Aktionen von Pink Cross
Der Weg zur Gleichstellung
ab 1994
Gleiche Rechte für Lebensgemeinschaften
Wir greifen nur zwei der vielen Projekte und Aktionen aus der Geschichte von Pink Cross heraus, denn es geht hier nicht um Vollständigkeit, wohl aber um signifikante Beispiele.
Die Tätigkeit von Pink Cross fand und findet auch heute oft in separaten Arbeitsgruppen statt, die für eine bestimmte Aufgabe zuständig sind. Beispiele: "Arbeitswelt", COD (Coming-Out Day), "Aufklärung an Schulen/Schulprojekte", "Plattform Religion", Aids/Gesundheit, internationale Vernetzung. In den meisten Fällen wird mit anderen Gruppierungen zusammengearbeitet. Dazu Rolf Trechsel in einer Mail an Ernst Ostertag, 15. Mai 2008:
"Alle politischen Themen wurden in der Arbeitsgruppe Bundespolitik mit LOS (Lesbenorganisation Schweiz) und NETWORK (Verein schwuler Führungskräfte Schweiz) koordiniert. Diese Gruppe war enorm wichtig (und ist es noch heute). Sie war und ist massgeblich auch für das Lobbying und bei der Koordination der Grossveranstaltungen."
Die Petition "Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare" ist von einem eigens dafür geschaffenen Verein initiiert worden, den es schon vor der Gründung von Pink Cross gab. In ihm vertreten waren die Dachorganisation der Homosexuellen Arbeitsgruppen Schweiz, HACH (später Pink Cross) und die LOS. Ein überparteiliches Komitee gab der Petition Profil. Diesem Komitee gehörten viele Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an und von den politischen Parteien kam offizielle Unterstützung von der SP und den Grünen.
Das Schwulensekretariat von Pink Cross diente als Koordinationsstelle beim Sammeln der Unterschriften; die Petitionsbogen lagerten in seinen Räumen und wurden dort sortiert.
Der Petitionstext lautete:
- Die Unterzeichner fordern die schweizerische Bundesversammlung (beide Kammern des Parlaments, Nationalrat und Ständerat) auf, die rechtliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu beseitigen.
- Gleichgeschlechtliche Paare, deren Beziehung auf Dauer angelegt ist, sollen grundsätzlich die gleichen Rechte erlangen können wie heterosexuelle Paare durch Heirat. Insbesondere sollen das Aufenthaltsrecht für die ausländische Partnerin / den ausländischen Partner und die Gleichstellung im Krankheits- oder Todesfall gewährleistet werden.
Die Petition war mit 85'181 Unterschriften (74'194 aus der Deutschschweiz und dem Tessin, 10'987 aus der Romandie) die erfolgreichste des Jahres 1994. Die Sammelzeit dauerte vom 22. März bis 30. November.
Am 9. Januar 1995 konnte sie im Bundeshaus deponiert werden und davor gab es eine Pressekonferenz im Hotel Kreuz, Bern, mit zwei Referaten:
"Die Petition 'Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare' - ein durchschlagender Erfolg" von Barbara Brosi, Mitglied des Petitionskomitees und Sprecherin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS)
und, in Übersetzung:
"Für die gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare im Internationalen Jahr der Toleranz" von Yves de Matteis, Genf, Mitglied des Petitionskomitees und des Vorstandes von Pink Cross.
Die von Rolf Trechsel zusammengestellte Pressemappe enthielt u.a. als Hintergrundinformation je ein Dossier "Die rechtliche Situation in der Schweiz" und "Der Schutz gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in Europa". Aus dem Pressetext:
"Petitionsrekord von Lesben und Schwulen.
Eine überlebensgrosse Justitia schmückte am Montag den Platz vor dem Westflügel des Bundeshauses. In den Waagschalen der Unbestechlichen befinden sich auf der einen Seite Figuren von gleich-, auf der anderen Seite von ungleichgeschlechtlichen Paaren - im Gleichgewicht. 'Die Statue soll die Gleichwertigkeit von lesbischen und schwulen mit heterosexuellen Partnerschaften aufzeigen', erklärten die Initiantinnen und Initianten am Montag anlässlich der Übergabe der Petition (…).
