1972-1992

Revision StGB

Strafgesetzbuch

"Es geht um Liebe":

In krassem Gegensatz zur heterosexuellen Liebe ist homosexuelle Liebe abhängig von Bestimmungen im Strafgesetz. Ob es solche Bestimmungen hat oder nicht, ist entscheidend. Und wenn es welche hat, dann bestimmt das Strafgesetz, unter welchen Bedingungen homosexuelle Liebe gelebt werden darf. Im Extremfall wird sie mit Gefängnis oder der Todesstrafe bedroht und geht in den Untergrund. Gelebt wird sie so oder so, denn sie ist so alt und nicht unterdrückbar wie jede andere Form menschlicher Liebe.

Mit der Inkraftsetzung des Eidgenössischen Strafgesetzbuches (StGB) 1942 lag die Schweiz ganz vorne im europäischen Raum. Nach dem Krieg begann sich das zu ändern, und in den 20 Jahren ab 1972 bis zur Inkraftsetzung des revidierten StGB und des ebenfalls revidierten Militärstrafgesetzes (MStG) rutschte die Schweiz fast an den Schluss.

Mit der Revision von 1992 gibt es gesamtschweizerisch erstmals Rechtsgleichheit für Homosexuelle. Dies beim Schutzalter und bei der Prostitution. Zudem steht Unsachliches ("widernatürlich" und "Unzucht" etc.) nicht mehr im Text. Solche Ausdrücke sind durch juristisch einwandfreie Begriffe ersetzt worden.

Die neue Rechtslage schafft nun die nötige Sicherheit für weitere Schritte der Angleichung: das Vermindern und Aufheben von Diskriminierungen und das Umsetzen gleicher Rechte in einem Partnerschaftsgesetz.

Der Kampf um die Realisierung eines juristisch sauberen, verfassungs- und menschenrechtskonformen Strafgesetzbuches steht darum am Anfang aller weiteren Bemühungen um die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen.

Ernst Ostertag, Oktober 2011