1789-1942
Zeittafel
- ab 1789
Französische Revolution. Die neuen Gesetze "Code Civil / Code Napoléon" und "Code pénal" kennen keine Bestimmungen zu mann-männlichen sexuellen Handlungen. Diese Gesetze gelten ab 1798 auch in der Schweiz
- 1794
Einführung des §175 im Königreich Preussen. Anstelle der Hinrichtung gelten andere Formen der Bestrafung. Das neue Deutsche Kaiserreich übernimmt ab 1871 den §175. Er gilt nun für das gesamte Reichsgebiet
- ab 1815
Teilweise Restauration der alten Ordnung in der Schweiz. Teilweise Wiedereinführung von Strafbestimmungen für mann-männliche Akte nach dem Vorbild des preussischen/deutschen §175
- 1869
Der ungarische Schriftsteller Karl Maria Kertbeny erfindet das griechisch/lateinische Mischwort "homosexual". Später macht er daraus "homosexuell" und "Homosexuelle"
- 1894
Vorentwurf für ein einheitliches eidgenössisches Strafgesetzbuch
- 1897
Gründung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) in Berlin
- 1898
Per Volksabstimmung wird das Projekt der Ausarbeitung eines einheitlichen eidgenössischen Strafgesetzbuches angenommen
- 1919
Strafrechtsrevision im Kanton Basel-Stadt: Entkriminalisierung von homosexuellen Akten
Beginn der aktiven Homosexuellen-Emanzipation in der Schweiz
- 1922
Luzern, 1./2. Juli: Gründung der ersten Homosexuellen-Vereinigung in der Schweiz. Ab Oktober nennt sie sich "Schweizer Freundschaftsbund / société amicale suisse", später wird sie zur "Schweizer Sektion des Deutschen Freundschaftsbundes"
- 1929-1931
Beratungen zum eidgenössischen Strafgesetzbuch (StGB) im Nationalrat und im Ständerat. Umschwung zu einer liberalen Fassung (Entkriminalisierung homosexueller Akte) unter anderem dank Vorschlag des Experten, Prof. Dr. Ernst Hafter
- 1931
Gründung einer Vereinigung homosexueller Frauen: "Amicitia, Schweizer Freundschafts-Verband"
- 1932
Erste schweizerische Zeitschrift für Homosexuelle (bald auch Männer) erscheint hektographiert: Freundschafts-Banner
- 1933
Der "Schweizer Freundschafts-Verband" öffnet sich für Männer und gibt seine Zeitschrift erneuert und gedruckt heraus unter dem Namen Schweizerisches Freundschafts-Banner
- 1935
Aus dem "Schweizer Freundschafts-Verband" wird die "Liga für Menschenrechte"
Verschärfung des §175 unter Hitler zur Legimitation des Nazi-Terrors gegen Homosexuelle
- 1937
Die Zeitschrift Schweizerisches Freundschafts-Banner nennt sich neu Menschenrecht , denn mit einem kämpferischen Namen lässt sich besser für die Volksabstimmung zum Strafgesetz (StGB) eintreten
- 1938
Annahme des eidgenössischen StGB durch das Volk
- 1942
Das eidgenössische Strafrecht StGB tritt in Kraft, homosexuelle Akte unter Erwachsenen sind straffrei
Thomas Voelkin, Juni 2009; Ernst Ostertag, August 2010