'Es ist eines der fundamentalsten Bedürfnisse eines jeden Menschen, zu lieben und geliebt zu werden, ohne dass diese Liebe durch gesetzliche Schranken behindert wird', sagte Barbara Brosi (…) an der Medienkonferenz. Mit der Petition sei es gelungen, weite Kreise der Bevölkerung für die Anliegen lesbischer und schwuler Partnerschaften zu interessieren und zu sensibilisieren, erklärte Brosi weiter. Den Hinweisen auf die konkreten Diskriminierungen zum Beispiel im Krankheits- oder Todesfall, beim Erb- oder AusländerInnenrecht, hätten sich nur wenige verschliessen können.
(…) Yves de Matteis (…): 'Wenn die Politikerinnen und Politiker in Zukunft untätig bleiben sollten, so wird dies nicht mehr aus Ignoranz geschehen, sondern aus Mangel an politischem Willen.' Die heutige Lücke im Rechtssystem sei 'sowohl aus juristischer Sicht wie auch aus Gründen elementarer Menschlichkeit nicht mehr zu akzeptieren'.
Die Petition (…) wurde von 19 Nationalrätinnen und Nationalräten aus allen grossen Parteien sowie von 200 prominenten Persönlichkeiten unterstützt. Offiziell hinter den Vorstoss hatte sich auch die Sozialdemokratische Partei der Schweiz sowie die 'Grünen' gestellt."
Da Parlament und zuständiger Bundesrat, Arnold Koller (CVP, AI, Justizdepartement) reglos blieben, kam es zu weiteren Demonstrationen. Am 6. Januar 1996 zur "Aktion Lange Bank" und am 17. August 1998 zur "Wecker-Aktion", bei der etliche Leute mit kleinen bis ganz grossen Wecker-Uhren sich beim Brunnen in der Bundesgasse (Bundeshaus) trafen, um den schlummernden Magistraten wie die schlafenden Parlamentarier aufzuwecken; natürlich eine gefundene Sache für die Medien.
Der Verein Fels an der Wecker-Demo
Zur "Langen Bank" hatte Pink Cross "den halben Bundesplatz" reservieren lassen und "diverse normale Bänke genommen und aneinandergereiht". Damit wollten die "paar Hundert Leute" an Ort deutlich machen, dass sie es nicht akzeptieren, wenn ihre Rechte auf die lange Bank geschoben werden. Hinter der Aktion vom 6. Januar 1996 standen das Komitee der Petition, Pink Cross und LOS. Im Pressetext, den Rolf Trechsel mir (Ernst Ostertag) zukommen liess, hiess es "Lesben und Schwule winken mit der Wartebank":
[1]
"Eine 40 Meter lange Bankreihe quer über den Bundesplatz: Mit dieser spektakulären Aktion machen am Samstag Lesben und Schwule darauf aufmerksam, dass sie genau ein Jahr nach Einreichung der Petition 'Gleiche Rechte (…)' noch immer ungeduldig auf die Behandlung ihres Vorstosses warten.
'Schiebt uns nicht auf die lange Bank'. Mit (…) einem ebenso langen Transparent setzen Lesben und Schwule (…) diesen Slogan um. Der 'Wink mit der Parkbank' gilt dem Parlament, das die vor einem Jahr mit 85'000 Unterschriften eingereichte Petition bisher noch nicht behandelt hat. Sie gilt aber auch dem Bundesrat, der vor eineinhalb Jahren in dieser Sache einen Bericht in Aussicht stellte. 'Bei unseren Forderungen handelt es sich um grundsätzliche, für die Mehrheit der Bevölkerung selbstverständliche Menschenrechte', betont Ruth Howald, Mitglied des Petitionskomitees und Präsidentin der LOS. (…) 'Jeder Monat mehr, in dem die bisherigen unmenschlichen Gesetze gelten, verursacht unnötiges Leid', sagt Howald weiter. Begleitet wird die Bank-Aktion von Darbietungen durch den Chor der schwulen Berner Sänger (schwubs), welche auf ihre Weise ihre Stimmen für die rechtliche Gleichstellung erheben.
