1985
Mahnung an die HAB
Der Basler Grossrat Erwin Ott wandte sich auch an die Homosexuellen Arbeitsgruppen Bern (HAB) und schrieb am 29. März 1985 einen Brief an "Rolf", vermutlich Delegierter der HAB beim Dachverband der Homosexuellen Arbeitsgruppen Schweiz (HACH) und Verfechter des Boykotts gegen das neue Flugblatt sowie Befürworter einer Info-Aktion im Nationalrat:
"[...] Wenn 'Bern' [...] meint, es könne sich in der Aids-Diskussion auf die politische Haltung versteifen, dann finde ich dies schade und menschlich unverantwortlich. [...] Es gibt Leute mit Antikörpern [...] und auch mit Aids. Ich verstehe Eure Haltung deshalb auf dem Hintergrund, dass Ihr mit diesem Problem sehr wenig konfrontiert werdet, denn diesbezügliche Fragen werden in den Kliniken von Zürich und Basel gestellt. So kann sich 'Bern' aus der Verantwortung stehlen. Und Eure Haltung bezüglich des Faltblattes ist nichts anderes.
[...] Zürich ist massiv betroffen, weshalb die HAZ Geld für 20'000 Exemplare zur Verfügung stellt. Es eilt, dass etwas gemacht werden muss und darum ist keine Zeit vorhanden, noch lange zu diskutieren. Ausserdem war von allem Anfang an klar, dass mit einem neuen Blatt, worin auch die politischen Zusammenhänge aufgezeigt werden, nachgestossen wird. [...]
Als (Nationalrat) Günter seine Interpellation angekündigt hat, hat sich niemand dafür interessiert - auch nicht die HACH oder HAB. Mein Beweggrund war es, zu verhindern, dass wieder ein Register geführt wird. Dabei habe ich von unserem Hetero-Dermatologen1, der sich von sich aus dagegen zur Wehr gesetzt hat, Unterstützung erhalten. [...]
Das BAG lehnt eine namentliche Meldepflicht ab. Mein Ziel wäre somit verwirklicht: es wird vorderhand keine namentliche Meldepflicht geben. Dazu muss die Interpellationsantwort aber noch den Nationalrat passieren. [...]"
Ernst Ostertag, Januar 2008
Anmerkungen
- 1
vermutlich Prof. R. Schuppli