1903
Zweite Expertenkommission
Zweite Expertenkommission und das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee Berlin (WhK) mit seiner Gruppe von schweizerischen Mitgliedern
1901 betreute der Bundesrat eine Zweite Expertenkommission mit der Weiterbearbeitung des neuen Strafgesetzes und der Vorschläge der ersten Kommission von 1896.
1903 veröffentlichte er diesen Vorentwurf. In der Fachwelt (und teilweise darüber hinaus) führte er u.a. zur Erweiterung der bereits begonnenen Auseinandersetzungen um die Ursachen der Homosexualität.
In diese Auseinandersetzungen gehörte wohl auch ein Vortrag des deutschen Literaten Max Kaufmann (1864-1916). Er hielt ihn am 4. Mai 1904 in Biel unter dem Titel "Die Menschen des Rätsels" (diesen Begriff hatte Ludwig Frey 1898 geprägt). Im Express, Stadtanzeiger von Biel, dem Seeland und deutschsprachigen Teilen des damals noch zum Kanton Bern gehörenden Jura, wurde dieser Vortrag in der Ausgabe vom 5. Mai (Nr.106, XV. Jahrgang) "eingehend und günstig besprochen". So stand es im "Monatsbericht des Wissenschaftlich-humanitären Komitees" Charlottenburg-Berlin vom 1. Juni 19041.
Im selben Monatsbericht (unter Punkt 13) finden sich weitere Nachrichten:
"Bekanntlich steht die Schweiz inmitten der Vorbereitungen zu einem einheitlichen Strafgesetzbuche und ist im Juni 1903 der erste diesbezügliche Entwurf der Expertenkommission erschienen. Darin hat der Homosexualitäts-Paragraph folgende Fassung erhalten: Art. 134. Der Mehrjährige, welcher mit einem Minderjährigen widernatürliche Unzucht begeht, wird mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft. Auf weitere Erkundigung von unserer Seite erhielten wir folgendes Antwortschreiben3:
'[...] dass in diesem Entwurf überall unter 'Minderjährigen' solche Personen beiderlei Geschlechts verstanden sind, welche das zwanzigste Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben. [...] Die Expertenkommission, welcher der Unterzeichnete [Otto Kronauer] im Jahre 1902/03 präsidierte, hat selbstverständlich die Literatur über Homosexualität2,4 u.s.w. gewürdigt, soweit ihr solche zugänglich war, und es wird dies auch in den weiteren Stadien der Gesetzesberatung geschehen. Die Publikationen des Wissenschaftlich-humanitären Komitees lagen uns allerdings bis anhin noch nicht vor.'
Danach wäre der sexuelle Verkehr von männlichen Personen nicht strafbar, wenn beide Beteiligte über 20 Jahre oder beide unter 20 Jahre alt sind."
Unter dem gleichen Punkt 13 des Berliner Monatsberichts vom 1. Juni 1904 folgte der Hinweis auf eine bereits zu dieser Zeit existierende schweizerische Gruppe von Mitgliedern des WhK:
"Eine Anzahl schweizerischer Mitglieder unseres Komitees hat sich entschlossen, ihre Abänderungsvorschläge in Bezug auf diesen recht willkürlich erscheinenden Entwurf für die zweite Expertenberatung und parlamentarische Debatte einzureichen und gleichzeitig die schweizerischen Gesetzgeber mit der einschlägigen Literatur u.s.w. zu versorgen, nachdem uns Mitteilung geworden ist, dass bei den bisherigen Beratungen die Publikationen unseres Wissenschaftlich-humanitären Komitees noch nicht vorgelegen hatten. Die Schweizer mögen diesbezügliche Wünsche und Geldbeträge zu diesem Zweck dem Komitee einsenden."
Im WhK-Monatsbericht Nr. 10 vom Oktober 1904 wurde unter Punkt 37 "von einem über die Schweizer Verhältnisse gut unterrichtetem Herrn" präzisiert, dass der zweite Entwurf von 1903 dazu diene, "damit das Publikum, die Juristen etc. ihre Anträge und Wünsche einsenden", so dass sie bei der Ausarbeitung eines dritten, definitiven Entwurfs verwendet werden könnten. Dieser gehe dann an den Bundesrat zur Prüfung und werde mit möglichen bundesrätlichen Änderungen an die gesetzgebende Bundesversammlung, also National- und Ständerat geschickt. Die Präzisierung schloss mit den Worten:
"Diese Sachlage hat deshalb eine besondere Bedeutung, weil nur im jetzigen, im Vorbereitungsstadium eine Verbesserung der Bestimmungen über Homosexualität zu erreichen ist."
Der berühmte Waadtländer Arzt und Forscher Auguste Forel, Leiter der "Irrenanstalt Zürich" im Burghölzli (heute "Psychiatrische Universitätsklinik Zürich") plädierte in seinem 1905 erschienen Werk "Die sexuelle Frage" für die Nichtbestrafung Homosexueller, denn
"es ist falsch, diese Empfindung auf Verkommenheit und Lasterhaftigkeit zurückführen zu wollen. Sie ist und bleibt, wenigstens in der weitaus überwiegenden Regel, ein pathologisches Produkt abnormer sexueller psychopathischer Anlagen."
Forel sah darin nicht eine Krankheit, sondern eine Veranlagung, die er allerdings als abnorm bezeichnete, weil sie zu krankhaften Sexualkontakten, zu einem "pathologischen Produkt" führe. Eine Veranlagung aber kann man weder heilen noch hat es einen Sinn, sie zu kriminalisieren.
Ernst Ostertag, Mai 2004
Quellenverweise
- 1
"Monatsbericht des Wissenschaftlich-humanitären Komitees" Charlottenburg-Berlin, Nr. 6, III. Jahrgang, 1. Juni 1904, ohne Paginierung.
- 2
Albert Moll: "Conträre Sexualempfindung", erste Auflage erschienen 1891, Berlin
Anmerkungen
- 3
Antwortschreiben des Generalanwalts der Bundesanwaltschaft, Otto Kronauer, 1850-1922, Bundesanwalt von 1899 bis 1916, mit Datum Bern, den 17. Mai 1904.
- 4
Dazu gehörte wohl auch jener von Jakob Rudolf Forster zugeschickte Band "Conträre Sexualempfindung" von Albert Moll.