(…) 'In den meisten anderen europäischen Ländern sind im letzten Jahr konkrete Schritte in Richtung Partnerschaftsrechte für Lesben und Schwule erfolgt - nur die Schweiz bewegt sich nicht', erklärt Rolf Trechsel vom Petitionskomitee und Sekretär (…) von Pink Cross. (…)"
Für Anti-Diskriminierung in der neuen Bundesverfassung
Am 29. Mai 1997 gaben Pink Cross und LOS (Lesbenorganisation Schweiz) eine Pressekonferenz zu ihrem Anliegen,
"Lesben und Schwule in guter Verfassung".
Am 31. Mai fand eine erste Grossdemonstration zum selben Thema statt: 6000 Personen versammelten sich auf dem Bundesplatz in Bern.
Im Pressespiegel der beiden Organisationen erschien eine Zusammenstellung von Stimmen aus diversen Zeitungen und Zeitschriften. Dort - vor allem in Artikeln vor der Demo - wird ersichtlich, in wie hohem Masse eine solche Aktion weite Kreise sensibilisierte und zum Nachdenken über "Probleme der Anderen" anregte.
Reaktionen vor der Demonstration:
Aus der Basler Zeitung:
[2]
"(…) Die beiden Organisationen begründen ihr Anliegen mit der von ihnen in Auftrag gegebenen Studie 'Toleriertes Unrecht - Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen in der Schweiz'. Diese kommt zum Schluss, dass eine Mehrheit von Schwulen und Lesben mindestens einmal im Leben Opfer von gewalttätigen Angriffen oder von Beschimpfungen sind. Ein Grossteil (…) erhalte wegen ihrer sexuellen Ausrichtung eine oder mehrere Stellen nicht, würden entlassen oder müssten die Stelle wechseln.
(…) Tatsächlich wurde das Anliegen in einem ersten Botschaftsentwurf zur Verfassungsreform auch berücksichtigt: 'In der Ämterkonsultation war der Begriff noch drin', sagte Trechsel. Der Bundesrat habe ihn aber wieder gekippt. (…)"
Der Zürcher Tages-Anzeiger brachte ein Interview, das Peter Haerle mit Barbara Brosi von der LOS (Lesbenorganisation Schweiz) geführt hatte:
[3]
"(…) Brosi: Viel hören wir auch die Aussage 'Was die in ihren eigenen vier Wänden machen, ist uns gleich'…
Haerle: ...aber das spricht doch für eine gewisse Liberalität…
Brosi: …das ist überhaupt nicht Liberalität. Das ist eine Scheintoleranz. Wenn Schwule und Lesben öffentlich zu sich stehen und gleich leben wollen wie andere Leute, dann wird das plötzlich nicht mehr toleriert. Dann sollen sie nach Hause, wo es niemand sieht. (…)
Haerle: Nun fehlt ja gerade die Kategorie der sexuellen Orientierung im Verfassungsentwurf. Geschlecht, Religion, Rasse, Sprache usw. sind dagegen als Kategorien erwähnt.
Brosi: Das erzürnt uns ja eben. (…) Die sexuelle Orientierung ist (…) ein genau so unabänderliches Merkmal wie das Geschlecht oder die Rasse. Indem er die sexuelle Ausrichtung anders behandelt, zeigt der Bundesrat, dass er die Menschenrechte einmal mehr, ein anderes Mal weniger ernst nimmt. Aber die Menschenrechte sind nicht teilbar. Entweder gelten sie für alle oder für niemanden.
Haerle: Was wollen Sie am Samstag den Schweizerinnen und Schweizern auf dem Bundesplatz zeigen?
Brosi: Wir wollen zeigen, dass wir ein Teil von ihnen sind, dass wir nicht am Rand, sondern mitten in der Gesellschaft stehen. Wir wollen zeigen, dass wir ihre Kinder sind, auch ihre Eltern und Freunde. Wir sind Nachbarinnen und Verkäuferinnen im Migros-Laden - ganz normale Leute. Und wir wollen die gleichen Rechte, nicht nur die gleichen Pflichten. Wir sind es wert, geachtet zu werden."
