast nach der Unterzeichnung, mit offeriertem Apéro, musikalischer Umrahmung, Blumenschmuck und einer vorgängigen Medienorientierung. Wir sahen uns aber nicht als mehr oder weniger stumme Hauptpersonen. Zumindest eine Ansprache wollten wir selber halten. Mit dem sehr entgegenkommenden Chef des Zivilstandsamtes, Roland Peterhans, einigten wir uns auf beispielgebende Zeichen einer Aufwertung gleichgeschlechtlicher Ziviltrauungen. Das Zürcher Gesetz verbiete zwar Trauzeugen, nenne aber sonst keine Details, erklärte er. Wir hatten Spielraum und wollten ihn nutzen. Das Ganze war zum öffentlichen Akt geworden mit Reportern, die jedes Detail bis ins hinterste Tal des Landes senden würden – auch jedes unserer Zeichen.

Über den Verlauf des Tages gaben wir uns später schriftlich Rechenschaft:

«Morgens kurz vor sieben steht ein Zweierteam des Fernsehens DRS ‹Schweiz Aktuell› vor dem Haus. Es regnet in Strömen. Es ist kühl. Wir geben ein Kurzinterview vom Balkon hinunter und laden sie in die Wohnung ans Trockene. Bald stösst ein Reporter von TeleZüri dazu, Kamera geschultert, Mikrofon in der Hand. Dann treffen die ‹Trauzeugen› ein, unsere Freunde Christian Fuster und Rainer Vock. Auch sie sofort im Visier der Medienleute.

07.20 verlassen wir das Haus und geben dabei weitere Interviews. Dann spannen die ‹Trauzeugen› als Organisatoren des Tages die grossen Schirme auf und führen uns zur ersten ihrer Überraschungen: Eine veritable Hochzeitskutsche mit zwei Schimmeln davor wartet in einem nahen Durchgang. Also genau, was wir nicht wollten, die Kopie einer traditionellen Hochzeit. – Doch sie mochten recht haben, auch das mussten wir als eines jener bildhaften Zeichen von Normalität und Gleichberechtigung sehen, um die es heute geht. Zu viert nehmen wir Platz, der Kutscher gibt sein Zeichen, langsam fahren wir los, dem See entlang zum Bellevue und weiter, von vielen Leuten im Stossverkehr schmunzelnd oder mit fragenden Blicken verfolgt, bis wir vor dem Stadthaus anhalten. Blitzlichter von allen Seiten, sogar den Ausstieg aus der Kutsche müssen wir wiederholen.

Unter den Eingangsbogen stehen, Blumen in den sechs Regenbogenfarben hochhaltend, Freundinnen und Freunde von LOS, Pink Cross, Network, HAZ, Andersheim und weiteren Organisationen. Wir schreiten durch das Spalier, drücken viele Hände, da und dort ein Wort, eine Umarmung. Alle sind bewegt.

Im Innenraum, der offenen Halle, drängen sich die Leute. Verwandte, Bekannte, Freunde und viele noch nie gesehene Gesichter. Wir fahren im Lift hoch und betreten den ‹Musiksaal›. In der Mitte ein runder Tisch, blumendekoriert. Vier Stühle. In einer Ecke etwa 40 Reporter mit ihren Bildkanonen, daneben ein Buffet, gedeckt für den Apéro. Links der Türe zwei Stuhlreihen für Ältere, dann ein Kleinflügel, zwei Musiker. Im Raum stehen gut 160 Menschen und noch viele drängen nach.

Punkt 8.30 Uhr begrüsst der Stadtpräsident alle Gäste. Nach Klängen von Bach (Klavier und Flöte) leitet er über zur eigentlichen Registrierung. Die Ansprache ist persönlich und an uns gerichtet. Er streift auch die Verfolgung durch Polizeiorgane und die durch kein Recht gedeckte Repression der 50er und 60er Jahre. Und er drückt seine besondere Befriedigung aus, dass jetzt das damals negative Wort ‹Registrierung› durch den heutigen positiven Vorgang eine ganz neue, nämlich integrierende statt ausschliessende Bedeutung erhalte.

Herr Peterhans hält eine kurze besinnliche Einführung und fordert uns auf, den Registerbogen Nr.1 auf Seite 1 zu unterzeichnen, was wir mit den dazu vorbereiteten Worten tun: ‹Mit dieser Unterschrift bestätige ich meinen Willen, die bald 47-jährige Partnerschaft mit dir, Ernst (Röbi), so wie bisher weiterzuführen.› Dann weist er als Meister des Geschehens auf die vor uns liegenden Ringe. Röbi liest den Satz: ‹Zum Zeichen des offiziellen JA zu unserer Partnerschaft wollen wir uns gegenseitig noch einmal jene Ringe schenken, die wir uns seinerzeit zum zweiten Jahrestag machen liessen.› Jeder steckt dem anderen seinen Ring an den Finger. Da hören wir Applaus rundum und sind plötzlich den Tränen nahe. Doch das verbergen wir rasch mit einem Kuss.

