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Referendum - Abstimmung

1991/1992

Rasch hatten sich die Gegner des revidierten Sexualstrafrechts formiert. Sie setzten zum Referendum an und brachten es zustande. Nun hiess es: Sich erneut zusammenschliessen und kämpfen. Die Abstimmung musste gewonnen werden; es ging um alles oder nichts.

Die Zeit war knapp. Man stand im Herbst 1991 und der Urnengang fiel vermutlich auf den Mai 1992.

Die Revision des StGB (Eidgenössisches Strafgesetzbuch) betraf auch anderes als Homosexuellen-Artikel. Daher entstand eine Befürworter-Front aus einem breiten Spektrum politischer Parteien. Ihre Stärke waren die durchweg sachlichen Argumente.

Die Homosexuellen ihrerseits gründeten einen Abstimmungsverein, der sich mit dem Komitee der bejahenden Kräfte verband. Aus taktischen Gründen operierten sie jedoch aus dem Hintergrund. Den Gegnern sollte keine Chance geboten werden, ihre Kampagne zu emotionalisieren - etwa als Kreuzzug gegen Unsittlichkeit. Darauf warteten sie nur.

Die Lage war gespannt, doch man war recht zuversichtlich.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnst Ostertag, Oktober 2011