In der Wochenzeitung (WOZ) schrieb Sonja Matheson über "Keine Rechte in der Verfassung" und ihr Artikel war illustriert mit dem Bild eines Schwulenpaares samt Kind.
[4] Die Legende dazu: "Sollte die sexuelle Orientierung Einzug in den Diskriminierungsartikel der neuen Bundesverfassung finden, so befürchtet Bundesrat Koller die automatische Erlaubnis der Heirat von Gleichgeschlechtlichen. Was wäre daran schlecht?"
Eine Reportage mit Berichten von Betroffenen: "Prügel für Schwule, Hiebe für Lesben" brachte Michael Krobath in der Zweiwochen-Zeitschrift Beobachter, verbunden mit einem Hinweis auf Beratungsstellen für Opfer und auf die Demonstration vom 31. Mai 1997 in Bern:
[5]
"Es gibt Tage, an denen Urs. H. seine Unterlippe und sein Kinn nicht mehr spürt. Die Fühllosigkeit wird bleiben. Bis ans Lebensende.
Es geschah im August 1996. In einer warmen Nacht befand sich der 30-jährige Geschichtsstudent auf dem Heimweg. Plötzlich tauchen zwei Männer aus der Dunkelheit auf. Wortlos packt ihn der eine und schlägt ihm mit voller Wucht ins Gesicht. Urs taumelt zurück, sinkt zu Boden und erhält einen weiteren Schlag auf den Hinterkopf. Dann verschwinden die Männer im Dunkeln.
Resultat des Überfalls: ein doppelter Kieferbruch, bleibende Schäden.
Die Täter wollten kein Geld. Ihr Motiv war ein anderes. Sie bestraften Urs H. dafür, dass er Männer liebt. Ort des Verbrechens war ein Zürcher Park, der nach Einbruch der Nacht zum Schwulentreffpunkt wird.
Gewalt gegen männliche Homosexuelle gehört in der Schweiz zum Alltag. 'Die meisten kennen einen Betroffenen oder wurden selbst schon einmal tätlich angegriffen', erzählt Urs H. Nur in besonders brutalen Fällen erfährt die Öffentlichkeit davon. So etwa vom Überfall auf einen Schwulen, der 1989 in Basel von einer Gruppe von Jugendlichen bei lebendigem Leib angezündet und lebensgefährlich verletzt worden war.
Zu wie vielen Gewalttaten gegen Schwule es wirklich kommt, weiss niemand genau. Statistiken gibt es nicht. (…) 'Die Dunkelziffer ist hoch', sagt Karl Rössler von der Zürcher Beratungsstelle 'Männliche Opfer sexueller Gewalt'. 'Oft wird keine Anzeige erstattet. Die einen fürchten sich vor der Polizei, die anderen glauben nicht daran, dass die Täter je gefasst werden.' Auf Wunsch der Betroffenen begleitet Karl Rössler die Opfer zur Polizei, hilft ihnen bei Versicherungsfragen oder hört ihnen einfach zu. Rössler: 'Viele leiden jahrelang unter den Folgen der Gewalt. Sie ziehen sich zurück, können nicht mehr arbeiten.'
Dass die Angriffe gegen Schwule nicht nur im Schutz der Dunkelheit stattfinden, musste Reto L. erfahren. Als der 22-jährige Informatikstudent am Coming-out Tag (COD) vom 11. Oktober 1996 Handzettel verteilte, kam im Zürcher Niederdorf ein Passant auf ihn zu. 'Was macht ihr für Blödsinn, geht doch nach Hause', schimpfte dieser. 'Der ist aber spiessig', murmelte Reto zu seinem Freund. Der Passant hörte das und flippte aus. Mit der Stirn zertrümmerte er Retos Nase. Dann tauchte er in der Menge unter. Die Nase ist nach der Operation zwar wieder heil, die Angst ist aber geblieben. Reto getraut sich nicht mehr, in der Öffentlichkeit einen Mann zu umarmen. (…)"
Dem Bericht des Beobachters (Michael Krobath: "Prügel für Schwule, Hiebe für Lesben") war in einem Kasten beigefügt ein Interview mit Professor Rauchfleisch unter dem Titel "Udo Rauchfleisch, Psychologieprofessor an der Universität Basel, spricht über die Gewalt an Homosexuellen":
"Beobachter: Welche Menschen werden gegen Homosexuelle gewalttätig?
