Verfolgung

Gnadenlose Verfolgung während zehn Jahren

Nach dem Tod seiner Mutter begann für Forster eine kaum vorstellbare Folge von Verhaftung, Erniedrigung, Einkerkerung, Ausstossung und erneuter Verfolgung. Auch ein auf acht Seiten begründetes Begnadigungsgesuch1 an den Landammann und Regierungsrat des Kantons St. Gallen blieb unberücksichtigt. Verfasst hatte es kein Geringerer als Karl Heinrich Ulrichs im Exil bei Neapel, datiert vom 11. Juli 1881.

Forster wurde in Gefängnisse, Besserungsanstalten und Irrenhäuser gesteckt. Nach jeder Entlassung begann er wieder an anderen Orten wie Zürich, Bern, Genf und in verschiedenen Gemeinden des Kantons St. Gallen sein Geschäft neu aufzubauen. Hatte er es über kürzere oder etwas längere Zeit betrieben, wurde er erneut steckbrieflich gesucht, verhaftet und wiederum nach denselben Kriterien gerichtet, enteignet und eingesperrt. Die Kantone Bern und Zürich verhängten die Ausschaffung. Die Stadt St. Gallen entzog ihm, dem Kantons- und Schweizerbürger, sogar die Niederlassung.

Seine Beschwerden, Gesuche und Rekurse wurden alle abgeschmettert. Aus der Begründung des Regierungsrats des Kantons St. Gallen vom 7. November 1887:

"[...] namentlich angesichts des Umstandes, dass Forster als entschieden geistig abnorm beanlagter, an konträrer Sexualempfindung leidender Mensch für die Moralität einer Gemeinde als besonders gefährlich bezeichnet werden muss; [...] wird beschlossen: Der Rekurs sei als unbegründet abgewiesen."

Dies war die "Rache", weil Forster ein Jahr zuvor das von den Behörden gemachte Angebot einer staatlich bezahlten Auswanderung nach Buenos Aires abgeschlagen hatte. Auf ein wiederum offizielles, späteres Angebot der Ausreise nach Italien ging er ebenfalls nicht ein, auch nicht auf die schriftliche Begründung, in Argentinien oder Italien gäbe es keinerlei Strafe für seine Sexualempfindung.

Nach einem letzten Rekurs von Ende 1887 an den Bundesrat kam es zur endgültigen Ausweisung vom 1. Juli 1889. Er wohnte in der Gemeinde Tablat (heute St. Gallen Ost):

"Laut Mitteilung des eidgen. Justiz- und Polizeidepartements in Bern sind Sie mit Ihrem Rekurs gegen den Ausweisungsbeschluss des Gemeinderates von Tablat abgewiesen worden, und ist somit der letztere in Kraft erwachsen. Es wird daher verfügt, dass Sie die Gemeinde Tablat bis kommenden Donnerstag, den 11. Juli abends, zu verlassen haben, ansonst die polizeiliche Abschiebung erfolgen wird."

Forster zog nach Aussersihl, Stadt Zürich. Dort fand er Freunde, ging wieder neu seinen gewohnten Geschäften nach und erwarb sich bald ein kleines Vermögen. Die Zeiten schienen sich endlich geändert zu haben, auch wenn er, vorübergehend ins Burghölzli (Irrenanstalt, heute Psychiatrische Universitätsklinik) zur Untersuchung eingewiesen, den Wohnort in Zürich noch einmal wechselte. Darauf blieb er im Wesentlichen unbehelligt bis zur Veröffentlichung seines Buches 1898.

Autobiografie, Seite 165

"Allein ich glaube, dass man eben gar keinen Anhaltspunkt findet, mich zu verscheuchen und obendrein einen öffentlichen Skandal befürchtet, wenn man hinter mich geraten wollte, da ich eben die hiesige Urningswelt so ziemlich kenne und Personen darunter sind, bei deren Namen die liebe gute Obrigkeit gezwungen wäre, stehen zu bleiben, was ja nur zu loben wäre, wenn man den armen Teufel auch seiner Natur huldigen liesse."

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Ernst Ostertag, Januar 2004

Quellenverweise
1

Jakob Rudolf Forster: Begnadigungsgesuch. Das Original befindet sich im Staatsarchiv St. Gallen und Kopien davon im Schwulenarchiv Schweiz (sas) in Zürich und in der Landesbibliothek in Bern.