1985

Aus den Statuten

...der AHS

Art 2: Zweck.

"Die AHS ist eine ge­samt­schwei­ze­ri­sche Ko­or­di­na­ti­ons­stel­le der Be­stre­bun­gen ver­schie­de­ner an der Be­kämp­fung von Aids in­ter­es­sier­ter Gruppen. Sie be­schäf­tigt sich mit Aids in sozialer, po­li­ti­scher und me­di­zi­ni­scher Hinsicht. Der Verein ist par­tei­po­li­tisch und kon­fes­sio­nell neutral."

Art 3:

"Zur Er­rei­chung ihrer Ziele dienen der AHS folgende Mittel:

  • Veröffentlichung von Informationsmaterial im eigenen Namen
  • Information der Medien
  • Kontakte zum BAG und zur Arbeitsgruppe der Schweizer Ärzte in Sachen Aids und zu anderen öffentlichen Stellen in der Schweiz
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, auch im Ausland
  • Ermöglichung von Kontakten unter Aids-Patienten
  • Weitere Aktivitäten, die dem Vereinszweck förderlich sind"

Art 4:

"Mit­glie­der der AHS sind an der Be­kämp­fung von Aids in­ter­es­sier­te Or­ga­ni­sa­tio­nen (ins­be­son­de­re die ho­mo­se­xu­el­len Ar­beits­grup­pen) und Ein­zel­per­so­nen. [...]

Die Or­ga­ni­sa­tio­nen und Ein­zel­mit­glie­der bilden die Ak­tiv­mit­glie­der der AHS mit vollem Stimm- und Wahl­recht, wobei jeder Or­ga­ni­sa­ti­on zwei Stimmen zustehen. [...] "

Art 5:

"Je­der­mann/​frau, der die AHS un­ter­stüt­zen will, kann Pas­siv­mit­glied werden. [...]"

"Diese Statuten wurden an der Grün­dungs­ver­samm­lung vom 2. Juni 1985 in Zürich ge­neh­migt."

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Ernst Ostertag, Februar 2008