U.R.: Ein typisches Täterprofil gibt es nicht. In der Regel sind es aber junge Männer. Ein Teil bekämpft mit solchen Taten die eigene latente Homosexualität. Ganz generell habe ich aber festgestellt, dass Ohnmacht und der Wunsch, Macht auszuüben, die Hauptmotive darstellen. Die Täter erleben sich als ausserordentlich hilflos und wollen endlich einmal in der Position des Mächtigeren sein. Dazu suchen sie sich Opfer, die schwächer sind. Ausserdem können sie damit rechnen, ungestraft zu bleiben, da 80% der Überfälle nicht angezeigt werden. (…)
Beobachter: Was muss geschehen, damit solche Gewalt aufhört?
U.R.: Es braucht vor allem Aufklärung. Die Medien müssen deutlich sagen, dass Homosexualität weder Sünde noch Krankheit ist. Ausserdem braucht es die öffentliche Anerkennung. Ich meine damit die Aufnahme der homosexuellen Orientierung in die Bundesverfassung sowie die rechtliche und kirchliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Das wäre ein deutliches Signal an potentielle Täter."
Reaktionen nach der Demonstration:
Der Sonntags-Blick titelte:
[6] "So bunte Demos sieht das Bundeshaus selten" und zeigte auf einer der Illustrationen drei grotesk aufgetakelte "Damen" neben Daniel Hartmann mit seinem provokativen Transparent "Tunten in den Bundesrat!". Aus dem Text:
"Rund 6000 Schwule und Lesben trafen sich auf dem Bundesplatz in Bern. Die zum Teil pfiffig-frech gestylten Pärchen entlockten neugierigen Passanten manche Lacher.
Doch der Anlass war ernster Natur: Lesben und Schwule demonstrierten für einen Diskriminierungsschutz in der Bundesverfassung.
Nationalrätin Verena Grendelmeier (LdU, ZH) brachte das Anliegen auf den Punkt: 'Sexualität ist ein Bestandteil des Lebens und muss von jedem so gelebt werden können, wie er sie empfindet. Ich finde es unglaublich, dass man 1997 noch darüber diskutieren muss. Es geht die Gesellschaft nichts an, was jemand mit wem unter der Bettdecke macht. Deshalb setzte ich mich vehement dafür ein, dass im Rahmen der Bundesverfassungsreform aus dem Artikel 7 ein Anti-Diskriminierungsartikel geschaffen wird.' "
Die Berner Zeitung berichtete u.a.:
[7]
"Nicht der oder die Homosexuelle sei pervers, sondern deren Verfolgung und Diskriminierung, sagte Nationalrätin Verena Grendelmeier als 'Vertreterin der heterosexuellen Mehrheit', wie sie betonte. (…) Schwule Chöre sowie weitere kulturelle Darbietungen rahmten die Reden ein. Nach der Kundgebung standen in verschiedenen Lokalen der Stadt Bern Feste bis in die frühen Morgenstunden auf dem Programm."
Im Zürcher Tages-Anzeiger hiess es ergänzend:
"Der Winterthurer Politiker Adrian Ramsauer sorgte mit einer exzellenten Koller-Parodie (Justizminister Arnold Koller) für Gelächter, der schwule Männerchor 'schmaz' sang von Liebe, Frühling und toten Freunden."
Und die Berner Tagwacht setzte unter ein Bild von Teilnehmern den Satz:
"Szene von der Schwulendemo in Bern: 'Nicht nur die Tessiner und Rätoromanen sind eine Bereicherung für die Schweiz'."
