2002/2003

Debatten im Parlament

In seinem Referat vom 22. Juni 2007 fuhr Nationalrat Claude Janiak fort:

"[...] Unter der Ägide von Ruth Metzler hat der Bundesrat die Botschaft [...] am 29.11.02 verabschiedet. Am 24. Juni 2003 [...] fand die Eintretensdebatte in der Rechtskommission des Nationalrats statt. [...] Meine Fraktion (SP) hatte mich für dieses Geschäft in die Rechtskommission delegiert [...] als Ersatz für eine Kollegin. Mein Eintretensvotum war vorbereitet. Nur kam ich nicht dazu, [...] ich blieb im Cisalpino auf dem Weg nach Bern in Sissach (BL) stecken. Als ich endlich eintraf [...] wurde immerhin noch beschlossen, vor der Detailberatung Befürworter und Gegner der Adoption und der Fortpflanzungstechnologien anzuhören.

[...] Am 26. August 2003 wurde die Detailberatung durchgeführt. Hauptsächlich über die Adoption wurde debattiert und gestritten. Auch die Stiefkindadoption wurde abgelehnt. In der Schlussabstimmung stimmten 12 Kommissionsmitglieder für und 1 Mitglied dagegen, 3 enthielten sich der Stimme. [...] Erst in der Wintersession 2003 beriet der Nationalrat den Gesetzesentwurf.

Bundesrätin Metzler engagierte sich am 2./3.Dezember im Nationalrat stark für das Gesetz, kurz bevor sie (leider) nicht wiedergewählt wurde. Es gab Nichteintretens- und Rückweisungsanträge konservativer Kreise, die aber chancenlos blieben, ungeachtet emotionaler Reden und ermahnender Appelle der Gegner. Im weiteren Verlauf standen vor allem die Frage des Status der ausländischen Partnerin oder des Partners und die Frage der Adoption und der fortpflanzungsmedizinischen Verfahren für Paare in einer eingetragenen Partnerschaft im Mittelpunkt. Es setzte sich das Verbot der Adoption und der medizinisch assistierten Fortpflanzung durch. Anträge, wenigstens die Stiefkindadoption vorzusehen, scheiterten, wenn auch relativ knapp. Im übrigen stimmte eine komfortable Mehrheit dem Gesetz zu.

In der Sommersession 2004 behandelte der Ständerat das Gesetz am 3. Juni und stimmte ihm mit 25 Stimmen einstimmig zu (bei allerdings vielen Abwesenden). Eine einzige Änderung wurde angebracht, [...]. Am 8. Juni 2004 bereinigte die Rechtskommission des Nationalrats diese Differenz zum Ständerat und schloss sich ihm an. Damit stand der Schlussabstimmung am letzten Tag der Sommersession, dem 18. Juni 2004, nichts mehr entgegen. Das Resultat war erfreulich:

Nationalrat:       112 : 51 (16 Enthaltungen)

Ständerat:         33 : 5 (4 Enthaltungen)

Der Rest ist Euch bekannt: Referendum, Abstimmungskampf, Sieg (5. Juni 2005), Inkrafttreten (1. Januar 2007).

Ich bin stolz, sagen zu können, dass das Parlament für einmal die gesellschaftliche Entwicklung schnell erkannt und in vergleichsweise kurzer Zeit legiferiert hat. Ich bin überzeugt, dass man Errungenschaften nie als für alle Zeit gegeben betrachten darf. Andererseits ist es zum guten Glück auch schwierig, solche Errungenschaften rückgängig machen zu wollen. Es wird von uns Forderungen bezüglich der Adoption geben. Aber es wird auch Versuche geben, alles wieder in Frage zu stellen, beispielsweise wenn sich erweisen sollte, dass der neue Zivilstand kein Renner ist. Man muss auf der Hut bleiben und das politische Bewusstsein nicht beiseite legen."

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Ernst Ostertag, Oktober 2008