1985
Aus den Statuten
...der AHS
Art 2: Zweck.
"Die AHS ist eine gesamtschweizerische Koordinationsstelle der Bestrebungen verschiedener an der Bekämpfung von Aids interessierter Gruppen. Sie beschäftigt sich mit Aids in sozialer, politischer und medizinischer Hinsicht. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral."
Art 3:
"Zur Erreichung ihrer Ziele dienen der AHS folgende Mittel:
- Veröffentlichung von Informationsmaterial im eigenen Namen
- Information der Medien
- Kontakte zum BAG und zur Arbeitsgruppe der Schweizer Ärzte in Sachen Aids und zu anderen öffentlichen Stellen in der Schweiz
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, auch im Ausland
- Ermöglichung von Kontakten unter Aids-Patienten
- Weitere Aktivitäten, die dem Vereinszweck förderlich sind"
Art 4:
"Mitglieder der AHS sind an der Bekämpfung von Aids interessierte Organisationen (insbesondere die homosexuellen Arbeitsgruppen) und Einzelpersonen. [...]
Die Organisationen und Einzelmitglieder bilden die Aktivmitglieder der AHS mit vollem Stimm- und Wahlrecht, wobei jeder Organisation zwei Stimmen zustehen. [...] "
Art 5:
"Jedermann/frau, der die AHS unterstützen will, kann Passivmitglied werden. [...]"
"Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 2. Juni 1985 in Zürich genehmigt."
Ernst Ostertag, Februar 2008