Im Januar/Februar 1998 startete Pink Cross eine Postkartenaktion, die zunächst an alle Mitglieder des Parlaments ging und dann breiter gestreut wurde. Auf den Ansichtskarten waren beispielsweise die Fotos eines Männer- oder Frauenpaares mit Eltern oder Elternteil abgebildet (alle auf der Rückseite mit vollen Namen vermerkt) und es stand immer auch ein treffender Ausspruch dabei. Etwa eine Mutter mit Sohn und dessen Freund: "Et si votre fils vous présentait un beau-fils?" (Und wenn Ihnen der Sohn einen Schwiegersohn präsentiert?)
Im März 1998 erschienen in sechs grossen Tageszeitungen des Landes ganzseitige Inserate mit 921 Unterschriften für einen Schutzartikel in der Verfassung.
Die unermüdliche politische Überzeugungs- und Lobbyingarbeit durch die nationalen Organisationen Pink Cross, LOS (Lesbenorganisation Schweiz) und Network (Verein schwuler Führungskräfte Schweiz) trugen schliesslich dazu bei, dass die "sexuelle Orientierung" zwar nicht aufgenommen, jedoch mit dem Begriff "Lebensform" umschrieben und definiert im Artikel 8, Absatz 2 der neuen Bundesverfassung eingetragen wurde.
Die Verfassung ist 1999 in Kraft getreten.
In der Folge zeigte sich aber, dass "Lebensform" doch nicht den gewünschten Schutz bietet. Der Kampf um einen wirksamen Antidiskriminierungsartikel in Bezug auf die sexuelle Orientierung (analog zum Antirassismus-Artikel) ist dringend und muss neu lanciert werden.
Ein entscheidender Beitrag zur Anerkennung homosexueller Nazi-Opfer
Pink Cross wollte beim Schweizer Holocaust-Fonds mitmachen, denn es sollten auch bedürftige homosexuelle Nazi-Opfer anerkannt und entschädigt werden. Beat Wagner, als Präsident zurückgetreten, nahm sich nun im Namen von Pink Cross dieser neuen Aufgabe an. Bald fragte der 1997 von der Internationalen Goldkonferenz gegründete Internationale Holocaust -Fonds an, ob Pink Cross auch dort als Interessevertreter von schwulen Nazi-Opfern mitwirken könnte. Dieses Mandat wurde Pink Cross als weltweit einziger Schwulenorganisation übertragen.
Auf der Website berichtet Pink Cross sehr knapp über die Tätigkeit:
"Auf Antrag von Pink Cross wird am 21. Januar 1998 erstmals ein schwuler Überlebender des Holocaust durch den Holocaust-Fonds mit 2000 Franken unterstützt und Schwule somit als Opfergruppe anerkannt. Sieben weitere folgen im Verlauf des Jahres. Eine Spendenaktion von Pink Cross bringt über 13'000 Franken ein, welche an die Holocaust-Opfer verteilt werden."
[8]
aK anderschume/Kontiki vom April/Mai 1998 brachte dazu einen Aufruf von René Hornung, "Gesucht: Schwule bedürftige Holocaustopfer, erstmals zahlt der Schweizer Holocaust-Fonds zwei schwulen Opfern Gelder aus":
[9]
"Bescheidene je 2000 Franken aus dem Schweizer Holocaust-Fonds und weitere 500 Franken aus der Pink Cross-Kasse bekommen die ersten zwei schwulen Holocaust-Opfer. Die beiden Berechtigten sind relativ berühmt: Der aus dem Elsass stammende und heute in Toulouse lebende Pierre Seel, sowie ein Überlebender aus Warschau, dessen Biografie in Lutz van Dijks Buch nachgezeichnet wird: 'Ein erfülltes Leben - trotzdem, Erinnerungen Homosexueller 1933-1945', 1992 bei Rororo Mann.
