Observation

DER KREIS im Visier der Polizei

Zufällig, das heisst durch Vermittlung einer aufmerksamen Archivarin im kantonal zürcherischen Staatsarchiv fand sich ein Beweis für die Wichtigkeit der vom KREIS geforderten und durchgesetzten Verhaltensregeln: Keine Minderjährigen, keine Strichjungen, nichts "Porno-ähnliches" in Text und Bild der Zeitschrift und auch nicht bei den Aktaufnahmen des Bilderdienstes! Denn Klub und Zeitschrift wurden polizeilich observiert. Das war kein Gerücht, wie etliche der Abonnenten seinerzeit meinten und damit die "überängstliche Leitung" kritisierten, es war Realität und das ist jetzt bewiesen.

Das Dossier im Staatsarchiv enthält die Anfrage eines um Ordnung und Sitte besorgten waadtländischen Staatsanwalts. Seine Anfrage ging via Bundesanwaltschaft nach Zürich, wo schliesslich der KREIS als gesetzeskonformer Klub dokumentiert wurde, der nicht zu beanstanden sei. Beilagen im Dossier sollten dies beweisen.

Doch gerade diese Beilagen beweisen auch, dass der Polizei nichts unbekannt war. Selbst die ausnahmslos nur für Abonnenten der Zeitschrift beigelegten Mitteilungen wie Das Kleine Blatt samt Freundschafts-Annoncen gehören dazu und sogar Aktfotos des Bilderdienstes fehlen nicht. 

Gut, dass dieses Dossier erst jetzt aufgetaucht ist. Es hätte wohl, gelinde gesagt, grosse Unrast im Kreis der Abonnenten und bei der Leitung hervorgerufen, wäre es in den späten 50er oder in den 60er Jahren publik geworden. Heute hingegen ist es in vielerlei Hinsicht aufschlussreich.

Ernst Ostertag, November 2010