Newsletter 102

Juli 2018

Diese Ausgabe enthält folgende Themen:

  • Der Volksentscheid vor 80 Jahren: Ein (fast) liberales Strafgesetzbuch für die Schweiz
  • Erfolgreiches Crowdfunding: Die Emanzipationsgeschichte der Schwulen in der Schweiz bleibt frei zugänglich!
  • Röbi & Ernst auf TV SRF: Seit 62 Jahren Liebe und Engagement

   

Der Volksentscheid vor 80 Jahren: Ein (fast) liberales Strafgesetzbuch für die Schweiz

eos. Es ging 1938 um das erste Strafgesetzbuch (StGB) der Eidgenossenschaft, ein Werk aus der liberalen, vom Humanismus geprägten Einsicht, dass ein Staat für seinen Zusammenhalt und seine wirtschaftliche Entwicklung ein überall geltendes Strafrecht braucht, das nicht auf moralischen Wertungen, sondern auf juristisch einwandfreien Grundsätzen basiert. 

Bereits 1893 gab es einen ersten Vorentwurf. Drei Expertenkommissionen später lag 1918 ein Entwurf des Bundesrats vor. Was die Frage der Homosexualität betrifft, stützte man sich auf Gutachten von Fachleuten (Ärzte, Psychiater), die darin keinen Fehler des Charakters, sondern einen Fehler der Natur erkannten und rieten, es sei für den Gesetzgeber richtiger, diese Frage stehen zu lassen; allerdings wären Dritte zu schützen, wenn sie darunter leiden könnten. 

Die Gegner des bundesrätlichen Entwurfs formierten sich sofort um die "moralischen" Neuerungen wie die Abschaffung der Todesstrafe, die Abtreibung sowie die Freigabe von Prostitution und Homosexualität. Sie sahen darin eine Bedrohung der fundamentalen christlichen Werte unseres Volkes. Zudem würde das einheitliche Strafgesetz den Föderalismus schwächen und zu einem Machtverlust vor allem der kleinen ländlichen und hauptsächlich katholischen Kantone führen. 

Elf Jahre lang diskutierten Befürworter und Gegner bis das Parlament 1929 (Nationalrat) und 1931 (Ständerat) an die entscheidende gesetzgeberische Arbeit gingen. Im Bereich Homosexualität war sie nur mit Konzessionen abzuschliessen: unterschiedliches Schutzalter (Männer 20, Frauen 18), "Verführung" wird bestraft, männliche Prostitution bleibt verboten (im Gegensatz zur weiblichen). Mit dem einseitigen Verbot der männlichen Prostitution und dem schwammigen Begriff der "Verführung" (bei Gleichgeschlechtlichen ab 16. Lebensjahr) wurde juristischer "Ermessenspielraum" geschaffen und für Schnüffelei, Denunziation, Erpressung Tür und Tor geöffnet. Das zerstörte in den fünfzig Jahren von der Inkraftsetzung des StGB bis zu seiner Revision 1992 zahllose Existenzen und auch Leben durch Suizid, von der sinnlosen Beschäftigung und teilweisen Degradierung der Justiz und Polizei ganz zu schweigen.

Trotz der Konzessionen kam das Referendum gegen das Gesetz zustande. Da es bei der Abstimmung vom 3. Juli 1938 um ein Gesetz ging, war nur ein Stimmen- und kein Ständemehr nötig. Das war die Chance. Bei einer Stimmbeteiligung von 57% (nur Männer hatten das Stimmrecht) ergab sich eine Ja-Mehrheit von 53,5%. Nein stimmten 14 Kantone, während 11 bejahten. Zürich und Bern (zu dem damals noch der Kanton Jura gehörte) befürworteten die Vorlage mit 73% besonders deutlich, gefolgt von Schaffhausen, Basel-Land, Basel-Stadt, Thurgau und Appenzell-Ausserrhoden mit über 60%. Auch Solothurn, Glarus, Aargau und Luzern stimmten knapp zu. Mit 80% Nein-Stimmen stach Appenzell-Innerrhoden heraus, gefolgt von anderen katholischen Kantonen wie Ob- und Nidwalden, Freiburg, Schwyz und Wallis. Genf lehnte mit fast 63% ab. In diesem Kanton galt noch der Code Napoleon, worin "moralische" Begriffe wie Homosexualität bewusst unerwähnt blieben. Das neue StGB war somit ein wesentlicher Rückschritt. 

Viele der unterlegenen Kantone zögerten die Anpassung ihrer Gesetze über die normale Frist hinaus. Schliesslich konnte das StGB per 1. Januar 1942 in Kraft treten, fast 50 Jahre nach Arbeitsbeginn der ersten Expertenkommission. Und es dauerte nochmals 50 Jahre bis zur Ausmerzung der juristisch nicht einwandfreien Kompromisse. Das geschah anlässlich der Revision von 1992.  Es kam erneut zu einem  Referendum. Diesmal (nun waren auch die Frauen dabei) unterlagen die Gegner in der Volksabstimmung überaus deutlich: gegen 73% Ja-Stimmen.

Mehr zur Entstehungsgeschichte des ersten StGB hier und in den Folge-Kapiteln:

Das liberale Strafgesetz

Erfolgreiches Crowdfunding: Die Emanzipationsgeschichte der Schwulen in der Schweiz bleibt frei zugänglich!

cdg. Mit einem Crowdfunding-Projekt hat der Verein schwulengeschichte.ch für den Unterhalt und technischen Betrieb der Website 5'100 Franken gesammelt.

Ziel der Crowdfunding-Aktion war es, in 30 Tagen 5'000 Franken zusammenzubringen. Nach der ersten Woche waren bereits 57% der Summe erreicht, nach 20 Tagen waren es 89% und am 30. Tag der Sammelaktion wurde das Ziel mit 36 Beiträgen und der Gesamtsumme von 5'100 Franken erreicht.  

"Wir fieberten bis zum Schluss und waren unsicher, ob wir den Betrag zusammenbringen würden. Umso freudiger sind wir über die Erkenntnis, einmal mehr auf eine solide Basis von Unterstützern zählen zu dürfen", freut sich der Vorstand.

Grundfinanziert wird der Verein durch Mitgliederbeiträge und private Spenden. Es war das erste Mal, dass der Verein den Kanal eines Crowdfundings nutzte. Durch den Erfolg der Aktion sind die Unterhaltskosten für ein Jahr gesichert und die Emanzipationsgeschichte der Schwulen in der Schweiz bleibt weiterhin einer breiten Öffentlichkeit frei zugänglich.

Link zum Crowdfunding: 

Röbi & Ernst auf TV SRF: Seit 62 Jahren Liebe und Engagement

Röbi Rapp und Ernst Ostertag erzählen in der Serie "Amore Fantastico" darüber, wie sie sich kennenlernten, was sie aneinander schätzen und wie sie sich nach all den Jahrzehnten immer wieder auf einander freuen.

Amore Fantastico: Das Geheimnis langer Lieben