1942-1967

Statuen

Administratives

Der KREIS sollte nach dem Willen seines (den Behörden gegenüber verantwortlichen) Leiters kein Verein, sondern ein Klub mit Zeitschrift sein.

Statuten waren trotzdem nötig, denn sie waren gesetzlich vorgeschrieben. Damit konnten beispielsweise auch die erforderlichen Bewilligungen für Tanzanlässe eingeholt werden.

Statuten klärten zudem den Status jener Leute, die dem Klub beitraten. Sie waren keine Mitglieder, sondern Abonnenten. Als solche erhielten sie die Zeitschrift und eine Abonnenten-Nummer. Die Nummer war deutlich auf die kleine Ausweiskarte gedruckt, welche zum Eintritt in den Klub berechtigte. Ausweiskarten wurden halbjährlich in anderen Farbkombinationen ausgestellt, sofern das Abonnement bezahlt war.

Nicht in den Statuten vermerkt, aber auf Informationsblättern abgegeben wurden die "Richtlinien für die Mittwochabende". Darin stand einiges über die Sicherheit der Adressen, das Recht, einen Gast oder Interessenten einzuführen, die Aufnahmebedingungen mit Probezeit und das korrekte Verhalten in der Öffentlichkeit, wenn sich zwei Abonnenten zufällig begegneten.

In dieses Kapitel gehört auch die Werbung. Es existierten ganz bestimmte Werbebriefe, die leicht modifiziert an Interessenten oder Freunde/Kameraden verschickt werden konnten.

Davon gab es eine Version für Gleichgesinnte in der Schweiz und eine andere für den Versand ins Ausland. Interessant ist bei der Ausland-Version das klar formulierte Ziel des KREIS, durch ihn und "ähnliche Gruppen in anderen Ländern eine übernationale Kameradschaft zu schaffen".

Ernst Ostertag, November 2010