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Kanton Zürich

… und sein Partnerschaftsgesetz

1999-2009

Endlich kamen postive Zeichen aus Bundes-Bern, wo eine neue Justizministerin die anfangs 1995 eingereichte Petition "Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare" beantworten und das Ausarbeiten einer Gesetzesvorlage an die Hand nehmen wollte. Das war zu Beginn des Jahres 1999.

Im Kanton Zürich gab es politische Kräfte, die nicht länger zuwarten, sondern ein klares Zeichen setzen wollten. Per parlamentarischer Initiative gelangte ein Vorstoss zur Besserstellung von nichteheähnlichen Partnerschaften in den Kantonsrat (Parlament). Das führte zu einem Gegenvorschlag zugunsten einer Registrierung von gleichgeschlechtlichen Paaren, da diese im Unterschied zu Konkubinatspartnern keine Möglichkeit einer Heirat hätten.

Aus diesem Vorschlag entstand eine Gesetzesvorlage mit weitgehend eheähnlichen Rechten für homosexuelle Partnerschaften. Sie wurde im Kantonsrat angenommen. Doch die Rechtspartei EDU (Eidgenössische Demokratische Union) zusammen mit der EVP (Evangelische Volkspartei) brachten das Referendum zustande. Es kam zur Abstimmung, bei der sich alle engagierten Lesben und Schwulen voll einsetzten, mutig, kreativ und mit grossen Opfern an Freizeit und Geld.

Und der Einsatz lohnte sich. Das Gesetz kam durch. Der positive Propaganda-Effekt war enorm und reichte weit über die Kantonsgrenzen hinaus. Zürich wurde zum ersten Staatswesen weltweit, das ein solches Gesetz per Volksbeschluss realisierte.

Nach Einführung des übergeordneten eidgenössischen Partnerschaftsgesetzes per 1. Januar 2007 erlosch das kantonal zürcherische Gesetz auf Ende 2009. Jedes zürcherisch eingetragene Paar hatte sich bis zu diesem Datum ein zweites Mal "eidgenössisch" einzutragen; es konnte also - oder musste gar - ein zweites Mal heiraten.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, März 2012