1532
Das Strafgesetz Karls V
Etwas Ähnliches wie es tausend Jahre vor ihm Kaiser Justinian getan hatte, wollte Kaiser Karl V, Herr des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" durchführen: Die vielfach lokalen und oft widersprüchlichen Gesetze und Traditionen des Gewohnheitsrechts in einen einzigen Codex zusammenzufassen. Dieser sollte klar formuliert sein und im gesamten Reichsgebiet Gültigkeit haben. So geschah es und 1532 am Reichstag von Regensburg wurde der neue Codex in Kraft gesetzt und verkündigt.
Was bei Justinian hiess
"wenn Männer mit Männern Widerwärtiges treiben",
war nun umschrieben:
"mit einem Viehe, Mann mit Mann, Weib mit Weib Unkeusch treibenn".
Hinzugekommen war demnach sexueller Umgang unter Frauen und mit Tieren.
Die Strafe jedoch blieb die selbe: Verbrennen auf dem Scheiterhaufen gemäss der "gemeynen gewohheyt".
Ernst Ostertag, September 2010