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"Unsittliches Tun oder anerkennenswerte Lebensform?"

Der Weg zur Gleichstellung

2002

Am 17. November 2002, hatte der Schweizerische Katholische Frauenbund, SKF eine Grundsatzschrift herausgegeben mit dem Titel "Unsittliches Tun oder anerkennenswerte Lebensform?" Verfasserin war die Vizepräsidentin des Verbandes, Caroline Meier-Machen. Diese Publikation wirkte für viele wie eine Bombe, für sehr viele andere aber war sie ein Befreiungsschlag. Mit Sicherheit handelt es sich um die progressivste Verlautbarung aus einer Gemeinschaft gläubiger Schweizer Katholikinnen, welche ihr Christsein in Wahrhaftigkeit leben und weitertragen wollen - auch in der Hoffnung, dass innerhalb ihrer Kirche sich etwas bewegen möge. Einige Passagen:

"Mitmenschen zu respektieren heisst unter anderem, auf ihre Probleme zu hören. Deshalb befasst sich der Zentralvorstand des SKF seit dem Frühjahr 1999 mit dem Thema 'Homosexualität in Kirche und Gesellschaft'. Er will (…) einen Beitrag leisten, das Thema 'Homosexualität' gesellschaftlich und innerkirchlich zu enttabuisieren. (…) Aus diesen Gründen hat der Zentralvorstand einer Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, in seinem Namen das vorliegende Diskussionspapier zu erarbeiten. (…)" Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[1]

"Sexualität ist Ausdruck der Liebe in Partnerschaft

Sexualität gehört zu jedem Menschen und sie zu leben ist das Recht jedes Menschen. (…) Sie dient nicht allein der Kinderzeugung sondern ist partnerschaftlicher Ausdruck der Liebe zwischen zwei Menschen. Der sexuelle Austausch fördert die Beziehungsfähigkeit, lehrt Rücksichtnahme, Treue, Disziplin und Konfliktfähigkeit. (…) Ethisch ist die oberste Instanz für sexuelles Handeln immer das eigene Gewissen." Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[2]

"Gleichgeschlechtliche Liebe im Lichte des Evangeliums

In den Evangelien findet sich an keiner einzigen Stelle ein Wort zur Homosexualität. Der manchmal in diesem Zusammenhang zitierte Satz aus dem Johannes-Evangelium 'Einer von seinen Jüngern lag an Jesu Brust, der, den Jesus lieb hatte' (Joh. 13,23) zeigt uns aber auf, dass Jesus keine Berührungsängste zu Menschen des gleichen Geschlechts gehabt hat und ihnen innig verbunden hat sein können! Wegweisend für die Beantwortung der hier verhandelten Fragen müssen deshalb all die Geschichten in den Evangelien sein, welche Jesu Verhalten zu den Ausgegrenzten seiner Zeit zum Inhalt haben: Zöllner, Kranke, AusländerInnen, Frauen (…). Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[3]

"Der christliche Auftrag

Mit Bibelstellen hat man die Verbrennung von Hexen, die Folter der Inquisition, die Kreuzzüge, die Verfolgung der Juden und die Unterdrückung der Frauen begründet. Jeder Gebrauch der Bibel, der darauf hinausläuft, dass Menschen benachteiligt oder ausgegrenzt werden, muss uns zutiefst misstrauisch machen. Die Bibel ist nicht ein Verbotsnachschlagewerk, sondern ein Angebot, wie das Leben gelingen kann. Nicht einzelne Aussagen der Bibel sind Wertmassstab, sondern die Botschaft muss im Ganzen gesehen werden. (…) Zentrale Begriffe in der Bibel sind Gottes-, Nächsten-, Selbstliebe und Gerechtigkeit. Von diesen Zentralpunkten her müssen alle Lebensformen (…) zu jeder Zeit immer wieder überprüft werden." Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[4]

"Der Umgang der Kirche mit Lesben und Schwulen heute

(…) Eine Lebensgemeinschaft, d.h. eine anerkannte Beziehung, die zu einem wirklich erfüllten Leben führt, darf nicht auf eine bestimmte, d.h. die hetero-sexuelle Orientierung beschränkt werden, sondern muss auch unter Menschen gleichen Geschlechts selbstverständlich sein können. Daher hat sich die Kirche von einer biologistischen Interpretation der Sexualität zu befreien.

