1938-1942

Abstimmung

Referendum und Inkraftsetzung des StGB

Immer wieder verzögerten die Gegner eine parlamentarische Verabschiedung des Gesetzes. Erst am 1. Dezember 1937 kam es dazu, worauf sie das Referendum ergriffen und es zustande brachten.

Die entscheidende Volksabstimmung fand am 3. Juli 1938 statt. Im Gegensatz zur inzwischen bedrohlichen Lage in Europa und angesichts des deutlichen Beispiels, wie ideologisch geprägte Diktaturen in Italien, Spanien, Deutschland, Österreich (seit März 1938 an Nazi-Deutschland "angeschlossen") und in der Sowjetunion das Recht willkürlich und menschenverachtend veränderten, war diese Abstimmung über eine liberale, vereinheitlichte eidgenössische Rechtssprechung ein klares Signal staatlicher Eigenständigkeit, ein Zeichen der Stärke und ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit.

Allerdings, das Resultat fiel nur knapp positiv aus: 358'000 Ja standen 312'000 Nein gegenüber. Dennoch, ein grosser Schritt war getan.

Nach dreieinhalb Jahren Frist zur Anpassung der diversen kantonalen Bestimmungen konnte das eidgenössische StGB auf den 1. Januar 1942 in Kraft gesetzt werden. Für die Homosexuellen bedeutete das Erleichterung, Menschenwürde und Stolz auf das eigene Land. Ihre Lage stand jetzt in scharfem Gegensatz zur aktuellen Situation im totalitären Europa. Auch in dieser Beziehung war nun die Schweiz, einmal mehr, zur Insel geworden.

Die weiter bestehenden Diskriminierungen, die "Kompromisslösungen", fielen erst 1992 mit der allgemeinen Revision des Sexualstrafrechts.

Ernst Ostertag, Mai 2004

Weiterführende Links intern

Revision des Sexualstrafrechts