'Die Auszahlungen waren im Fonds keine Sekunde umstritten', schildert Pink Cross Expräsident Beat Wagner die erfreuliche Akzeptanz im international zusammengesetzten Gremium. (…) Die ersten zwei Berechtigten hatte Pink Cross selber gesucht. (…) Erst ein gutes Dutzend Schwule haben bisher Wiedergutmachung aus Deutschland bekommen. (…) Bei den Kontakten helfen inzwischen die Fachleute des 'Schwulen Museums' in Berlin und die Kölner Beratungsstelle für Opfer der Naziverfolgung. (…) Gemeinsam (mit anderen schwul-lesbischen Organisationen und Historikern der Gedenkausstellung über Schwule im KZ Sachsenhausen bei Berlin) will man sich in einer 'Pink Triangle Coalition' um die Hilfe für schwule Holocaust-Opfer einsetzen.
(…) Nicht nur der Schweizer Holocaust-Fonds, auch der an der Internationalen Goldkonferenz Ende letzten Jahres gegründete Fonds zugunsten der Nazi-Opfer stellt nun Mittel bereit. Daraus ist nicht nur direkte Personenhilfe möglich, sondern auch Projektunterstützung. Pink Cross ist (…) als einzige schwule Organisation angefragt worden, auch in diesem Fonds als Interessenvertreter von einst verfolgten Schwulen mitzumachen.
(…) Neben der Koordination der konkreten Personenhilfe möchte die 'Pink Triangle Coalition' aber auch dafür sorgen, dass die Erinnerung an die damalige systematische Verfolgung wach gehalten wird. Nicht nur das Naziregime, auch andere Staaten verfolgten und verfolgen Schwule - Rumänien bis heute. 'Der Bewusstseinsbildungs-Prozess muss weitergehen', fordert deshalb Beat Wagner, auch in der Schweiz, wo es zwar lange her ist, dass Hexen und Schwule auf dem Scheiterhaufen landeten, wo aber auch heute noch Schwule (…) Opfer von gezielten Angriffen werden."
1996 erschien die Autobiografie "Ich, Pierre Seel, deportiert und vergessen" in deutscher Sprache. Es gelang über Pink Cross, den Autor für eine Tournee von Lesungen in der deutschsprachigen Schweiz zu gewinnen. Das hatte Dialogai schon 1995 in Genf getan. Pierre Seel las im November 1998 in Zürich, Bern und Basel. Mit dem Überschuss der dabei erhaltenen freiwilligen Beträge eröffnete Pink Cross eine eigene Spendenaktion, die schliesslich eine Summe von 13'000 Franken ergab. Das Geld konnte in den folgenden Jahren an schwule Holocaust-Opfer verteilt werden.
Beat Wagner überliess mir (Ernst Ostertag) im Jahr 2002 die Kopie seines Briefes, den er am 27. Februar 2000 an die Generalsekretärin des Schweizer Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust / Shoa gerichtet hatte. Als "Delegierter von Pink Cross für humanitäre Angelegenheiten" hatte er dieses Schreiben in zwei Teilen verfasst: 1. Zusatz zur "ersten Bilanz" und 2. "Schlussbilanz".
Aus dem ersten Teil:
"Zur 'ersten Bilanz' vom 17. Dezember 1999 scheint mir ein Punkt wesentlich: Der Bundesrat hat mit der Formulierung der Verordnung und der Zweckbestimmung des Fonds festgelegt, dass alle Opferkategorien gleich behandelt werden sollten, und das wurde vom Fonds in seiner Arbeit auch ohne Diskussion durchgeführt. Die Schweiz hat damit im internationalen Vergleich einen Massstab gesetzt, der nicht nur 'vergessenen Opfern' zu Gleichbehandlung und in manchem Fall zur erstmaligen Anerkennung als Opfer der NS Verfolgung verhalf, sondern auch - beispielsweise bei der Schaffung des Internationalen Fonds für Opfer der NS Verfolgung oder im Zusammenhang mit der Verwendung der Vergleichszahlung im Fall der Sammelklagen gegen Schweizer Grossbanken - Nachahmung fand und in der Öffentlichkeit die Tatsache in Erinnerung rief, dass das Nazi-Regime nicht nur die bekannten grossen Opfergruppen, sondern aus gleichen Motiven heraus eine Reihe weiterer Gruppen systematisch verfolgte. Dies ist - gerade wenn man die Behandlung dieser weiteren Gruppen durch die Bundesrepublik Deutschland betrachtet - von grosser Bedeutung und verdiente es meines Erachtens in einer Schlussbilanz festgehalten zu werden. Die Schweiz braucht in dieser Hinsicht ihr Verdienst keineswegs klein zu schreiben. Ich hielte es für richtig, dies in einer Schlussbilanz zu erwähnen. (Wenn es in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit gibt, auf Seite 2 anzufügen, dass am 17. und 24. März 1998 die ersten Zahlungen an homosexuelle Opfer der NS Verfolgung erfolgten, würde ich dies natürlich auch begrüssen.)"
