1973-1977

Zweck

Ein geschlossener Verband

In den neuen Statuten vom 2. Februar 1991 nannte der Verein Loge 70 (Schweiz) seine Ziele:1

"Der Zweck des Vereins ist es, leder- und fetischorientierten Homosexuellen die Möglichkeit zu gesellschaftlichen und persönlichen Kontakten mit Gleichgesinnten zu geben.. Er veranstaltet dazu Vereinstreffen und Anlässe verschiedenster Art. Wo es im Sinne des Vereinszwecks sinnvoll ist, kann sich die Loge 70 auf nationaler und internationaler Basis mit Vereinen ähnlicher Zielsetzung zu Dachorganisationen zusammenschliessen. Der Verein kann auch weitere Interessen seiner Mitglieder wahrnehmen (z.B. gesundheitliche Aufklärung, Interventionen gegen Diskriminierung, etc.)."

Art. 2 zur Mitgliedschaft lautete u.a.:

"Der Bewerber muss durch zwei Mitglieder der Loge 70 empfohlen werden. Der Vorstand behandelt Beitrittsgesuche in eigener Kompetenz und erteilt im zustimmenden Fall eine Probemitgliedschaft. Wenn diese mindestens 6 Monate gedauert hat, beschliesst die Generalversammlung über die definitive Aufnahme [...]. Im Mitgliedschaftsbeitrag enthalten sind:

  • Zustellung der Clubzeitung Loge-70-Info
  • Abonnement des Stiefel [...]"

Die Vierteljahresschrift der stiefel wurde anfänglich von der Loge 70 (Schweiz) herausgegeben und war das Organ der

"Ständigen Konferenz der Vertreter deutschsprachiger Clubs (SKVdC)",

gemeint waren Lederclubs. Später befanden sich Redaktion und Sekretariat in Deutschland, Logo (ein Stiefel in einem Ring) und Titel blieben jedoch Eigentum der Loge 70 (Schweiz), wie das Impressum vermerkte. Die Ausgabe der stiefel 3/1995 führte 21 Mitgliederclubs der SKVdC an, 18 davon in Deutschland und je einen in den Niederlanden, in Österreich und in der Schweiz die Loge 70.2

Die erste Ausgabe des Infoblattes Loge-70-Info von 1983 enthielt eine in französischer Sprache als Brief verfasste Ankündigung der geplanten Aktivitäten im neuen Jahr unter dem Titel "Loge Romande Suisse" mit eigenem Logo und angegebenem Postfach in der Romandie (VD).3

Der Verein Loge 70 (Schweiz) war stets auf diskrete, geschlossene Anlässe und Treffen bedacht. Jeder Aussenstehende oder wer nicht dem vorgegebenen Tenü - dem Dresscode des Abends - genügte, wurde abgewiesen.

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Ernst Ostertag, November 2006

Quellenverweise
1

Loge70, Statuten, Art. 1

2

der stiefel, Nr. 3/1995, Seite 2

3

Loge70 - Info, Nr. 1/1983, Seite 17