1912/1913

Dritte Expertenkommission

1912/13 wurde eine Dritte Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Entwurfs des ganzen Gesetzes betreut. Martin Mühlheim stellt ihre hauptsächlichsten Überlegungen in seiner oben (siehe Vorgeschichte) erwähnten Arbeit "Die Diskussion um die strafrechtliche Stellung der Homosexualität im Kanton Zürich von 1798 bis 1942" dar:

"Die Mehrheit neigt zur Ansicht, dass es sich [bei der Homosexualität] um ein angeborenes Phänomen handle. So meint Otto Lang, Gerichtspräsident aus Zürich:

'Sie scheint doch in einer körperlichen Abnormität zu wurzeln und lässt durchaus nicht ohne weiteres auf eine sittliche Minderwertigkeit schliessen. [...] Wo die Homosexualität nicht angeboren ist, sondern erworben wird, geschieht das wohl häufig auf Grund einer pathologischen Veranlagung.'

[...] Emil Zürcher [siehe "Vorgeschichte"] zieht daraus Konsequenzen:

'Wir glauben mit dem Entwurf diejenigen Fälle zu treffen, die zur Strafe geeignet sind. Wenn die Urninge sich auf den Verkehr unter sich beschränken und nicht werben und keine Unmündigen verleiten, dann sind keine wesentlichen Interessen anderer verletzt.'

Das Interesse scheint sich nur [...] auf männliche Homosexuelle zu beschränken, was sich besonders eindrücklich in der Aussage des damaligen Bundespräsidenten Eduard Müller [FDP, BE, Justizdepartement] widerspiegelt:

'Die widernatürliche Unzucht der Frauen wird man doch wohl, ebenso wie die Bestialität, besser aus dem Spiele lassen. Die Leute, die solche Handlungen begehen, sind eher zu bedauern als zu bestrafen.'

[...] Es herrschte - trotz der geschlechtsneutralen Formulierung - Einigkeit darüber, dass [...] der sexuelle Verkehr zwischen Männern das schwierigste Problem darstellte."

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Ernst Ostertag, Mai 2004

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Vorgeschichte