Befürworter

Voten für Straffreiheit homosexueller Akte unter Erwachsenen

Paul Logoz, Prof. (UDE, Union de défense économique, GE), warnt vor Erpressern:

"J'attire spécialement votre attention sur les dangers du chantage. Il ne faut pas multiplier à plaisir les possibilités de chantage - et du plus répugnant de tous. Entre majeurs, l'intervention de la justice pénale risque d'ailleurs de ne pas empêcher grande chose et même de faire, peut-être, plus de mal que de bien."

Francesco Borella (SP, TI), will Varianten der Natur nicht bestrafen:

"[...] nella maggior parte dei casi questi esseri non sono dei viziosi, [...] non dei pervertiti, ma degli invertiti. [...] Sono [...] infelici è gente che non deve essere punita per la inversione della loro natura."

Johannes Huber (SP, ZH), hält Sex für sehr komplex:

"Die Sexualprobleme gehören zweifellos zu den kompliziertesten Dingen, die es gibt."

"[...] als ob Strafrecht und Sittlichkeit identische Begriffe wären. Sie haben gemeinsame Aufgaben, aber sie decken sich nicht."

"Wenn zwei junge Burschen in der kritischen Zeit von 17 oder 18 Jahren eine unzüchtige Handlung vornehmen, beispielsweise eine Betastung, [...] dann sollen diese Leute ins Gefängnis gesperrt werden … ?"

Heinrich Häberlin, Bundesrat, Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements (FDP, TG), denkt dass religiöse Gebote im Strafgesetz keinen Platz haben sollten:

"Ich beneide [...] alle Leute, die wie Herr Nationalrat Hoppeler auf einer [...] ungebrochenen Linie an ein solches Problem herantreten können. [...] wenn er von einem religiösen Gebot ausgehend, einfach daraus das Sittengebot und daraus wieder das Rechtsgebot ableiten kann und die strafrechtliche Konsequenz ohne alle Rücksicht zu ziehen vermag."

"[...] aber allgemein zu verurteilen sind sie doch nicht, [...]. Sie sind anormal, aber Mutter Natur hat ihnen das mitgegeben, dieses böse, böse Geschenk verkehrter Instinkte. Dürfen wir einen solchen [...] zwangsweise mit mindestens drei Monaten bestrafen?"

Robert Wagner, Dr. jur. et phil. (SP, BE), zieht Parallelen zur religiösen Intoleranz und warnt vor möglichen falschen Anschuldigungen:

"Das, was die Verschärfungsanträge wollen, haben wir einst jahrhundertelang in viel stärkerem Masse gehabt. [...] Widernatürliche Unzucht war zum Beispiel auch die geschlechtliche Vermischung eines Christen mit einer Jüdin oder umgekehrt. Auch darauf war Todesstrafe gesetzt. Man sieht, wie sich die Anschauungen verändert haben."

"Es gibt vielleicht kein Gebiet des Strafrechtes, auf dem die Gefahr des Justizirrtums so gross ist wie hier. [...] wie unzuverlässig gerade die Aussagen von Jugendlichen in der Entwicklungszeit sind, das hat jeder Richter [...] schon mit Bedauern [...] wahrgenommen."

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Ernst Ostertag, Mai 2005