Die Annahme, mit Hilfe der Seelsorge könnten Lesben und Schwule zu hetero-orientierten Frauen und Männern 'umgepolt' werden, ist wissenschaftlich längst als falsch erwiesen. Seelsorge hat sich immer mit dem ganzen Menschen zu befassen, ein erzwungener Verzicht auf Sexualität oder ein 'Umpolen' darf nie das Ziel von Seelsorge sein. (…) Menschen, die ihre gleichgeschlechtliche Orientierung akzeptiert bzw. integriert haben, brauchen keine spezielle Seelsorge-Betreuung." Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[5]

"Visionen

"Auf der gesellschaftlichen und auf der politischen Ebene wird z. Zt. über die Beseitigung von Diskriminierungen und über die Konsequenzen diskutiert, die sich aus der rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Frauen und Männern für den Gesetzgeber ergeben. (…) In dieser gesellschaftlichen Situation muss sich auch die Kirche (…) intensiv und nachhaltig dafür einsetzen, dass die derzeitigen gesellschaftlichen und politischen Anstrengungen zur Integration von Lesben und Schwulen aufgegriffen und unterstützt werden. (…) Die Kirche muss für Lesben, Schwule und Bisexuelle genauso wie für alle Menschen Heimat sein. Das aber wird nur möglich sein, wenn deren Lebensform und Sexualität verstanden und akzeptiert wird. So kann Kirche zu dem werden, was sie sein soll: ein Ort echter Begegnung zwischen den unterschiedlichsten Menschen." Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[6]

Einsatz des SKF

Mit seiner Annäherung an das schwierige und nicht zuletzt in der Kirche belastete Thema Homosexualität will der SKF zur Enttabuisierung beitragen: Er wird sich deshalb aufgrund seines Leitbildes einsetzen:

Für die Anerkennung gleichgeschlechtlich orientierter Menschen in Kirche und Gesellschaft

Für eine gerechte gesetzliche Regelung gleichgeschlechtlicher Lebensformen und Partnerschaften durch Mitsprache bei Gesetzesrevisionen in der Schweiz (…)" Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[7]

"Mit dieser Diskussionsgrundlage, die als Resultat des zweijährigen Arbeitsprozesses zu verstehen ist, sind Verbandsleitung und Zentralvorstand an die Mitglieder herangetreten und auf sehr grosses Interesse und Verständnis gestossen. Nach vielen positiven, dankbaren und z.T. erschütternden Rückmeldungen - auch von vielen Müttern gleichgeschlechtlich orientierter Jugendlicher - kann der SKF heute ganz klar und profiliert Stellung nehmen:

  1. Homosexualität (…) ist eine gesunde Variante von Sexualität, die nicht veränderbar ist und sich nicht 'umpolen' lässt.
  2. Für den SKF bedeuten gleichgeschlechtlich orientierte Partnerschaften in erster Linie Liebesbeziehungen, zu denen selbstverständlich auch Sexualität gehört.
  3. Dauerhafte Beziehungen sind zu fördern, daher stimmt er der Einführung einer Rechtsform für gleichgeschlechtlich orientierte Partnerschaften zu. (…)" Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[8]

"Die Akzeptanz alternativer Lebensformen

Am 29. Januar 2002 nahm der SKF zur Vernehmlassung des Bundesrates Stellung. (…) Einzelne Zitate daraus: (…)

Der SKF befürwortet den Entwurf zum Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. (…)

Die Verweigerung der Adoption sowie der Stiefkindadoption zeugt von mangelndem Vertrauen in die Elternqualitäten von Lesben und Schwulen. (…)

In einer Gesellschaft, in der neue Familienformen in verschiedenen Kombinationen möglich sind (darunter viele Einelternfamilien), ist das Argument, ein Kind brauche unbedingt einen Vater und eine Mutter in heterogeschlechtlicher Beziehung, nicht stichhaltig.

Aus diesen Gründen hält der SKF am Adoptionsrecht für Personen in registrierter Partnerschaft fest.

Ganz entschieden tritt der SKF ein für die Übernahme des Sorgerechts des überlebenden gleichgeschlechtlichen Partners bzw. der Partnerin im Todesfall des leiblichen Elternteils. Ebenso für die mögliche Stiefkindadoption, die sich am Kindswohl zu orientieren hat. (…)" Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[9]

Völlig unberührt von der Haltung des SKF (die Schweizerische Bischofskonferenz hatte sich von der Grundsatzschrift sofort und in aller Form distanziert) äusserte sich Domherr Christoph Casetti, Chur, in der Schweizerischen Katholischen Wochenzeitung. Öffnet internen Link im aktuellen Fenster[10] Die Überschrift hiess "Menschenbild und Umgang mit Homosexualität":

"Am 18. Juni 2004 hat das Parlament das 'Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare' verabschiedet. Für die Aktivisten der politischen Schwulenbewegung ist das ein Teilerfolg im Kampf um eine Aufwertung homosexueller Lebensweisen. (…)

Das Partnerschaftsgesetz ist ein irreführendes Signal. Schon der Begriff 'Paar' in Bezug auf eine gleich geschlechtliche Partnerschaft widerspricht der sozial- und kulturgeschichtlichen Bedeutung dieses Wortes, das immer die Verschiedenheit von Mann und Frau im Blick hat. Der neu geschaffene Zivilstand ist ein künstliches Sozialkonstrukt, das gerade nicht dem Leben der Gesellschaft als Ganzes dient, sondern nur erotischen Sonderinteressen. (…)