    Als erster gratuliert der Stadtpräsident und nickt, nun sei Zeit für unsere Ansprache.»

Dazu hatte ich u.a. den Satz gewählt, «Sieg der Menschlichkeit». Erschienen war er im April 1959 fett gedruckt als Titel zur Berichterstattung einer Illustrierten über den Ausgang des Schwurgerichtsprozesses im Öffnet internen Link im aktuellen FensterMordfall Ernst Rusterholz. Der Mörder erhielt einen Schuldspruch, der genau auf die Zeit der Haft bis Prozess-Ende bemessen war und konnte das Gerichtsgebäude als freier Mann verlassen. Ein solches Urteil war nur in den Jahren der Repression möglich, es glich einer Verhöhnung des Opfers und wurde als «Sieg der Menschlichkeit» allgemein beklatscht. Ich wollte die Veränderung seit damals aufzeigen – aber natürlich erinnerte sich niemand mehr daran. Trotzdem!

    «Lieber Herr Stadtpräsident, lieber Herr Peterhans und liebe Gäste!

Ein Traum ist Wirklichkeit geworden! Das ist ein grosser ‹Sieg der Menschlichkeit›, der Menschenliebe und des Menschenrechts!

    Was uns beide jetzt vor allem erfüllt ist Dankbarkeit.

Dank an die Pioniere des 19. Jahrhunderts, die als erste überhaupt unsere Rechte formuliert, begründet und öffentlich vorgelegt haben und die dafür mit dem Verlust ihrer Existenz, mit Exil, Armut und Tod bezahlten. Dann Dank an ihre zahllosen Nachfolger, welche durch widrigste, feindliche Zeiten selbstlos und mutig die Flamme unserer Hoffnung und unserer Würde weitertrugen, aber den heutigen Tag nicht mehr erleben konnten.

Ebenso Dank an alle, die unser neues kantonales Gesetz erdacht, erarbeitet und unermüdlich durch die politischen Institutionen getragen haben. Dank an die Mithelfer vor und während des Abstimmungskampfes. Dank für ihren Einsatz an Zeit, Kräften, Geld und für ihr Hinaustreten in die Öffentlichkeit.

Dank auch allen Bürgerinnen und Bürgern, die am 22. September des letzten Jahres abgestimmt und ein Ja eingeworfen haben und damit den entscheidenden Durchbruch schafften.

Und schliesslich Dank unseren feindlichen Freunden und scharfen Gegnern der EDU mitsamt ihrem fundamentalistischen und konservativen Umfeld, die durch ihr Referendum erst den weithin hallenden Sieg möglich machten. Denn so ist der Kanton Zürich weltweit zum ersten Staat geworden, der ein Gesetz für gleichgeschlechtliche Partnerschaften per Volksabstimmung verwirklichte. Damit hat – nach unserer Meinung – der Stand Zürich die Eintragung ins Guiness-Buch der Rekorde verdient!

Vielleicht fragen Sie sich, was dieser Tag uns beiden ganz persönlich bedeutet. Die Antwort ist einfach, sie lautet: Viel, sehr viel!

Denn nach fast 50 Jahren eheähnlichen Zusammenlebens im Gefängnis der moralischen Illegalität, der zeitweisen polizeilichen Verfolgung, der Registrierung in den Homo-Listen, des bestenfalls schweigenden Geduldetseins werden wir heute offiziell in die Freiheit entlassen, in die Freiheit der Akzeptanz und der staatlichen wie gesellschaftlichen Anerkennung.

Das ist auch die nun öffentliche Freiheit dessen, was wir schon lange waren: Ein Paar in Partnerschaft, die gelebt wird aus gegenseitigem Respekt vor dem anderen, getragen von Liebe, Rücksicht, Geduld und den Möglichkeiten gleichberechtigter Entfaltung, einzeln wie gemeinsam.

In dieser neuen, offiziellen Freiheit dürfen wir nun – als Paar – anderen dienen. Das wird sich wohl als Gewinn erweisen für viele, die einer wandlungsfähigen, aufgeschlossenen Gesellschaft angehören.

Wir danken euch allen – und vorab, uneingeschränkt, den Behörden unserer Stadt, auch unserer Polizei. Danke!»

Röbi Rapp und Ernst Osterag bei der Unterschrift
Röbi Rapp und Ernst Osterag sind das erste gleichgeschlechtliche Paar im Kanton Zürich

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, Oktober 2008