Aus dem zweiten Teil "Schlussbilanz - Berücksichtigung homosexueller Opfer der NS Verfolgung durch den Fonds":
"Der Fonds hat neun Überlebende unterstützt, die auf Grund ihrer Homosexualität in verschiedener Dauer - zwischen sechs Monaten und neun Jahren - und verschiedener Form - Haft im Konzentrationslager, Zuchthaus, Arbeitslager, Zwangskastration - Opfer der NS Verfolgung geworden waren und die in prekären Verhältnissen und zum Teil mit schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung leben. Zwei davon sind kurz nach der Übermittlung der Unterstützung verstorben. Sechs dieser Personen leben bzw. lebten in Deutschland, je eine in Österreich, Polen und Frankreich. Für acht dieser Überlebenden bedeutete die Unterstützung (…) die erstmalige Anerkennung als Opfer der NS Verfolgung und für die meisten war es die erstmalige Unterstützung in diesem Zusammenhang.
Die Anerkennung im moralischen Sinn, auch wenn sie keine rechtliche Wirkung hat, ist von grosser Bedeutung, weil homosexuelle Überlebende lange Zeit - und in der breiten Öffentlichkeit weiterhin - meist nicht als Opfer von NS Unrecht betrachtet wurden und werden. Die (…) Unterstützten (…) haben denn auch nie eine Entschädigung für das erlittene Unrecht erhalten. Ein einziger von ihnen tritt mit realem Namen in der Öffentlichkeit in Erscheinung, die anderen leben versteckt, ohne Anerkennung und ohne Unterstützung durch irgendwelche Interessengruppen. Gründe dafür sind die fortdauernde gesellschaftliche Ächtung von Homosexualität und der Umstand, dass der vom Nazi-Regime (…) verschärfte
§175 in Deutschland bis 1969 galt und durchgesetzt wurde. Der Vertreter von Pink Cross (…) im Beirat des Fonds konnte die Gesuche für die acht im Versteckten (…) Lebenden nur dank Vermittlung von mit ihnen bekannten Gewährspersonen erstellen. Dass diese Gesuche diskussionslos (…) genehmigt wurden, hat eine Parallele einzig in der Tätigkeit des Österreichischen Nationalfonds für vergessene NS-Opfer, es ist ansonsten bisher einzigartig.
Die Unterstützung dieser Personen (…) bzw. die Wahl eines Vertreters ihrer Interessen in den Beirat hatte Folgewirkungen. Die Aktion des Fonds fand in der schweizerischen Öffentlichkeit eine derartige Resonanz, dass durch private Spenden aus der Schweiz die finanzielle Hilfe (…) mehr als verdoppelt werden konnte. Bei der Schaffung des International Nazi Persecutees' Relief Fund anlässlich der Londoner Gold-Konferenz wurde Pink Cross als einzige Vertretung von Interessen homosexueller Opfer (…) in die Liste der zur Verteilung der Fondsmittel befugten Organisationen aufgenommen. Dies hatte zur Folge, dass die Administration der USA die Unterstützung der Überlebenden mit je 3000 US$ sowie die Mitfinanzierung von Projekten zugesagt hat. Entscheide anderer Regierungen, die zum Internationalen Fonds beigetragen haben, stehen noch aus."
Ernst Ostertag, Mai 2008