Mit aller Energie hat in den vergangenen Jahrzehnten eine kleine Minderheit den Kampf um rechtspolitische Anerkennung bzw. um angeblich ethische Gleichwertigkeit ihres Lebensstils geführt. Früher erlittenes Unrecht und eine von Unkenntnis und Vorurteilen beladene Geringschätzung von Betroffenen wurden in Erinnerung gerufen, um von da aus besser an das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen appellieren zu können. Das allein hätte für den Wandel wohl nicht ausgereicht. Ein massgeblicher Grund für diese Entwicklung liegt sicher in der Mentalität einer Spassgesellschaft, in der die Sexualität von der Weitergabe des Lebens entkoppelt worden ist. Die Programme der Massenmedien sind dabei die wichtigsten Multiplikatoren dieser Spassgesellschaft.

(…) Vom überlieferten christlichen Menschenbild her ist die Haltung gegenüber Menschen mit einer gleichgeschlechtlichen Neigung klar. Diese dürfen einerseits als Individuen in keiner Weise ungerecht zurückgesetzt werden. Andererseits sind homosexuelle Handlungen in sich nicht in Ordnung - ganz analog zur Abwehr von Irrwegen, die es auch im heteroerotischen Bereich gibt. Sie sind darum auch nicht zu billigen. Soweit sie vorsätzlich gewollt sind, sind sie sündhaft. Deshalb sind homosexuelle Menschen einerseits zur Keuschheit gerufen, sollen andererseits aber auch auf ihrem Weg seelsorgerisch kompetente Begleitung erfahren können.

Anders sieht es die politische Schwulen- und Lesbenbewegung. Für sie ist Homosexualität nur eine Variante der menschlichen Sexualität, die als gleichwertig anerkannt und ausgelebt werden soll wie die Heterosexualität. In theologischer Überhöhung ist sogar von einer 'Schöpfungsvariante' die Rede; sie werde von Gott ebenso gutgeheissen wie die Heterosexualität. Doch dieser Sicht widerspricht eindeutig die jüdisch-christliche Anthropologie des Alten und des Neuen Testaments. (…)"

Diese traditionsgebundene Haltung kann auch als klare, ehrliche Position gegen die Schaffung von Partnerschaftsgesetzen gesehen werden. Sie nennt (einmal mehr) theologische und andere Gründe aus der Sicht des Domherrn Casetti und einer hinter bzw. über ihm stehenden Kirchenführung.

Die aktiven politischen Gegner gehörten zu ähnlich denkenden Kreisen sowohl des konservativ-katholischen Lagers wie evangelikaler Gruppierungen. Sie bedienten sich aber in der Öffentlichkeit fast ausschliesslich juristischer Argumente, weil sie einsahen, dass mit religiösen Überzeugungen allein ein politischer Abstimmungskampf nicht zu gewinnen ist.

In Diskussionen mit solchen Gegnern erlebten Lesben und Schwule immer wieder, dass sie sich anfänglich auf die oft wiederholten selben Argumente stützten: Ein Gesetz für eine so kleine Minderheit ist nicht vertretbar; es verletzt die absolute Stellung der Familie als Grundzelle des Staates und stellt den unbedingten Schutz der Ehe in Frage; alle wichtigen Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Paaren können auch ohne dieses Gesetz gelöst werden. Keines dieser Argumente ist jedoch juristisch stichhaltig, sie waren klar zu widerlegen und entpuppten sich eines nach dem anderen als Scheinargument. Sie taugten alle nichts und waren schliesslich als Irreführung des Stimmvolkes zu entlarven.

Am Ende solcher Diskussionen konnte den Gegnern quasi die Hand gereicht werden, indem man Verständnis für eine rein moralisch begründete Ablehnung signalisierte. Wohl denkbar sei: Das Gesetz verletze sittliches Gefühl und anerzogene, für den Einzelnen noch immer massgebende Tradition und stehe subjektiv empfundener "Ordnung" entgegen. Man könne solche Bedenken anerkennen, weil es ehrliche Äusserungen seien. Aber mit dem Wortlaut und Inhalt dieses Gesetzes hätten sie nichts zu tun. Und wer sich von Moral und sittlicher Ordnung getragen fühle, müsste gerade von diesem ethischen Fundament her andere Menschen mit völlig anderem Grundgefühl tolerieren und sogar akzeptieren. Das Sich-Einmischen in die anderen Menschen entsprechende Lebensart sei doch, das müssten auch sie ehrlicherweise zugeben, eine sittlich fragwürdige Sache.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, Oktober 2008