Todesurteile

Homosexuelle in der Schweiz

Heute ist die Todesstrafe in einer Mehrheit der Staaten (UNO-Mitglieder) abgeschafft. Die Gründe dafür sind bekannt: Sie ist grausam, trifft auch das nicht schuldige Umfeld der Hingerichteten und ist irreversibel. Zudem wirkt sie nicht abschreckend, sondern im Gegenteil, sie entmenschlicht die Vollziehenden, die Zuschauer und alle jene, die sich rachsüchtigen Gefühlen hingeben.

Das sind späte Erkenntnisse, die nur langsam ins "Volksempfinden" eindrangen - in einem Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Es dauerte sehr lange, bis die Verfolgung von Ketzern und Hexen undenkbar wurde. Die (stillschweigende) Verurteilung von Homosexuellen hingegen schwelt noch immer im Bewusstsein vieler Leute.

Die folgenden Texte berichten von Todesurteilen und Hinrichtungen in unserem Land, denen heute jede Grundlage fehlt. Aus der Fülle solcher Beispiele haben wir nur zwei ausgewählt und anschliessend kurz kommentiert. Sie sollen ins nächste Kapitel überleiten, in dem es um Gesinnungswandel und Gesetzgebung in der Schweiz geht.

Ernst Ostertag, September 2010