Mögliche Ergänzungen zur Schweizer Schwulengeschichte
Anfänglich ging es uns beiden, Ernst Ostertag und Röbi Rapp, darum, die Frage zu stellen: Warum ist homosexuelles Verhalten in der westlichen Kultur so fundamental verpönt? Auf diesem Hintergrund wollten wir dann die Entstehung des KREIS und dessen Wirken aufzeichnen. Als Zeitzeugen fühlten wir uns den Pionieren verpflichtet, weil wir sie persönlich kannten oder viel Persönliches über sie direkt erfahren haben. Ursprünglich wollten wir unser Werk mit dem Ende des KREIS abschliessen.
Dann aber erlebten wir hautnah die Entwicklung bis zu den Partnerschaftsgesetzen und erkannten das als Erfüllung dessen, wofür die Pioniere und ihre Nachfolger sich eingesetzt und auch in vielen Fällen aufgeopfert hatten. So entschlossen wir uns zur Fortsetzung.
Doch damit wurde das Ganze in geplanter Buchform unpublizierbar, weil es mit 1200 Manuskriptseiten zu umfangreich war, obwohl wir bewusst auf die Schilderung vieler wichtiger Fakten verzichtet hatten. Unser Werk zeichnet die grossen Linien der Schwulengeschichte in der Schweiz, vor allem das politische Wirken und die schwule Bürgerrechts-Emanzipation. Dass es noch zusätzliche Themen gibt, die man auch berücksichtigen könnte, ist uns bewusst. Dazu gehören so manche andere Menschen und Gruppierungen mit ihren wichtigen Funktionen und Einsätzen.
Jetzt, wo wir eine Website haben, könnten wir das Weggelassene aufarbeiten. Doch wir sind in den acht Jahren Recherchieren, Sortieren und Niederschreiben samt Sammeln von möglichen Illustrationen nicht jünger geworden. Wir sind jetzt beide 79 und merken das schmerzlich mit dem Nachlassen der Kräfte. Wir übergeben unser Lebenswerk der Öffentlichkeit und sind glücklich, diesen Tag noch erleben zu dürfen. Ergänzungen, die wir nicht unbedingt als Berichtigungen sehen, da jeder seine Sichtweise aus eigenem Erfahrungshintergrund mit sich bringt, diese sind in kommenden Monaten und Jahren stets willkommen, wenn sie seriös das Vergangene ins Licht zu rücken vermögen.
Todesurteile gegen Schwule in der Schweiz
Nebst der Verbrennung in Zürich ist ein Urteil in Schaffhausen 1538 und in Appenzell 1782 bekannt. Es gibt sicher noch mehr. Aber wo und in welchen Archiven sind sie zu finden? Gerne ergänzen wir diese Liste, wenn jemand solche Urteile in den diversen Archiven der Schweiz entdeckt.
Die strafrechtliche Situation vor dem einheitlichen Schweizer Strafgesetzbuch StGB
Mit der französischen Revolution und der Besetzung der Schweiz durch die napoleonischen Truppen galt ab 1803 auch hierzulande der «Code Napoléon», welcher keine Strafbestimmungen für homosexuelle Akte kannte. Mit der teilweisen Restaurierung der «alten Ordnung» ab 1815 wurden Strafbestimmungen wieder eingeführt. Aber nicht in allen Kantonen und nicht überall waren die Bestimmungen gleich. In Basel-Stadt wurden die Strafparagrafen 1919 wieder abgeschafft. In welchen Kantonen waren sie besonders streng gefasst? Mit welchen Argumenten? – Dies zu wissen wäre ein besonders interessantes Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte – und der Schwulengeschichte.
War es üblich, «notorische» Schwule abzuschieben, wie man das mit «armen» Familien machte, denen man die Überfahrt nach Amerika bezahlte? Argentinien und Italien beispielsweise kannte nie Strafbestimmungen gegen Schwule. Gab es Versuche, alleinstehende Männer mit einschlägigen Strafen dorthin auszuschaffen? Wie sahen die Gerichtsurteile und Strafbegründungen aus, aufgrund derer verurteilt wurde? Ein Versuch von Abschiebung ist dokumentiert im Kapitel «Jacob Rudolf Forster».
Und wie viele wurden zwangskastriert? Mit welchen Begründungen? Dazu gibt das Kapitel «Homosexuelle sterilisieren, kastrieren, in den Freitod treiben» gewisse Hinweise mit der Feststellung, dass Kastrationen bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts legal vorgenommen wurden.
Die Zeitschrift Der Kreis und sein vereinsähnlicher Abonnentenzirkel KREIS
Mitten im Krieg, wo alles rationiert war, konnte die Zeitschrift ein erstaunliches Wachstum aufweisen. Woher kam die Zuteilung für das Papier? Gab es eine wohlwollende, ja schützende Hand in Bern oder Zürich, welche dies ermöglichte? War Der Kreis ein Mosaikstein der geistigen Landesverteidigung? Oder hat ein Abonnent, der in der Rationierungsbehörde sass, die Zuteilung ermöglicht? Oder hatte jemand einen grossen Vorrat an Papier, das er dem Kreis zukommen liess? Das zu wissen wäre ein interessanter Aspekt zur Geschichte der Schweiz im zweiten Weltkrieg und zur Schwulengeschichte.
Ergänzungen – Änderungen
Gerne nehmen wir Ergänzungen, Änderungen und Anregungen sowie historisch relevantes Material, wie Fotos, Briefe, Bücher, Artikel, usw. entgegen. Siehe auch Webpage
"Historisches Material".
Wir versuchen das erhaltene Material, falls es sich eignet, so bald wie möglich an geeigneter Stelle in das Werk zu integrieren.
Dem Website Team ist es ein Anliegen und eine Verpflichtung den Autoren gegenüber, dass das publizierte Werk nicht an Qualität, Fundiertheit, Anstand und Respekt sowie nicht an Struktur verliert. Zudem hat das Team vor einer Publikation auch allfällige Urherberrechte und Persönlichkeitsrechte zu prüfen und nimmt auch Rücksprache mit den Autoren. Da auch die personellen und finanziellen Resourcen beschränkt sind und viel Arbeit auch durch ehrenamtliche Tätigkeit erledigt wird, bitten wir Sie um Geduld und etwas Nachsicht, wenn Ihr Input nicht umgehend auf der Website erscheint.
Damit die Anpassungen möglichst effizient verarbeitet werden können, haben wir ein Formular erstellt. Wir bitten Sie die Felder möglichst vollständig auszufüllen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
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